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134 Dienstag, den 22. November. 1dv4 »er sächsische Lrjähker Bezirksanzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« «ud Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtShau-tmamMast, da Kgl. Schuliulpeltioa i. des Kgl. HaOtzollamtcS zn Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. In Windisch-Kamnitz i. B. ist ein am 11. November dss. Jhs. aus Sohland a. d. Spree entlaufener rotgelber Schäferhund (Collie-Bastard), an der unteren Halsseite und Vorderbrust weiß, langhaarig, mit langen Ohren und buschigem Schweif, nachdem er am 12. und 13. November in ver schiedenen Orten der k. k Bezirkshauptmannschaft Tetschen Menschen und Tiere gebissen hat, getötet worden. Dieser Hund ist, wie die Sektion ergeben hat, mit der Tollwut behaftet gewesen. Gemäß 88 37 und 38 des Reichsgesetzes vom ^-Aum^ssv hie Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 19 folgende der Instruktion vom 27. Juni 1895 wird daher für die Orte Sohland a. d. Spree, Wehrsdorf, Steinigtwolmsdorf, Weifa, Neufchirgiswalde, Schirgiswalde, Petersbach, Kirschau, Callenberg, Crostau, Carlsberg, Halbendorf i. Geb. und Wurbis die Festlegung (Ankettung oder Einsperrung) aller Hunde auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 11. Februar 1SVS und die sofortige Tötung aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, welche von dem wutkranken Tiere gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß dies geschehen ist. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus den vorgenannten, als gefährdet geltenden Orten nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd, ist unter der Bedingung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauches (außerhalb des Jagdrevieres) festgelegt, oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Die Hundebesttzer werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Maulkörbe den in der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 13. Mai 1800 (Erlaß-Sammlung vom Jahre 18SS, S. 8) erteilten Vorschriften entsprechen müssen. Wenn Hunde den vorstehenden Vorschriften zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei «mherlaufend betroffen werden, so kann deren sofortige Tötung angeordnet werden, außerdem aber wird der Schuldige mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder Haft bis zu 0 Wochen, bez. wenn die Verletzung der vorstehenden Absperrungsmaßrcgel wissentlich erfolgte, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Im übrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 bis 150 Mk. oder Hast nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Tiere, welche den Ausbruch der Tollwut befürchten lassen, oder wenn ihnen ein Hund entwichen ist, sofort der Orts polizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche unverzüglich anher einzusenden hat. Bautzen, am 19. November 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kirchbach Hse Bekanntmachung. Nach einer Mitteilung der Schiffsjungen-Division sind noch Anmeldungen von Schiffsjungen erwünscht. Wer die Aufnahme in die Schiffsjungen-Abteilung wünscht, hat sich persönlich beim unterzeichneten Kommando, wo alles Nähere zu erfahren ist, zu melden. Der einzustellende Junge soll in der Regel 15V, Jahre alt sein, darf jedoch weder jünger als 14'/,, noch älter als 18 Jahre sein. Die Einstellung unter 15 Jahren setzt besonders kräftige Körperentwickelung voraus. Bezirks-Kommando Bautzen. Das von dem Rechtsanwalt Ernst Peisel bisher in Bischofswerda bekleidete Amt eines Notars für Bischofswerda ist durch Niederlegnng und Feststellung gemäß 8 92 des Gesetzes vom 15. Juni 1900 erloschen. Bischofswerda, am 17. November 1904. Das Königliche Amtsgericht. st«« SS. IVQ4, s All»»-, sollen in Bischofswerda folgende Gegenstände, als: I Gchreibsekretär, I Schreibtisch, S Kleiderschränke, 1 Waschtisch gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: Kgl. Amtsgericht. Bischofswerda, am 21. November 1904. Der Gerichtsvollzieher des König! Amtsgerichts. Eine (14 690 lex) wird Mittwoch, de« s» November 1V04, nach« s Uhr, auf hiesigem Bahnhofe gegen Barzahlung öffentlich Güterverwaltung Bischofswerda. Die Ministerkrisis in Frankreich. Um die tobenden Leidenschaften und die vor keinem Mittel zurückschreckende Opposition der Nationalisten zu mildern, hat der französische Kriegsminister General Andrse, dem seine Gegner schwere Parteilichkeit bei der Besetzung der Offiziersstellen zur Last legte», seinen Abschied eingereicht, und dem Abgeordneten Berteaux, einem Führer der sozialistisch-radikalen Gruppen, ist die Leitung des Kriegsministeriums über tragen worden. Aus der Wahl des Herrn Berteaux, der bisher Börsenmakler, Deputierter und Berichterstatter für das Budget des Heeres war, zuin Kriegsminister geht deutlich hervor, daß das Kabinett Combes alle Mittel anwendet, um zu zeigen, daß es nicht parteiisch , sondern republikanisch das Heer verwaltet wissen will, aber trotzdem dürfte die Ministerkrisis in Frank reich weiter andauern und leicht mit dem Sturze des ganzen Kabinetts endigen. Die Opposition ist naturgemäß durch den Rücktritt des Kriegs ministers AndrSe nur teilweise befriedigt und stellt fortgesetzt die Forderung, daß das ganze Kabinett Combes zurücktreten müsse. Es kommt dazu, daß mehrere Minister des Kabinetts Combes sich ihrer großen Aufgabe nicht ge wachsen gezeigt haben. Es gilt dies ganz be sonders von dem Marineminister Pelletan, dem man vorwirft, daß er nicht im Stande gewesen sei, die Leistungsfähigkeit der französischen Marine auf ihrer Höhe erhalten zu haben. Auch hält man die Stellung des Ministers des Aus wärtige:, Delcassse, des Finainministers Rouvier und des Unterrichtsministers Chaumis aus ähn lichen Gründen für erschüttert. Am festesten steht noch der Ministerpräsident Combes selbst, der es tatsächlich besser als alle seine Vorgänger verstanden hat, sich lange am Staatsruder der französischen Republik zu halten und schwierigen Aufgaben gerecht zu werden. Bei einem solchen hochbefähigten und erfolgreichen Ministerpräsi denten kommt es nun darauf an, ob er selbst nicht amtsmüde geworden ist, und ob seine Parteigänger, die Radikalen und die sozialistischen Republikaner, ihn ferner voll und ganz stützen .werden. Die weitere Entwickelung der Minister krisis in Frankreich muß deshalb abgewartet werden. Eine sehr übele Affäre macht auch dem Kabinett Combes das Leben schwer, das ist die Frage der von der Deputiertenkammer ver langten Bestrafung derjenigen Offiziere, die sich bei der Denunziationsaffäre gegen den Kriegs minister irgendwie beteiligt haben. Da wird es wieder endlose Beschwerden und Debatten in der französischen Deputiertenkammer geben, und die Opposition wird diese Lage nur benutzen, um die Geschäfte zu verschleppen und Anklagen zu erheben, so daß eS dem Kabinett Combes unmöglich wird, gedeihlich weiter zu regieren. Das ist überhaupt der Fluch des leidenschaftlichen französischen Parteiwesens schon oft gewesen, daß die Ministerien deshalb zurückgetreten sind, weil der Lärm und die Leidenschaften der Opposition sie zu keiner ruhigen Arbeit kommen ließen, und dieses Schicksal kann nun auch das Kabinett Combes ereilen. Bei der Tüchtigkeit des Ministerpräsidenten Combes ist es aber auch möglich, daß er allein als feste Säule in der polnischen Brandung stehen bleibt und neue Minister in das von ihm weitergeleitete Kabinett eintreten. Zuletzt kommt aber die Veränderung«.