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er sächsische Lrzähler, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «ud Umgegend. Amtsblatt brr Kgl. Amtshauptmamlschaft, da Kgl. SchulWektim ». des Kgl. HmytzMmteS z« Baichni, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadttales zu Bischofswerda. Diese «ettschrist erscheint wöchentlich drei Mal, «stan», rwemerstag« und GnmraHenw», und ft einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belle- Mifch« «etla,e* vierteljährlich Mark t.vv Pf. Rmmner der Zeitung-Preisliste SSS7. S-rnfprrchstette Mr »D Befirllungm werden bet allen Postanstaltrn de» deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unsere« ZritungSboten, sowie ttr der Lxped. d. Bl. angenommen. Mchtuudfgufztgftrr S»«»» welche in diesem Blatte dir weiteste Berbrettung ^«r, werdm ot» Montag, Mittwoch imd Freitag früh » Uhr angrnommm und kostet dir viergespEm» Toy>u«zellr 10 Pfg., unter „Eingesandt* 20 Pf. ««ingster Jnfrratenbekag S0 Pf. - Ekizelnr Nummer 10 Pf. Der auf den 21. September 1904 anberaumte Termin zur Zwangsversteigerung des auf den Namen Theodor Felix Vleyl eingetragenen Hausgrundstücks, Blatt 1113 des Grundbuchs für Bischofswerda, ist wieder aufgehoben worden. Bischofswerda, am 23. Juli 1904. Königliches Amtsg e r i ch t. — Auf Blatt 185 des hiesigen Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß die Firma Otto Weruer in Bischofswerda erloschen ist. Bischofswerda, am 25. Juli 1904. Königliches Amtsgericht. — weibliche Lhm. S t a d t r a t. »r Lange was hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird. Bischofswerda, am 26. Juli 1904. Der In Gemäßheit von K 8 des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Reichsgesetzes vom 25. Mar 1903 hat die Königliche Kreishaupt- mannschaft zu Bautzen den ortsüblichen Tagclohn für gewöhnliche Tagearbeiter für den Bezirk der Stadt Bischofswerda vom I. Januar IVVS ao neu festgesetzt und zwar: für männliche Personen über 16 Jahre auf . . 1 Mk. 80 Pfg., von 14—16 Jahren auf . > 1 » » - unter 14 Jahren . 1 , - , , über 16 Jahre .... . 1 „ 25 „ , von 14—16 Jahren . . - , 75 „ , unter 14 Jahren . - „ 75 „ , Die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen hat beschlossen, von denjenigen Betrieben, bei denen die Ver anlagung nach der Jahresgefährduna erfolgt, das find Gärtnereien und alle landwirtschaftlichen Nebenbetriebe, auf das Jahr 1903 einen Beitrag von Pfennige für jede beitragspflichtige Steuereinheit zu erheben. Wir machen solches mit dem Bemerken bekannt, daß die von der eingangs genannten Genossenschaft aufgestellte Beitraasbercchnung vom 28. Juli bis mit 10. August dieses Jahres in der Kämmereiexpedition zur Einsichtnahme ausliegt und etwaige Einsprüche gegen die Veranlagung innerhalb dieser Frist bei dem Genossenschaftsvorstande anzubringen sind. Die Einhebung der Beitr^e erfolgt durch Boten. Stadtrat Bischofswerda, am 27. Juli 1904. »w. Lauge. Wgnr. Für die Monate August und September kann auf den „Sächsischen Erzähler" besonders abonniert werden. Preis einschließlich der „belle tristischen Beilage" 1 Mark. Zum Königsberger Hochverrats- und Geheimbundsprozeß. Verwickelter wie die Angelegenheiten des Königs berger Hochverrats- und Geheimbundsprozesses kann der sagenhafte und zum Sprüchwort gewordene Rattenkönig nicht sein. Auf Antrag der russischen Regierung wurde zu Königsberg vor dem preu ßischen Landgerichte gegen Personen wegen Hoch verrats- und Geheimbundes verhandelt, welche Ver brechen sie auf Grund der Herstellung und Ver breitung höchst brutaler Druckschriften über die Ausübung von Attentaten gegen den russischen Kaiser begangen haben sollen. Zugegeben muß ohne weiteres werden, daß diese Druckschriften ge fährlichen Inhaltes waren, und daß deren Her stellung und Verbreitung von Deutschland aus nach Rußland große Aergcrnisse zwischen den be nachbarten Staaten hätte Hervorrufen können. Aber cs bleibt doch immer eine an ganz bestimmte VoranSsetzung geknüpfte Sache, wenn im ein heimischen Lande ein HochverratSprozcß auf Grund des Antrages einer auswärtigen Regierung ge führt werden soll, weil der Souverän dieser aus wärtigen Macht bedroht wurde. Ist eS schon bei jedem Prozesse höchst notwendig und wichtig, alle Voraussetzungen zu berücksichtigen, welche den Prozeß zu einem gesetzmäßigen und rechtlich