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ISS Sonntag, 30. Mai. Per sächWe FWler, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. Erscheint jeden Werktag abends für den folgenden Lag und kostet einschließlich der Mittwoch« und Sonnabend« ersehet- ^ldrn„Belletristisch,n Beilage" bei Abholung viertel- ilhrlich 1 50 bet Zustellung in« Hau« 1 ^e 70 «Z, »K allen Postanstalten 1 50 exklusive Bestellgeld. Einzelne Nummern kosten 10 «l. Nummer der ZeitungSpreiSliste S587. Fernfpr-chst-lle Nr. SS. Bestellungen werden bet allen Postanstalten de« deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZrttungSboten, sowie in der Geschäftsstelle diese« Blatte« angenommen. Schluß der GeschSstsstelle Abends 8 Uhr. Dreiundfechzigster Jahrgang. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung finden, werden bi« vorm. 10 Uhr angenommen, größere und komplizierte Anzeigen tag« vorher, und kostet di, viergespaltme KorpuSzeile 12 die Reklamezeil« 30 Geringster Jnseratenbetrag 40 «l. Für Rückerstattung eingesandter Manuskripte usw. keine Gewähr. Des Pfingstfestes Halver gelangt die «iichfte Nummer Ses „Süchfischen Erzählers" am Dienstag, den I. Juni, zur üblichen Zeit, zur Ausgabe. Der von Uhyst «ach Ttacha führende Kommurrikationsweg wird wegen Beschüttung in Flur Taschendorf vom 1. bls mit 4. Jun gesperrt. Der Fährverkehr wird über Großhähnchen und Pohla gewiesen. Bautzen, am 29. Mai 1909. Königliche Amtshauptmannschaft. Auf dem die Firma Gebr. Krrauthe in Bischofswerda betreffenden Blatt 335 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden: Das Handelsgeschäft wird vom 1. April 1909 ab als Zweigniederlassung der in Pirna bestehenden Hauptniederlassung geführt. Die Handelsniederlassung ist nach Pirna verlegt worden. Bischofswerda, am 28. Mai 1909. Königliches Amtsgericht. Das ««befugte Abbreche« der Zweige u«d Aeste vo« jvä«ure« u«d Sträuchern i« den städtische« Waldungen ist streng untersagt. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des Forst- und Feldstraf gesetzes vom 26. Februar 1909 geahndet. Eltern und Pflegeeltern werden neben der Verpflichtung zur Ersatz leistung der durch ihre Kinder oder Pflegebefohlenen verursachten Schäden wegen unterlassener gehöriger Beaufsichtigung derselben verantwortlich gemacht. Bischofswerda, am 28. Mai 1909. Der Stadtrat. Ffjngüen! vom Himmel flammt ein Weihestrahl, Der Welt das Heil zu bringen. Die Berge schimmern, es glüht das Tal, Und fromme Glocken klingen. )m Schmucke der Birke wundersam Die Häuser allerorten, — Das Lest des Heilgen Geistes kam, Macht weit des Herzens Pforten! iederum feiern wir Pfingsten, das „liebliche Fest". Wald und Fluren leuchten diesmal, da nach einem besonders harten und langen Winter der Lenz auch nur zögernd seinen Einzug gehalten hatte, noch unberührt und verheißungsvoll in jungem Grün, ringsum in der weiten Gottesnatur knospet, blüht und duftet es allerwegen, wahrlich, Pfingsten ist in diesem Jahre so recht das Fest des sieghaften Lenzes. Es ist unmöglich, angesichts dieses Knospens und Schwellens, Blühens und Duftens ringsum her grämlich drein zu schauen und pessimistischen Gedanken nachzuhängen. Selbst der, den schwere Sorgen oder herbes Leid bedrücken, rvird jetzt Augenblicke finden, da auch in ihm das hoffnungs freudige Dichterwort wiederklingt: „Nun, armes Herz, vergiß der Qual, nun muß sich alles, alles was in der Heilgen Gsternacht Dem Tod sich abgerungen, Zu Pfingsten hat's in voller Pracht, Zum kicht sich aufgeschwungen. Der Stern, der einst zu Bethlehem Der Welt das Heil verkündet, Als Flamme zu Jerusalem Hat er die Zwölf entzündet. wenden!" Frische Zuversicht faßt im Anblicke der überall in der Natur leuchtenden herrlichen Früh lingspracht auch der Verzagteste, er schüttelt die letzten Wintersorgen, die