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im Innern der Walzen« Die Mascpmr wird dmH die Schwere deS zu Rasirendcn in Bewegung ge fitzt; er sinkt aklmälich in den Stuhl, biS die Ope ration vollendet ist. Mit den Walzen sind Spiel« «hren verbunden, so daß man sich nach beliebigen Melodien kann scheercn lassen. ES haben sich Leute arr den Versuch gewagt und sind ohne Verlust von Ohren und Nasen davon gekommen. S» er zählt der „Oatk-terui Observer". Wenn sich die Er findung bewährte, was man einstweilen stark zu bezweifeln hat, so würde England vor der entsetz lichen Steuerung bewahrt bleibe», die augenblick lich jedem guten Briten den Humor verdirbt: vor der Schnurrbartagitatio». Das Lager von Chob- Lam, in dem Las Rasircn seine besonderen Schwierig reiten gehabt haben mag, hat den Gedanken ange regt, ob cs nicht möglich sei, auch der Infanterie den Bart, wachsen zu lassen. Verwegene Denker haben die Behauptung ausgestellt, das Rasircn sei eigentlich eine destruktive Operation, und einige Cisenbahnbcamte haben attcstirt, daß sie mit dem Schnurrbart Versuche gemacht und die wohlthätig- sten Wirkungen empfunden haben. Er'wirke wie rin Respirator und fange den feinen Kohlenstaub auf, der soust in die Lunge fliegen wurde. Ein Eottesgclahrter in ELinburg ist dadurch zu der Hypothese geführt worden, daß die Natur vielleicht den Bart zu dein Zwecke wachsen lasse. Die Faul heit, die dunkeln Morgen, die stumpfen Messer, die schlechte Seife, die langschlafenden und spät Feuer anmachcnden Dienstmädchen ivaren mächtige Bundesgenossen dieser Agitation, und wer weiß, ob nicht England eine seiner „schönen Eigenthüm- lichkciten" verloren hätte und zu den „schmuzigen Fremden" hinabgcsnnken wäre, wenn diese Erfindung nicht dazwischen gekommen. Nastrt werden, ohne sich von Jemandem an der Nase fassen zu lassen, und süße Melodien obendrein— welch' ein para diesischer Genuß! — In W. saß eine Gesellschaft „Honoratoren" heimlich im entlegenen Hinterzimmer bei verbotenem Hasardspiel. Trotz den getroffenen Vorsichtsmaßre geln gegen unwillkommene Uebcrraschungen öffnet sich plötzlich dieThür nnd zweiHerrcn treten rasch herein, von denen der eine die Thüre besetzt hält, der an dere aber schnell an den Tisch tritt und die Hand siber das darauf liegende Geld, etwa 600 Thaler, streckend, dieses mit Beschlag belegt und an sich nimmt. Darauf sagt er zu den erschrockenen Spie lern: „Ich will Sie nicht verhaften, da ich Sic sämmtlich kenne; die Behörde wird seiner Zeit das Nöthigc mit Ihnen vornehmen." Hierauf ent fernen sich Beide. Erst nachher erholten sich dt» ertappten Hasardspiele! soweit von ihrem Schrecken, daß einer den andern nach den Namen der beiden vermeintlichen Polizcibcamten zu fragen wagt«. Da Niemand diese kannte, so merkte» sie endlich, daß ein paar Gauner sich daS böse Gewissen der Gesellschaft zu Nutzen gemacht hatten. — China. Nus dem Lager der chinesischen Jnsnrgentdu ist neuerdings ein merkwürdiges Dokument hervor gegangen, betitelt: „Die 36 Verfluchungen der Hungvcrbrüdcninz." In 36 Paragraphen werdcü darin 36 verschiedene Verbrechen, theils moralisch« und soziale, theils politische, namhaft gemacht und die Strafen dafür bestimmt. Zweierlei fällt in diesem cigcnthümlichen Kriminalkodcx besonders auf: Erstens ist von einer Klasstfizirung der Ver brechen nicht die Rede, zweitens ist es schwer, zu entscheiden, welche Exekutionen dem Himmel, und welche, sterblichen Händen überwiesen worden. Ms Beispiele mögen folgende Paragraphen dienen: tz. 2. Alle Mitglieder der Gesellschaft müssen ihre Eltern lieben und ehren. Möge jeder, der hingegen sündigt, binnen hundert Tagen in de» Tiefe des Meeres umkommen, sein Fleisch auf de» Oberfläche schwimmen, und sein Gebein in di« Tiefe sinken. tz. 3. Jedes Spiel um Geld ist untcrsagk. Wer dieses Gebot übertritt, möge sich selbst erhängen. 4. Ein Mitglied muß des andern im Kampfe gegen die kaiserlichen Soldaten unterstützen, gefangene Brüder befreie» u. s. w. Wo nicht, werd« er binnen Monatsfrist vom Blitze erschlagen. §. 5. Wer sich bestechen läßt, werde ohne Barmherzigkeit von seinen Brüdern erschlagen. tz. 6. Wer Ehebruch begeht, soll sicherlich von seinen Brüder erschlagen und im Meere begraben werden. §. 7. Wer sich einen höheren Rang beilegk, als den, der ihm zukommt, der möge durch Gift sterben, nachdem man ihm die Ohren abgcschnitter». tz. 8. Niemand darf des Andern weibliche Gefährten oder des Andern Eigcnthum begehren. Sonst soll er fallen durch 10,000 Schwerter und durch seine Brüder gctödtct werden. So mischt sich in allen Paragraphen Straft bestimmung und Vermaledciung, ohne daß sich das Eine von: Andern genau unterscheiden läßt. Daß die Civilisation aus dieser Jnsurrccticn nicht Viel zu erwarten hat, sieht man auch aus diesen 36 Verfluchungen.