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ISO». badischen Stäatseisenbahnen in diesem Bureau vertreten lassen. Die Fortbildung der Güter wagenvorschriften erfolgt durch Mehrheitsbe- ' / :sam»lvngen des StaatSwagen- Verbandes, an dem die geschästsführende Verwal tung und jede Direktion, für die ein Vertreter anwesend ist, mit je einer Stimme Teilnahme be rechtigt sind. Die Mehrheitsbeschlüsse sind für alle Verbandsmitglieder bindend, wenn nicht 4 Wochen nach Versendung der Protokolle von der Mehrheit widersprochen wird. Der von den Ver- bandsbahnen in die Gemeinschaft eingebrachte Wagenpark beträgt an Güterwagen: Preußen- Hessen und Reichseisenbahnen 379 669, Mecklen burg 3291, Oldenburg 2323, Bayern 42 391, Sach sen 30 865, Württemberg 10 097 und Baden 17 485 Wagen.' Auf dieser Höhe sollen die Wagen bestände, entsprechend der laufenden Verkehrs vermehrung, erhalten werden. Genaue Ziffern über die finanzielle Wirkung der Güterwagen- Gemeinschaft lassen sich heute selbstverständlich noch nicht angeben, doch kann man wohl schon jetzt sagen, daß das Ergebnis ein günstigeres gegen über den bisherigen finanziellen Wirkungen des Güterverkehrs sein wird: dies vor allem, weil nunmehr die Güterwagen infolge der Gemein samkeit weit besser ausgenutzt werden können. In wieweit die Hoffnung berechtigt erscheint, daß sich aus der Gütergemeinschaft vielleicht doch noch die, bislang vergeblich erstrebte deutsche Eisenbahn gemeinschaft entwickeln werde, das bleibt aller dings noch abznwarten; vorerst stellen sich einer solchen allgemeinen Verschmelzung der deutschen Staatsbahnverwaltungen noch die sattsam be kannten Hindernisse entgegen. 7 vistnbahnweftn eine bedeutsame Neuerung in Dürft, die vor einigen Monaten zwischen den Bundesstaaten mit selbständigem Eisenbahnnetz ! nach ilängerem Verhandlungen vereinbarte Güter wagen-Gemeinschaft. Diese neue Institution stellt eine volkswirtschaftlich wie finanziell und ver- kehrSpolitifch wichtige Errungenschaft im Ver- kehrsleben Deutschlands dar, deren wesentlichsten Zug die Freizügigkeit des Güterparks bildet. Jede einzelstaatliche Eisenbahnverwaltung kann den getroffenen Vereinbarungen zufolge von nun ab über die Güterwagen der anderen Verwal tungen, bis ayf die Speziaüvagen, frei verfügen, unbekümmert darum, w«n eigentlich die Wagen gehören. In Zukunft-hört also -aS wirtschaftlich so irrationelle Leerfahren vieler Güterwagen auf den deutschen Eisenbahnen, wie es bislang statt fand, auf, womit sich von selbst in die Augen springende Vorteile für die einzelnen Eisenbahn- verwaltungü», wie für-Handel und Industrie er geben werden. - Im übrigen seien nochmals die wichtigsten Bestimmungen der neuen Güter wagengemeinschaft hier kurz wiedergegeben. Der am 1. April d. I., wie schon erwähnt, in Kraft tretende Verband kann nicht früher als am 31. März 1912 gekündigt werden. Eine einjährige Kündigungsfrist ist notwendig. Sollte eine Ver- bandSbahn ihrer Verpflichtungen zur Wagende-, schaffung nachzukommen nicht in der Lage sein, so kann das Uebereinkommen gegenüber dieser Bahn jederzeit mit dreimonatiger Frist durch Mehrheitsbeschluß gekündigt werden. Die Ge schäftsführung im Verbände hat das preußische