erfolgreichen stempeln, so ist dies bei solchen peinlichen Hoch- vrrratSprozessen wegen Bedrohung auswärtiger gekrönter Häupter noch viel notwendiger, denn Mst schafft man nur böses Blut, Aergernisse und Enttäuschungen. Geführt können nach dem deutschen Strafgesetzbuche solche Prozesse nur dann werdm, wenn das betreffend« Ausland, also in diesem AA Rußland, die Gegenseitigkeit verbürgt. Aller ¬ dings hat der russische Botschafter in Berlin schon im November 1903 eine entsprechende Erklärung abgegeben, aber dieselbe wird nicht nur von den Verteidigern der Angeklagten in dem Prozesse, sondern auch von deutschen Juristenkreisen bemängelt und bestritten. Die Gutachten ergaben nämlich, daß wohl ein Paragraph im russischen Strafgesetz buche existiert, der die Herstellung revolutionärer Druckschriften rc. unter Strafe stellt, daß dieser Paragraph des russischen Gesetzes aber kein Wort über die Gegenseitigkeit enthält, und daß ein Para graph 260 ausdrücklich fordert, die Gegenseitigkeit müsse durch einen besonderen Vertrag oder ein Staatsgesetz gewährleistet sein, wenn das Prozeß verfahren wegen Verbrechen gegen fremde Staaten oder deren Oberhäupter eingeleitet werden solle. Eine Uebersetzung dieses russischen § 260 wurde nun auch ick Königsberg vorgclcgt; in dieser Ueber setzung aber fehlte der Passus: „mit welchem (nämlich dem auswärtigen Staate) auf Grund be sonderer Verträge oder darüber veröffentlichter Gesetze Gegenseitigkeit verbürgt ist*. Der Straf antrag, welcher dem Königsberger Prozeß zu Grunde lag, ist von der russischen Botschaft ge stellt worden, also von derselben Seite, welche die gerade in den wesentlichsten Punkten lückenhafte Uebersetzung beglaubigte. Auf diese Lücke wiesen die Sachverständigen hin und der Gerichtshof fragte, endlich in den Besitz einer genauen Uebersetzung gelangt, durch Vermittelung der Justizverwaltung bei dem Berliner Auswärtigen Amte an, ob ein Gegenseitigkeits-Traktat, oder ein besonderes in Rußland veröffentlichtes Gegenseitigkeitsgesetz exi stiere. Die Antwort lautete dahin, daß em hierauf bezüglicher StaatSvertrag nicht bestehe, ob ein die Gegenseitigkeit bestimmendes Gesetz in Rußland veröffentlicht worden sei, könne nur dort festgestellt werdm. In dieser Richtung stellt nun zur Zeit die deutsche Botschaft in Petersburg Nachforsch ungen an, nachdem der Gerichtshof sich auch an diese Stelle gewandt hat. Da liegt also entschieden ein große» Versehen der preußischen Justizverwal tung vor, die vor dem Prozesse diesen wichtigen Punkt hätte prüfen müssen. Wegen diesem Ver sehen kann noch der ganze Prozeß zu einem Fastnachtsscherze werden, denn die bloße Erklärung des russischen Botschafters in Berlin, daß die Gegenseitigkeit in solchen Strafsachen bestehe, reicht gesetzlich nicht als Voraussetzung und Grundlage für den Prozeß Q Sachsen. Dresden. Au» Gastein wird berichtet: Der Aufenthalt Sr. Majestät drS Königs im Hoch gebirge hat aus seine Stimmung und sein Aus sehen im allgemeinen einen günstigen Einfluß auSgeübt. Leider wirkt die zurzeit bestehende Atemnot störend aus den Schlaf und legt dem König gewisse Beschränkungen bet den täglichen Spaziergängen auf. Am vergangenen Donnerstag empfing Se. Majestät den Flügeladjutanten de» Kaiser» von Oesterreich Fürsten v. Dietrich stein zu Molsburg, der ein Handschreiben de» Kaiser» überbrachte. Der Fürst wurde an diesem Tage zur Königlichen Tafel eingeladrn. Am Sonnabend nahm Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg an der Tafel teil. Dresden, 26. Juli. Se. Majestät derKönig wird gelegentlich Seiner Rückreise Anfang August von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, begrüßt werden. Der Erlauchte Monarch wird Sich von Ischl nach Lend-Sastetn begeben, um dort mit unserem Aller- gnädigsten Herrn zusammenzutrrffm. Beide Maje stäten werden dann bi» Salzburg zusammen in einem Hossondrrzuge fahren und bei dieser Gelegen heit ein Frühstück einnehmen, von Salzburg au» setzt S«. Maj. der König in eine« Allerhöchstihm zur versügung gestellten Hossondrrzuge di« Heim reff« über Böhmen fort, während Se. Maj. der Kaiser und König Franz Joseph von der gleiche« Statioa au» nach Ischl zurückzukehren gedenkt. Ihre Majestät di« Königiu-Witwe traf am Sonntag vormittag S Uhr 46 Miaut« im test« Wohlsein au» Moravetz wird« in der Königlich« Villa Strehlen ei».