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gH, WOUA-USWWO und S-NN-VeuVS, und schließlich der Sonnabend« erscheinenden „belle- »« »Ma««« vierteljührlich Wart l.bO Pf. Nummer der ZrttungSpreiSliste S5S7. S«r«s»rechftett< Nr »» Bestellungen werdm bet allen Postanstaltm de« deutsch« Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bet unser« Zeitung-boten, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. NeuuuwstfSwfrlchftrr Jahr-a««. Sus-rat-, welche in diesem Blatt, die wettest« Berbrettung 8ch«n, werd« bi« Montag, Mittwoch und Kreit-, früh v Uhr angenommen und kostet die viergespall«, Lorpu«zeil« 10 Psg., unter „Eingesandt" 20 Pf. Geringster Inseratenbetrag 30 Pf. — Emzelne Nummer 10 Pf. Freitag, den 16. September 1904, soll der kleine Bürperleich gefischt werden. Der Fischverkauf findet daselbst von vormittags Vr>* Uhr ab statt. Bischofswerda, am 12. September 1904. Der Stadtrat. »r. Lange Der von Oberputzkau nach Schmölln führende Kommunikationsweg wird nach Fertigstellung der Beschüttungsarbeiten m Rittergutsflur Ober putzkau für den Verkehr wieder freigegeben. Bautzen, am 12. September 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kirchbach Lhm. Zur «I«8 I»vi»«vl»tlgt sind nach 8 17 der revidierten Städteordnung alle Gemeindemitglieder, welche die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben, öffentliche Armenunterstützung weder beziehen noch innerhalb der letzten beiden Jahre bezogen haben, unbescholten sind, eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen vollständig berichtigt haben und entweder im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst wenigstens seit 2 Jahren wohnen, oder in einer anderen Stadt Sachsens bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren;. dagegen sind zum Erwerb des Bürgerrechtes verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche männlichen Geschlechtes sind, seit 3 Jahren im Gemeindebezirk wohnen und mindestens 9 Mark direkte Staatssteuern zu entrichten haben. Wir geben dies mit der Aufforderung hiermit bekannt, Anmeldungen zur Bürgerverpflichtung innerhalb der nächsten 8 Tage in unserer Rats und Polizei-Expedition bewirken zu wollen. Bischofswerda, am 14. September 1904. Der Stadtrat. »r. Lange. 107 Donnerstag, den 15. September. Der säcMche LrMer, Bezirksauzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Auitshauptmaimschast, da Sgl. Schulinspcktion i. des Kgl. Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stattratcs zu Bischofswerda. Die Rundreise des Prinzen Georg von Griechenland. Den maßgebenden Politikern in Athen hat es beliebt, gerade in einer Zeit, da die mazedonischen Angelegenheiten noch immer ein ungelöstes Frage zeichen bilden und da ferner in Ostasien der blutige Krieg zwischen Rußland und Japan tobt, wieder einmal das kretische Problem aufzurollen. Sie haben d?n Prinzen Georg, den General- Gouverneur oder Oberkommissar von Kreta auf eine politische Rundreise geschickt, um bei den europäischen Kabinetten wegen einer Vereinigung Kretas mit Griechenland anzuklopfen, in welcher Mission der Prinz zuerst in Rom, dann in Paris weilte, worauf er über Wien nach Petersburg ^weitergereist ist. Schon jetzt läßt sich aber kaum bezweifeln, daß Prinz Georg mit seiner Forderung bei den Mächten auf keine Gegenliebe zu rechnen hat, man hat eben überall noch genug von den letzten kretischen Wirren und wünscht vorerst keine Neuauflage derselben. Bereits wird denn auch aus Pest offiziös gemeldet, Prinz Georg wolle nicht an seinem Verlangen einer sofortigen defini tiven Vereinigung Kretas mit Griechenland fest halten, sondern sich mit einer Angliederung der Insel an Griechenland nach dem Muster von Bosnien und Herzegowina begnügen. Aber selbst mit dieser Einschränkung seiner Bestrebungen dürste der Prinzgouverneur kein Glück bei den Mächten haben, die Pester .Offiziöse Stimme" sagt es geradezu heraus, Prinz Georg werde auf seiner Rundreise bei den kretischen Schutzmächten wohl bald zu der Erkenntnis gelangen, daß seine Be strebungen gegenwärtig unzeitgemäß seien; er wird also voraussichtlich mit leeren Händen nach Athen und Kreta zurückkehren. Sicherlich ist denn auch der Zeitpunkt für die der kretischen Frage unglücklich Lhm. die