vielleicht noch auf seiner Seele lasteten, nun ab, und schickt sich an, im Vereine mit anderen srohgesinnten Menschenkindern heiter und zufrieden das fegen- und wonnespendende Fest der Pfingsten zu feiern. Und wenn Pfingsten nicht nur ein Fest der Freude und der Lenzwvnne, sondern auch des Friedens sein soll, so kann das diesmalige Pfingstfest nur mit besonderer Genug tuung begangen werden, denn die schweren Wetter wolken, welche monatelang aus Europa lagerten, haben sich inzwischen wieder verzogen, und sieghaft strahlt die Friedenssonne nieder, mag auch hier und dort im Orient noch dunkles Gewölk lagern. Und so durchstrahlt er heut' die Welt! Als glänzten Altarkerzen, So blüht's und prangt's in Wald und Feld Und glänzt in Haus und Herzen. Bei dieser hold verklärten Pracht Muß Gram und Leid verfliegen, Und wär so finster noch die Nacht, Der Geist, der Geist muß siegen. Aber im deutschen Vaterlande selbst steht eine ge wichtige Entscheidung noch aus, noch immer läßt sich die bedeutungsvolle Frage der Reichsfinanz- reform, in deren Zeichen die innere deutsche Politik schon seit langen Monaten steht, in ihrem Aus gange nicht beurteilen, und dieses politische Rätsel erscheint einigermaßen geeignet, die deutsche Pfingstfreude zu beeinträchtigen. Aber noch darf die Hoffnung aus ein schließliches Zustandekommen dieses so bedeutsamen Projektes nicht aufgegeben werden, und so wollen wir Deutsche denn auch herzhaft unser Pfingstfest feiern und fröhlich erklinge der Ruf weit hinaus in die im herrlichsten Lenzschmucke erprangenden Gaue: Gesegnete Pfingsten! Die hentige Nummer «mfatzt IS Seite« ««d außerdem die 4seitige belletristische Unterhaltungsbeilage. Deutsches Reich. Hohe Gäste aus dem fernen Osten sind in Ber- lin angekommen, nämlich zwei Neffen des Kaisers von Japan, die Prinzen Nashimoto und Kuni mit Gemahlinnen und großem Gefolge. Dem Ver nehmen nach werden die japanischen Herrschaften einige Tage in Berlin verbleiben und auch am kaiserlichen Hofe empfangen werden. Die Finanzkommission deS Reichstages beriet am Donnerstag zunächst den wichtigen 8 2 des Branntweinsteuergesetzes, der von der Höhe der Verbrauchsabgaben handelt. In der ersten Kom missionslesung war bei diesem Paragraphen be schlossen worden, die Spannung zwischen Kontin gent und Superkontingent, die sogenannte Liebes gabe innerhalb des Kontingentes, auf 1,35 pro Liter Alkohol zu bemessen, was also die dauernde Aufrechterhaltung der bisherigen Spannung von 20 auf den Hektoliter bedeuten würde. Von nationalliberaler und freisinniger Seite lagen Abänderungsanträge in der Richtung einer all mählichen Herabminderung der Spannung und erst späteren dauernden Festlegung derselben in der herabgeminderten Form vor. Ferner lag ein konservativer Antrag auf Ermäßigung der in erster Lesung beschlossenen Sätze der Verbrauchs abgabe vor. Nach längerer Debatte lehnte die Kommission die nationalliberalen und freisin nigen Anträge ab und beschloß, die Spannung von 20 bei einem Satze von 1,05 und 1,25 -F, ent sprechend dem konservativen Anträge, aufrecht- zuerhalten. Im übrigen wurde die Branntwein steuer-Vorlage in der Vormittagssitzung bis mit 8 32 erledigt. In der Nachmittagssitzung wur den die weiteren Bestimmungen durchberaten; sie wurden im allgemeinen nach den von konservati ver Seite gestellten Anträgen gegen die Stimmen der Linken angenommen. Vor Erledigung des Restes der Vorlage wollte sich die Kommission ver tagen, doch rief der Vorschlag des Präsidenten voll Richthofen, auf die Tagesordnung der näch- stcn Sitzung auch die konservativen Anträge auf Erhöhung des Kaffee- und Teezolles zu setzen, noch eine lange und gereizte Geschäftsordnungsdebatte herbei, wobei die Gegensätze zwischen der Rechten und der Linken scharf aufeinanderstießen. Schließ-