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89. Donnerstag, den 4. August. 1904 Der sächsische Lr;üUer. Bezirksauzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« «vd Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtShaaptminmschast, ta Kgl. SchulWektion s. des Sgl. HmytzMmteS z« Buchen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda. Dies» Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, »0t»««, Lwmeerotaao und S«maHe«»S, und ft einschließlich der Sonnabends erscheinenden „brlle- Wsche« «eva««- vierteljLhrlich Mark l.S0 Pf. Nummer der ZritungSpreiSlistr SL87. Bestellungen werden bei allen Psstanstaltrn de« deutsch«» Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bet unser«» Zeitungsboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. «cht»«»fii»f»lofter Sahr«»««. 8»ser«t«, welche in diesem Blatte dir wettest« Brrbretttmg lmdm, werden bi» Montag, Mittwoch und Freitag früh v Uhr angenommen und kostet dir viergespalten» TochuSzetle 10 Pfg., unter „Eingesandt* 20 Pf. Geringster Zstrferatenbetrag so Pf. — Emzelne Nummer 10 Pf. Die Dampfftrahenmalze Nr. 3 des Unternehmers Philipp in Löbau wird unter Abänderung der Bekanntmachung in Nr. 173 der Bautzner Nachrichten und Nr. 87 des Sächsischen Erzählers am 4. d. M. auf der Staatsstraße von Bischofswerda nach Großharthau und Schmiedefeld befördert und bei letzterem Orte bis 6. d. M. in Betrieb gesetzt werden. Von hier aus Beförderung der Walze nach Kleinröhrsdorf bei Radeberg, Walzarbeit daselbst aus der sorstfiskalischen Straße bis 9. d. M., sodann Rückbeförderung am 10. und 11. d. M. auf der Staatsstraße über Bischofswerda—Bautzen nach Löbau. Bautzen, am 2. August 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: »m. GraS, Regierungs-Assessor. H. öffentliche Anstellung. Der Rittergutsbesitzer Willi Odilo Hesse auf Spittwitz, vertreten durch die Rechtsanwälte P. Naumann und vr. W. Naumann in Bautzen, als Prozeßbevollmächtigte, klagt gegen 1. Therese Josephine Wilhelmine lgen. Rosa) Hölkner verehel. Ladeur, geboren in Milwaukee, 2. deren Mann Namens Ladeur, beide zuletzt wohnhaft in St. Louis Mo. 1847 South 9 Street, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die auf Blatt 289 des Grund- und Hypothekenbuchs des vormaligen Appellationsgerichts Bautzen als Lehnhof in Rubr. III unter Nr. 2/11 für Johann Adolph Höckncr auf Nedaschütz, später in Langenrinne bei Freiberg, eingetragenen 513 Rthlr. 26 Ngr. 5 Pf. unbezahltes Kaufgeld zur versprochenen Zeit richtig und vollständig bezahlt worden seien und daß bis jetzt Quittung und Löschung nicht stattgefunden habe, daß der genannte Höckncr am 25. März 1865 verstorben sei und daß die Beklagte zu 1 als Rechtsnachfolgerin Höckners mit in Frage komme, mit dem Anträge, die beiden Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, und zwar die Beklagte zu 1, daß sie anzuerkennen schuldig sei, daß ihr zu ihrem Anteile in Betreff der für den verstorbenen Rittergutsbesitzer Johann Adolph Höckncr auf Nedaschütz, später auf Langenrinne bei Freiberg auf Blatt 289 des Grund- und Hypothekenbuchs des vormaligen Appellationsgerichts Bautzen als Lehnhof in Rubrik III unter Nr. 2/II eingetragenen Hypothekenforderung von 513 Rthlr. 26 Ngr. 5 Pf. kein Anspruch zusteht und dgl. die Beklagte zu verurteilen, in Löschung dieser Hypothek zu willigen, den Mitbeklagten zu 2 aber, daß er zu der Erklärung der Beklagten 8nd. 1 seine ehemännliche Zustimmung zu geben und die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut der Beklagten geschehen zu lassen schuldig sei und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bischofswerda auf den 5. Noverrrver 1904, vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bischofswerda, am 28. Juli 1904. Der GerichtSfchreiber des Königlichen Amtsgerichts an den fiskalischen Straßen der Bezirke Bautzen und Bischofswerda sollen in »»at»«», «n» IS. //ztv All»-, im Restaurant zum „Bürgergartcn* und in Mlsvlsotsvvrck», »m IS. vormltto^w V-H TU»», im Gasthof zur „Sonne* gegen sofortige Barzahlung