Rundreise des Prinzen Georg durch die europäischen Hauptstädte ergebnislos bleiben wird, und es ist nur zu hoffen, daß man sich in Griechenland und auf Kreta selbst mit dieser Tatsache schlecht und recht abfinden wird. /X Sachsen. Am Montag vormittag empfing Se. Majestät der König die Herren StaatSmintster v. Metzsch, General der Infanterie Frhr. v. Hausen und vr. Otto zu Vorträgen. Dresden, 13. September. Se. Majestät der König begab Sich heute früh in Begleitung einiger Herren vom Dienst mit Sondrrzug 7 Uhr ab Pirna nach Schandau zur Hochwttdjagd auf HtnterhermSdorfer Revier. Die Rückkehr Sr. Majestät nach Pillnitz wird heute abend gegen 8 Uhr erfolgen. Im Auftrage Sr. Majestät des Königs wohnte der Königliche Flügrladjutant Major v. d. Decken Sonntag nachmittag 1 Uhr der Einsegnung de» am vergangenen Sonnabend verstorbenen General major« z. D. Schuster im Trauerhause, Sedan- Straße, bei. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz, kommandierender General de« XII. (1. K. S.) Armeekorps, begab sich am Montag mit dem Zuge 6 Uhr 13 Mtn. vormittag» ab Dresden-N. nach Burkau, um den Manöver« der 6. Infanterie- Brigade Nr. 64 beizuwohnrn. Sr. Königliche Hoheit übernachtete in Pulsnitz im Hotel „Grauer Wolf" und wohnte Dienstag den Manüoern der 5. Infanterie-Brigade Nr. 63 bei. Dresden, 13. September. Ihre Majestät die Köntgin-Wttwe ist heute vormittag 9 Uhr nach Rrhrsrld gereist, um dem heut« nachmittag dort statifilidrndea Kinderfeste beizuwohnrn. Nach 9 Uhr abend» wird Ihre Majestät nach hier zu- rückkrhrrn. an die Mannschaft der Pflichtfeuerwehr, sowie der freiwilligen Fenerwehr in Bischofswerda. Auf gegebenes Alarmsignal haben sich in der Zeit von Donnerstag, den 15. September so., bis Mittwoch, den 21. September so., sämtliche Mannschaften der Pflichtfeuerwrhr und der freiwillige« Feuerwehr und zwar die Spritzen- und Hydrantenmannschaften an das Spritzenhaus, die Rettungs- und Wachschar nach dem Altmarkte und die Arbeiterschar an den Leiterschuppen zu begeben und daselbst weitere Anweisungen von ihren Führern entgegen zu nehmen. Die Nichtbeachtung dieses Befehls zieht Bestrafung nach tz 368,8 des R.-Str.-G.-B. nach sich. Unbeteiligte haben sich vom UebungSplatze fern zu halten und ist den Weisungen der Wachmannschaften unbedingt Folge zu leisten. Bischofswerda, am 13. September 1904. Der Stadtrat daselbst, »r Lange. , genug gewählt. Von den ostasiatischen Ereignissen und deren Widerspiegelung in den Beziehungen der Mächte zu einander ganz abgesehen, ist die Lage auch im europäischen Orient noch keineswegs so gefestigt, daß es gefahrlos wäre, sie einer neuen Belastungsprobe zu unterwerfen. Schon aus diesem Grunde ist es wenig wahrscheinlich, daß die vier Schutzmächte England, Frankreich, Italien und Rußland Neigung hätten, auf die Wünsche des Prinzen einzugehen und sich mit der Pforte, die die ihr verbliebenen Rechte auf Kreta zäh fest hält, in abermalige weitschichtige Unterhandlungen einzulassen. Ueberdies ist zu berücksichtigen, daß es sich durchaus nicht allein um die Frage handelt, ob Kreta ein Dasein als halb selbständiges Staatswesen führen oder mit Griechenland ver einigt werden soll. Die internationale Bedeutung der Insel steht vielmehr mit ihrer Brauchbarkeit als Flottenstützpunkt in engem Zusammenhang Durch die Sudabai kommt Kreta eine nicht zu unterschätzende strategische Wichtigkeit zu, die bei jeder ernstlichen Verwickelung im östlichen Teile des Mittelländischen Meeres alsbald zutage treten würde. Bei einer Angliederung der Insel an Griechenland würde somit die Frage entstehen, welche von den beteiligten Mächten — also in erster Linie Rußland und England — die meiste Aussicht hätte, auf die griechische Politik dauernd einen bestimmten Einfluß auszuüben. Je nach Beantwortung Vieser Frage würde England oder Rußland in kritifchen Zeiten über Kreta als Flottenbasis verfügen können. Da es nun vorerst kein Mittel gibt, die Haltung Griechenlands im Voraus zu binden, so erscheint eS nur begreiflich, wenn weder die St. Petersburger noch die Londoner Regierung zurzeit den Wunsch hat der kretischen Angelegenheit eine Wendung zu geben, von der niemand wissen kann, wohin sie schließlich führen wird. Nach alledem ist anzunehmen, daß