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^r 168 Sonntag, 25. Oktober. 1VV8. Der sächsische FrMer, Tageblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsklutt der Kal. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspektion und des Kgl. Hauptzollamtes z« Bantzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts »nd des Stadtrates z« Bischofswerda. Erscheint jeden Werktag abend» für den folgenden Lag und »stet «^schließlich der Mittwoch» und Sonnabend» ersche^ wwwen^Bell etristische» Beilage" bei Abholung viertel« Whrlich 1 50 «5, bei Zustellung in« Hau»1 u» 76 «», v8 alle» Postanstaltr» I 50 «I rxvufiv« vestellgrld. Einzelne Nummern koste» 10 «l Nummer der Zettuvg»pret»liste 6587. F-rnskr-chsteffe Nr. SS. Bestellungen werden bet alle» Postanstalten de« deulschen Muhr«, fitr Bischofswerda und Umgegend bet unseren Zeit«ng»borrn, sowie in der EeschSft-stelle diese« Blatte« augeuommr». Schluß der Deschllstsftelle Abend« S Uhr. Dreinndfechzigffer Jahrgang. Inserate, welche in diesem Blatt« dir weiteste Verbreitung .finden, werden bi« vorm. 10 Uhr angenommen, grSßere und kompliziert« Anzrtgm tag» vorher, und kostet di« vtergrspaltene SorpuSzetl« 12 «l, dir Reklamezeile 25 Erringst« Jnseratenbetrag 40 «l. Ulr Rückerstattung eingesandt« Manuskripte usw. kein« Sewähr. , vantze«, Schütz«,Haus, Drehs«, Gasthof,' , «Ix, Gasthof, Neschwitz, Sasthof, Schirgiswalde, Freitag, de» s. November 1908, von». s» Uhr, Gchirgiswalde, Gaschos zur Weintraube, Gannad«», dm 7. Rovrmbrr 1908, vorm. 8« Uhr, Gastland, November 1908, nachm. 12" Uhr, GrotzpoKWitz, TS hat sich jeder zur Teilnahme an der Kontrollversammlung Ber- I pflichtete genau über Zeit und Ort derselben evtl, durch Befragen bei der OrtSbehörde Gewißheit zu verschaffen. Die in der Stadt Bischofswerda wohnhaften Dispositionsurlauber und Reservisten, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mann schaften und die noch im Militärverhältnis stehenden Halb- und zeitig Ganz invaliden haben zu den Herbstkontrollversammlungen in Bischof-Werda, Schützenhaus, in nachstehender Weise zu erscheinen: Dienstag, de« 10. November 100«, vorm. 10" Uhr, . Mannschaften sämtlicher Waffengattungen der Jahresklaffen 1001 bis 100«. ES wird daraus hmgewiesen, daß die Jahresklasse auf dem Militär paß ersichtlich ist. Die Militärpapiere — Paß, Führungszeugnis, KriegSbeorderung und Paßnotiz — sind mitzubringen. Nichterscheinen wird mit Arrest bestraft. Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes, welche wegen Felddienstunfähigkeit oder häuslicher und gewerblicher Verhältnisse hinter die Reserve, Landwehr 1. und 2. Aufgebots zurückgestellt sind, «nd zwar solange sie der Neserve angehöre«, an de» Frühjahrs- «nd Herbst-Korttroll- Versammlungen, «nd solange sie der Landwehr 1. Aufgebots angehSre«, an den Frühjahrskoutrollversammlungen wie die übrigen Mannschaften ihrer Jahresklasse teilzunehmen haben. Die zur Kontrollversammlung einberufenen Unteroffiziere und Mann schaften des Beurlaubtenstandes gehören für den ganzen Tag der Kontroll versammlung, also von Mitternacht zu Mitternacht zum aktiven Heere und sind während dieser Zeit den militärischen Strafgesetzen unterworfen. Bautzen, im Oktober 1908. Königliches Bezirkskommando. Bekanntmachung, lÄreffend die Kontrvvversnmmlrmgen der Marmfchnften deS BenrlnnbtenftandrS. Die diesjährigen Herbftkonttollversammlungen im Bezirk des Haupt- «ekdeamtS Bautzen finden wie folgt statt: Manta«, den 2. Rvvbr. 1908, vorm. 8" Uhr, Bautzen, Schützenhaus, ' ,, ,2. , 10» „ Göda, Gasthof z. Hirsch, Dienstag, ,3. , . . 8" , »antze«. Schütz«,Haus, „ ,3- . . .9« Mittwoch, , s . , . 8« „ . - . . .ir O-mwr-tos, v. . , . io» Freitag, den 6. , . , 8" Gaschos zur Weintraube, Gasthof zur Weinttaube, Gasthof M Ku Linden, Sonnabend, den 7. November 1908 Gasthof zum ForsthauS, Montag, den S. Nov. 1908, vorm.8^»Uhr,vbernenktrch, Gasch.-.Krone, .»„ -. ..O » .. »F—-- » .. » Dienstag, ,10. . , „ »tschoßswerda, Schützenhaus, ,, .10. ... 11 . „ . i , 19. . , nachm. 