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Die sächsischen Communalgarden. (Mit einer Abbildung.) Als im I. 1830 in den verhängniß. dollen Septembertagen, ein, vielleicht durch fremde Einflüsterungen aufgeregter Volks haufen nicht allein die Hauptstädte, son dern das ganze Vaterland mir den Schrek- ken und Gräueln der Anarchie bedrohten und Staats- und bürgerlicbes Eigenthum durch gewaltsame Unruhen böswilliger, raub- und rachsüchtiger Menschen höchst gefähr det war, da ergriff der ruhigere Theil die ser Städte, zum Schutz und Verkheidi- gung seines Regentenhauses, der StaatS- und bürgerlichen Sicherheit und Ordnung die Waffen, und es entstand die Commu- nalgarde, welche auch später in den mehr- sten Städten des Landes der Wille des Königs ins Leben rief und dadurch ehrte, daß er einen Prinzen seines Hauses an di« Spitze derselben stellte. Jeder ruhigdenkende, vorurtheilsfreie, das städtische bürgerliche Leben und Trei ben kennende Sachse, fühlt gewiß, welchen erfreulichen Einfluß auf deu Gemeinsinn und die gesellschaftliche Verkettung in den Städten, dieses so verehrte Institut aus- üben kann und wird. Der Kern der städtischen Bevölkerung, der höhere und Mittelstand, dadurch zu gleichem Dienst und Zweck unter die Waf fen gerufen, lernt sich näher kennen und achten; besonders der durch sein Amt und Kenntnisse höher Gestellte, welcher die niederen Stände nur von ferne und oft blos durch einzelne Personen kannte und wenn dieses gemeine Menschen waren, ein Vorurtheil gegen den ganzen Stand faßte. Meißner Calendee. Die Mehrzahl des Mittelstandes Sachsens hat seit Jahren einen Grad von geistiger Bildung erlangt, welcher sie der Beachtung des Höheren werth macht. Jeder Bürger wird künftig mehr Theilnahme an dem In teresse des ganzen städtischen Wesens neh men, kräftig zum Besten des Ganzen mit wirken und durch humanes, ernstfreundll- cheö Benehmen, khne sich und seinem Stande etwas zu vergeben, die Achtung und Liebe jedes rechtlichen Mannes erwerben und er halten. Auch durch ein moralisches, häus liches und öffentliches Leben mehrere zur fernern Ausbildung und Nachfolge anleiten. Ein dritter Theil fühlt sich hingegen, durch den Ruf zur Communalgarde geehrt und geschmeichelt: geehrt, daß man ihn zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufruft und seiner jRecht- lichkrit vertraut; geschmeichelt, daß Hohe und Niedere, Reiche und Arme, Ge lehrte und Gewerbtreibende zu gleichen Dienstleistungen verpflichtet sind und nur wenige nöthige Ausnahmen statt finden. Dieses Zusammenwirken kann und wird folgenreich seyn; Personen, welche den Hö her» und Reichen sehr oft Stolz und Kälte gegen sich vorwarfen und ein schroffes Be nehmen dagegensetzten, werden ihr oft ganz falsches Vorurtheil fallen lassen, das freund liche Benehmen desselben, ohne Kriecherei, die jedes Mannes, in welchem Verhältnisse er auch lebe, unwürdig ist, aber mit aller Achtung, die der Anstand gegen seine Per son und Verhältnisse gebietet, erwiedern und durch diese gegenseitigen Annäherungen je- 8