und unter den vorher bekanntzumachenden Bedingungen verpachtet werden. Die einzelnen Pachtstrccken sind wie früher und von den Amts- straßenmcistern in Bautzen und von den Straßenwärtern zu erfahren. Bautzen, am 30. Juli 1904. Kgl. Straßen- «nd Wasser - Bauinspektion. Die diesjährige Obstnutznng der Gemeinde Burka« soll Sonnibend, de« 6 August Sss. Jhs., nachmittags « Uhr, im Lehngericht hier unter den vorher bekannt gegebenen Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Gleichzeitig wird hiermit bekannt gegeben, daß das Abreißen bez. Abwersen, sowie Auslesen von Fallobst strengstens verboten und unnachsichtlich bestraft wird. Eltern werden für ihre Kinder verantwortlich gemacht. Burkau, am 29. Juli 1904. Dtk GeMeiN-tkat Die Ursachen der Attentate in Rußland. Wiederum hat ein Vertreter der unbeugsamen russischen Autokratie, der Minister Plehwe, sein scharfes und strenges Polizciregiment mit dem Leben bezahlt, nachdem sein Vorgänger vor zwei Jahren ans gleichem Grunde durch einen Dolch stoß geendet hatte, und gedenkt man der vielen anderen Attentate auf russische Staatsmänner und selbst auf den Träger der Kaiserkrone, so muß man doch, wenn man nicht annehmen will, daß das russische Volk eine sehr große Anzahl fanatischer Revolutionäre in seinen Reihen hat, annehmen, daß sehr schwere dauernde Uebelstände immer wieder einzelne Angehörige des an sich für sehr gutmütig geltenden russischen Volkes zu Taten der Verzweiflung treiben, um Rache zu üben oder dem schwergedrückten Rechtsempfinden im russischen Volke Lust zu machen. Die Hauptsache der Attentate in Rußland besteht offenbar in dem starren Polizeiregiment, gegen welches cS so gut wie keine Berufung an eine höhere Instanz gibt ------ dHsxn als eine furchtbare Willkür empfunden wird. Auf Grund von Polizeimaß regeln nach Sibirien verbannt, oder 20 Jahre lang in eine ferne Garnison zum Strafdienen bei einem Regiment verurteilt zu werden, kann in Rußland noch heute jedermann passieren, der sich als Revolutionär der Polizei gegenüber verdächtig macht. Und wer da weiß, daß selbst in viel freier und humaner regierten Ländern wie Rußland die Polizei zu willkürlichen Handlungen und plumpen Eingriffen bei der Aufrechterhaltung der Ordnung geneigt ist, der wird sich ein Bild davon machen können, was in Rußland das Polizeiregiment bedeutet. Dann hat aber auch die in Rußland allmächtige Beamtenherrschaft gerade in den letzten Jahren eine Reih« der reaktionärsten Maßregeln und Bestimmungen getroffen, die sehr verhängnis voll wirken müssen, und im Interesse der Regierung des zweifellos edel und menschenfreundlich gesinnten Zaren Nikolaus II. tief zu beklagen sind. Die russische Regierung hat nämlich, statt dem Volk, das heißt dem Adel, der Bürgerschaft und den Bauern einige Konzessionen in Bezug auf die Teilnahme an den BerwaltungSgeschäftenzu machen und dadurch der Einseitigkeit und der Willkür der Beamten einen keinen Damm entgegenzusetzen, die noch vorhandenen Reste der Selbstverwaltung in Rußland, die sogenannten „Semstows*, die zu Gutachten über Rcgierungsmaßregeln einzuberufen den Provinzialstänoe, so gut wie aufgehoben und in dieser Hinsicht galt der ermordete Minister Plehwe als der Haupturheber der Beseitigung jeder Art von Selbstverwaltung, weil er starr und unbeugsam auf dem Grundsätze stand, daß das russische Volk für keine Art der Selbstver waltung oder Teilnahme an der Verwaltung reif sei. Solche Anschauungen und die daraus er folgenden unbeugsamen strengen Volizeiregeln haben natürlich den gebildeten Teil der russischen Be- - völkerung sehr gegen den Minister Plehwe auf gebracht. Gegenüber den lokalen Selbstverwaltungen, den Semstows, herrscht in Rußland seit etwa zehn Jahren überhaupt Mißtrauen und scharfe Reaktion, als ob man in der russischen Regierung fürchtete, daß diese Semstows emst selbst die Regierungsgewalt in die Hände nehmen und zu diesem Zwecke eine Revolution ähnlich der großen französischen Revolution in Szene setzen wollten. Daran ist bei den russischen Verhältnissen und der