19" Uhr, „ Zu den Herbstkonttollversammlungen haben sich sämtliche Dispositions urlauber und Reservisten, sowie die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften und die noch im Militärverhältnis stehenden Halb- und zeitig Ganzinvaliden der Jahresklaffen 1901 dis 1908 zu gestrllen. Auf Blatt ISS des Handelsregisters, die Firma E. H. Eskold sevlor in Obernenkirch betr., ist heute eingetragen wordm, daß die Fabrikbesitzerin Clara Marie Girndt geb. Eckold in Oberneukirch M. S. infolge Ablebens ausgefchieden ist. Bischofswerda, am SS. Oktober 1908. Königliches Amtsgericht. Die hentige Nummer «mfatzt 10 Gelten nn» a«tzerd-m die -fettige belletristische Unterhaltungsbeilage. Eine neue Form des Wechselprotestes. Der Wechselprotest ist zur Sicherung der Rechte seS Ausstellers und der nachfolgenden Empfänger des Wechsels stets ein wichtiger Rechtsakt zum Schuhe der Vermögensinteressen. Da wir aber in der heutigen Geschäftswelt in einer großen Kreditperiode leben, und das Vorkommen der Wechsel in fast allen gewerblichen Kreisen und selbst auch im privaten Leben sehr häufig ist, so hat man auch mit Recht schon vielfach eine Ver einfachung des Wechselprotestes gewünscht, und diese ist gesetzlich seit dem ersten Oktober dieses Jahres dadurch eingeführt worden, daß die Post beamten Las Recht zur Aufnahme von Wechsel- Protesten erhalten haben. Die Post protestiert allerdings nur Wechsel bis zur Höhe von 800 Mark und auch diese nur mangels Zahlung. Auch find ausländische Wechsel, sowie Wechsel mit Not- adresfen und sogen. Ehrenakzepten, sowie auch mit Duplikaten von dem Wechselproteste durch die Postbeamten ausgeschlossen. Aber auch andere Einzelheiten über den Wechselprotest durch die Postbeamten sind wichtig, da sie in bezug auf die Fristen und Kosten wesentliche Erleichterungen schaffen. Zunächst ist.hervorzuheben, daß der jenige, der durch die Post einen Wechsel zur Zah lung präsentieren lassen will, dazu ein besonders graues Auftragsformular benutzen muß, daß er zum Preise von 5 - für 10 Formulare bei allen Postanstalten beziehen kann. Dieses Formular ist nach Maßgabe des Vordruckes auszufüllen und der quittierte Wechsel ist beizulegen. Im übrigen wird dieser Auftrag an die Post wie ein Postauf trag behandelt. Ist die Zahlung der Wechselsum me bei der Vorlegung des Wechsels durch die Post nicht sofort zu erlangen, oder bleibt der Versuch, den Postauftrag mit dem Wechsel vorzulegen, er folglos, so wird der Postauftrag bei der Post bis zum Schluß der Schalterdienststunden des ersten Werktages nach dem Zahlungstage des Wechsels zur Einlösung bereit gehalten. Erfolgt die Ein lösung Les Wechsels bis dahin nicht, so wird der Wechsel mit dem Postauftrag am zweiten Werk- tage nach dem Zahlungstage des Wechsels noch mals zur Zahlung vorgezeigt. Erst wenn diese -weite Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolg los bleiben, so wird gegen die im Postauftrag be zeichnete Person Protest nach den Vorschriften der Wechselordnung erhoben. Die Aufnahme deS Wechselprotestes geschieht auch bereits nach der ersten Vorzeigung deS Wechsels, wenn bei dieser der Akzeptant die Zahlung ausdrücklich ver weigert, also keine Frist verlangt. Der Wechsel- Protest erfolgt auch schon dann nach der ersten Vorzeigung oder dem Versuche derselben, wenn die Protestfrist schon an diesem Tage abläuft. Der protestierte Wechsel wird mit der Protesturkunde als Einschreibebrief an den Auftraggeber zurück gesandt und die entstandenen Gebühren werden von ihm eingezogen. Der PostauftragSbrief ist auf jeden Fall vom Auftraggeber zu frankieren (30 -). Wird der Wechsel eingelöst, so wird der eingezogene Betrag mittels Postanweisung dem Auftraggeber zugesandt und das tarifmäßige Postanweisungsporto abgezogen. Wird der Wech ¬ sel aber nicht eingelößt, so werden erhoben: 1 Protestkosten bei Wechseln bis zu 500 1,50 bei Wechseln über 500 außerdem für die Rück- sendung des protestierten Wechsels 30 L; im Orts- und Nachbarortsverkehr 25 Zur Zah lung dieser Gebühren, sowie zur Erstattung der nach den Landesgesetzen entstehenden Stempel kosten für die Protesturkunde ist der Auftraggeber verpflichtet, sie werden deshalb bei Uebersendung des protestierten Wechsels erhoben. Deutsches Reich. In prunkvollem Rahmen hat am verflossenen Donnerstag, am 50. Geburtstage der Kaiserin Auguste Viktoria, im Berliner Residenzschlosse die Vermählung des Prinzen August Wilhelm von Preußen mit der Prinzessin Alexandra Viktoria von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg stattgefunden. Die Hochzeitsfeierlichkeiten wurden nachmittags halb 5 Uhr durch die standesamtliche Eheschließung im Kurfürstenzimmer eingeleitet, die der als Minister des königlichen Hauses fungierende Oberhofmarschall Graf Eulenburg vollzog. Dann ordnete sich der große Hochzeits- zug und bewegte sich durch den Rittersaal, die Bil dergalerie und den Weißen Saal zur Schloßka- pelle. Dem Brautpaare schritten Oberküchen meister Graf v. Pückler und Schloßhauptmann Graf Hohenthal-Dölkau voraus. Der Kaiser führte die Brautmutter, die Herzogin Friedrich Ferdinand zu Holstein-Glücksburg, die Kaiserin wurde vom Brautvater, dem Herzog Friedrich Ferdinand zu Holstein-GlückSburg, geführt. ES