Eisenbähnzentralamt in Berlin. Das Haupt- wagenamt, das mit diesem Zentralamt verbunden ist, hat den Ausgleich zwischen Bestand und Be darf an Güterwagen der einzelnen AuSgleichgrup- pen zu besorgen. Die bayerischen, sächsischen, württembergischen und badischen Staatseisenbah- neu haben das Recht, bei dem Eisenbahnzentral amt je einen Beamten zu bestellen, der natürlich die Angelegenheiten, die seinen Verband betref fen, an seine Verwaltung berichten kann. Die Abrechnung der'Wagenmieten und sonstigen Ver gütungen für die Wagenbenutzuyg im Verkehr mit verbandsfremden Bahnen liegt dem preußi schen Wagenabrechnungsbureau ob. .Durch eine entsprechende Anzahl vqn Beamten können sich die bayerischen, sächsischen, württembergischen und >r sächjW FrMr, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend UmtslßlOtt der Kgl. Schulinspettion und des Kgl. Hauptzollamtes Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. 1 körperlichen Beschwerden nachgelassen haben. Aus - Anraten des Professors Binswanger wird die hohe Patientin nunmehr nach dem Sanatorium >-. ^Hohermarift bei. Oherursel im Taunus übersie- - dein, wohin der Großherzog Friedrich August seiner Gemahlin das Geleite zu geben gedenkt. Die Steuerkommission des Reichstages trat am Dienstag in die Erörterung der vom Reichsschatz amte auf Anregung der Subkomikiission ausge arbeiteten neuen Branntweinsteuer-Vorlage ein. In der Diskussion erklärten sich der bayerische, der württembergische un- der badische Regierungs vertreter gegen den Entwurf und erklärten, ihre Regierungen hielten an der Branntweinsteuer auf der Grundlage eines Monopols fest. Von den einzelnen Parteirednern sprachen sich die meisten ebenfalls gegen den neuen Branntweinsteuerent wurf aus. Am Mittwoch setzte die Kommission diese Debatte fort. Der Reichstag beendigte am Dienstag die Spezialberatung des Militäretats, nur die der Budgetkommijsion nochmals überwiesenen Titel harren noch ihrer Erledigung. Eine längere De batte veranlaßte wiederum das Kapitel Artillerie und Waffenwesen, über welches die Diskussion schon in der vorangegangenen Sitzung eingesetzt hatte: von feiten des Zentrums wie der Sozial demokraten und der Nationalliberalen wurden eine Reihe Beschwerden hierzu vorgebracht. Schließlich wurde das Kapitel genehmigt, worauf in beschleunigtem Tempo die übrigen noch zur Debatte stehenden Positionen des Militäretäts Erledigung fanden. Am Mittwoch begann der Reichstag die Beratung des Marineetats. Das preußische Abgeordnetenhaus beendigte am Dienstag die Beratung des Eiienbahnetats: am Mittwoch und Donnerstag fielen die Plenar sitzungen aus. Der „Kölnischen Zeitung" wird aus Berlin unterm 24. März telegraphiert: Auch heute noch läßt sich nicht mit Sicherheit übersehen, ob sich eine Einigung der verhandelnden Mächte wird erzielen lassen. Aber es scheint immerhin, datz Einflüsse, die bisher das Einigungswerk erschwer ten, zurllckzutreten beginnen. Die Fassung der Formel, die in Serbien vorgelegt werden soll, ist zwar noch nicht aufgestellt, wohl aber haben sich die Ansichten der verhandelnden Mächte dahin geklärt, datz die Formel Oesterreich-Ungarv be friedigen, den Serben aber jede Möglichkeit zu neuen Zweideutigkeiten