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lang« Haar« herabhängen läßt. Ihn«» fol- gen mehrere Brüderschaften mit ihren Scbutz- heiligen, welche mit Sammet und Seide bedeckt und mit Blumen geziert sind. Ein zweites Chor von Musikanten, der Schall silberner Glocken und Wolken von Weih, rauch verkündigen die Ankunft des Hoch würdigen. Ein prachtvoller Himmel, von stattlichen Tragern getragen, deckt die Mon- stranz und ihre Diener. Die allerbeste Equipage eines Granden mit 6 Pferde» fährt sie. Ihr folgen 2 «adere schöne mit Maulthieren bespannt. In Madrid folgt nun der König selbst im Staatswagen, bann die vornehme Dienerschaft in Galla. An sie schließt sich der Volkszug, alles im höchsten Glanze. Aus allen Fenstern reg« net eS Blumen, ieckereien und Heiligenbil der. Wer dem Hschwürdigen am nächsten kommen kann, hält sich für den Glücklichsten.— Abends ist die Stadt in Jubel und Freud« aufgelöst. Tanz und Saitrnspiel rauscht auf allen Straßen. Für alle Kosten sorgt die Stadtkasse, oder eine Brüderschaft, oder rin Vcrmächtniß, und andere freigebige Pri vatpersonen. Die spanische Inquisition in neuerer Zeit. DaS alte Ketzergericht in Spanien hat z« gewissen Zeiten viel Strenge gehandhabt und es sind durch sie seit dem Großinquisi tor Torquemada, vom Jahre 148t bis 1808 L2,282 Personen wirklich, 17,688 in Bild nissen verbrannt, und 291,450 Personen mit Konfiskation ihrer Güter, eingekerkert worden. Ursprünglich ist die spanische Inquisi tion, wie sie der Kardinal Petro Gonsa lez de Mandoha im Jahre 1478 einführte, mehr eine politische, als eine kirchliche ge wesen, und sie ist cS auch noch bis zu ch, rer Auflösung geblieben. Darum ward auch dieses Ketzergericht, welches die Franzosen abgeschaffc hatten, im Jahre 1814 wieder erneuert. Dieß nun ei'ngesübrte Tlaubensgericht ist aber bei weitem so furchtbar nicht als ehedem. Man kennt die Glieder desselben und nimmt sich in ihrer Gegenwart ein wenig in Acht. Menschen hat das neue Gericht noch nicht verbrannt, aber doch mehrere ins Gefängniß gebracht, und recht Viele Bücher dein Feuer geopfert. Wie keck man sich gegen dieses Gericht jetzo be nimmt, beweist schon der Umstand, baß man «s häufig wagt, die Rnschlagczcktcl desselben abzureissen, welches «Hedem gewiß nicht ge schehen wäre. Das heilige Gericht hak unter andern am 5. April bekannt gemacht: daß alle diejenigen, welche sich des schrecklichen Ver brechens der Ketzerei, während der Franzo« senzeit schuldig gemacht,eingeladen werden, sich zu melden, ihre Schuld zu bekennen, und di« Absolution zu empfangen. — Aber es muß ten sich wenige reuige Sünder cingefunde« haben. — Denn eine andere Bekanntma chung vom 13- Jan. 18l6 beklagt sich über dieß Außenblciben, und verspricht de» Schuldigen die mildeste Behandlung. Sie möchten nur kommen; man, wolle ihre Ehre schonen, ihnen keine Strafe auflegcn, noch Güter konfisciren, sondern alles im Wege der Güte abrhun. Das Abschreckendste aber in dieser Be kanntmachung war denn doch die Ermunte rung zur geheimen Angeberei; ja cs wur den dieselben sogar befohlen. Wer Sünder gegen die heilige Kirche kenne, — sagt eine Verordnung — und sie nicht offenbar mache, der werde Mitverbrecher und Mit« verrälher an der heiligen Armukh Jesu Christi und an der Kirche. Dadurch war eS niederträchtigen Menschen ein Leichtes,