abschneiden und dafür Sorge tragen muß, daß eine weitere Störung der Ruhe durch Serbien ausgeschlossen werde. D e ü.t s ch es Reich. Der Kaiser besichtigte am Dienstag vormittag, begleitet vom Kronprinzen, sowie von den Prin zen Eitel Friedrich und Friedrich Leopold, die Offiziersreitstunden in den Kasernen der Garde- Kürassiere, des 2. Garde-Dragoner-Regiments und des 2. Garde-Ulapen-Regiments. Bei der Besichtigung waren auch Generalfeldmarschall von Hahnke, Generäl v. Kessel und Generalstabschef General v. Moltke zugegen. Dann nahm der Kaiser daS Frühstück im Offizierskasino des 2. Garde-Ulanen-RegimentS ein., DaS seelische Befinden der Großherzogin von Oldenburg, welche seit einiger Zeit im Binswan- gerschen Sanatorium Bellevue bei Konstanz weilt, läßt noch immer zu wünschen übrig, während ihre Der Güterwagen-Verband der debtscheO^Lafitsbahuverwaltuugen. -ieseS^JahreS tritt im d«üffchen ^ stMsse- d«' Ver «chMMck MützenÄendS für dvi fsktzeud« Lag AßMckMWtch der Mitwochs «chGouuabmd« «sch^ - .7 »m««r d« 8-ttungitpreisltst, «587. KersssprechKeA« Str. SL. Bestell»«-« werb«» bei alle» Bostmftalt« de« deutsch« Sketche», PW Bischofswerda und Umgegend bei unser« Zeitungsbore», sowie in der GeschSstsstrlle dieses Blattes angenommen. Schluß der Geschäftsstelle Abend« 8 Uhr. Jabegaisg» JMevw, welch« in diesem Blatte dir wettrstr verbreit«, Lch«, »erd« bi» vorm. 10 Uhr angenommen, größer« «ch kompliziert« Anzeigen tag« vorder, und kostet die vierarspaltrne KorpuszeÄe 12 «s, dir Reklame,eüe 30 Geringster Jnseratenbetrag 40 Mr Rückerstattung etngesandrrr Manuskripte us». keme GewShr. 1- SS sind wicherholt Hewe-Uch« Da« KömDtM GewnbMpektign davon in Kenntnis ge Die SönMche Amtshauptmannschaft r Jnbetnehyahme eines beweglichen Dampfkessel» von AmtswaUpManyschast und der Königlichen Gewerben Der KuDeige find die Genehmigungspapiere beizufü, ZawÜwrhandlungen gegen diese Borschr V a n Pe n , den 21. März <chkessel in Betrieb genommen worden, ohne daß vorher die Königliche Amtshauptmannschaft oder die etzt worden ist. . nacht daher darauf aufmerksam, daß nach § 32 der Verordnung vom b. September 1890 vor der dem Betriebsunternehmer oder seinem Stälverfteter oder von dem Benutzer des Kessels der Kömguchm lspcktion Bautzen uuter Angabe derjStelle, an welcher der Betrieb stattfinden soll, Anzeige zu erstatten ist sen. ist werden mit Geld» oder Haststrafen geahndet. 1909. SSssigirche AmtshauptMaunschaft. Vtmäß 8 d der Feuerlöschordnung für die Stadt Bischofswerda vom 30. MM 2903 wird hierdurch bekanntgegeben, daß diejenigen, welche vom Dienste.der Mchtfeuerwehr für das LieMschr IVMl/K) - da» ißt VE^AptzillbHS di» 31. MLrz IV1V — besreit sein wollens ei» «HGMHDgW AsHSHe da« 5 «ik. bi» z«m 1. April diese» JuHne» chch die stieÄge SkÜMNseeeikasse dae M eeetrichten babeee. Unterlassene rechtzeitige Bezahlung des Abstandsgeldes zieht den Ver lust der Befreiung für daS Dienstjahr 1909/10 nach sich. Gleichzeitig wird noch veröffentlicht, daß für das künftige Dienstjahr die in der Zeit vom 1. April 1876 bis mit 31. März 1882 geborenen Mannschaften zum Dienste bei der Pflichtfeuerwehr herangezogen werden. Bischofswerda, am 24. März 1909. D e r T t a - t r a t.