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Meißner ergangenen RatSbeschlusse wird beigetreten, ebenso 3) der Natsvorlage über Beschaffung anderweiter Abftutzvorrichtnnge« für die städtischen Teiche, wonach jeweils bei Trocken legung der Teiche sogenannte Teichmönche ein- .gcrichtet werden sollen, um das Versetzen mit Rasen zu ersparen. Die Mittel für zwei Mönche werden mit 100 Mark bewilligt, auch 4) die Kosten für notwendige Reparatur des NntzbodenS des Turmplateaus ans dem Butterberg in Höhe von ca. Mk. 100—. 5) für Herstellung einer Klingelanlage von den Arrestzellen nach der Polizeiwache im Rathause 30 Mk. 25 Pfg. 6) 23 Mk 50 Psg. für Schlauchkuppelungen. Zu 7) Anpflanzung eines Bismarck haines und Errichtung einer Bismarck säule wird dem RatSbeschlusse beigetreten, wonach Entschließungen in dieser Angelegenheit ausgesetzt werden sollen, bis der für Errichtung der Bismarck fäule anzusammelnde Fonds die ungefähre Höhe von 10,000 Mark erreicht hat. 8) wird von der Verordnung der König licher» Kreishauptmannschaft über Ver wendung des Sparkaffenüberschntzrestes pro 1VVL Kenntnis genommen. 9> Gesuch des Vorstandes der Handels und Gewerbeschule um Bewilligung einer Unterstützung aus das Schuljahr 19V4 05. Der RatSvorlage, 100 Mk. nachzubewilligen, wird, nachdem der Herr Bürgermeister vr. Lange die Ratsvorlage eingehend befünvvrtet hat, nicht bei getreten, Kollegium beschließt vielmehr einstimmig, daß die Handels- und Gewerbeschule ehestens in -städtische Verwaltung übernommen werden möge. Der Rat wird um Zustimmung ersucht und um Beibringung einer entsprechenden Vorlage. 10) Der Ratsvorlage über Erhöhung der Entschädigung an die Diakoniffenanstalt in Dresden für Ueberweisung der Diako nissin an das Stadtkrankenhans von 3«0 Mk. aus 420 Mk. wird zugestimmt. 11) Dem auf Gesuch des sächsischen Landesverbandes gegen den Mißbrauch geistiger Getränke ergangenen Rats- beschlntz, dem Verband 30 Mk. einmaligen Bei trag zu bewilligen, wird nicht beigetreten. Die Ablehnung erfolgt einstimmig und wird dabei zum Ausdruck gebracht, daß insbesondere auch die Begründung des Gesuchs seitens des genannten Verbandes die Zustimmung unmöglich . mache. 12) wird die Erhöhung des Lohnes für das 2. Dienstmädchen im Krankenhause von 10 Mk. ans 12 Mk. nach der Ratsvorlage bewilligt. 13 , Vom Dankschreiben des Oberpfarrer I>r. Wetzel für Bewilligung einer Summe zu einer Wetzelstistung, wird Kenntnis ge nommen. 14) Vom Beschluß des Rates über An weisung eines anderen Platzes für den Berkaussstand des GrünwarenhändlerS Lolck wird Kenntnis genommen. Es liegen weiter vor: 15) Gesuch des Badebesttzers Robert Eibenftein um Erlaß des Pachte- für einen halben Monat, weil nach einem neuer lichen Beschluß des Wirtschaftsausschusses das Teichfischen früher beginnen soll. Kollegium beschließt, dem beabsichtigten früheren Beginn des Fischens nicht zuzustimmen, unter der Voraussetzung günstiger Badewitterung, um die Badegelegenheit bei anhaltender Wärme nicht zu unterbinden. Die wirtschaftlichen Vorteile, die durch bessere Verwertung der Fische bei früherem Fischzug erwartet werden, erachtet man dem gegen über nicht für so wesentlich. Bei ungeeigneter Witterung verbietet sich das Baden ohnehin und kann das Teichfischen trotzdem früher erfolgen. Das Gesuch Eibensteins wird damit als erledigt erklärt. 16) Gesuch der Anwohner der Süßmilchstraße und der Dresdnerstraße um Erweiterung des Gas rohrnetzes findet im Sinne der Beschlüsse des Gasausschusses und Stadtrates zustimmend Er ledigung. 17- Die «osten für Versetzung bes Telcgraphenmastes am Bahnhof in Höh« von 100 Mk. werden bewilligt. 18) Zwei Gesuchen hiesiger Einwohner um Krankenhanskosten - Erlaß soll stattge geben werden und zwar über den Ratsbeschluß hinaus in vollem Umfange. Man ist einstimmig der Ansicht, daß sich bei der in beiden Fällen wohl zweifellos vorhandenen Bedürftigkeit den hiesigen Einwohnern doch mindestens dieselben Vorteile zu gewähren billig sei, wie den auswärtigen Armen- .verbänden. si ! ' Joseph Hock« Geständnis abgelegt, er. habe seine Geliebte in den Teich gestotzen. Befragt, wa« er sich dabei gedacht habe, ant wortete er nach einigem Zögern: „Ich habe mir nichts dabei gedacht", sagte aber nach weiterem Vorhalt: „Ich habe gedacht: na, da mag Sie weg sein", gab auch schließ lich zu, er habe sie in den Teich gestoßen, daß sie ertrinken sollte. Dieses Geständnis widerrief er heute und demerkie dazu, das Geständnis sei ihm seiner Zeit von dem Staats anwalt in den Mund gelegt worden, er habe es nur abge legt , um sich des Königs Gnade zu sichern. Durch die Aussagen der zahlreichen Zeugen wurde Garten schwer belastet, sodaß am Schlüsse der Beweisausnahme der Ober staatsanwalt den Antrag stellte, neben der Schuldfrage auf Totschlag den Geschworenen noch eine solche auf Mord lautend vorzulegen. Der Gerichtshof entsprach diesem An trag. Das Gutachten der medizinischen Sachverständigen bezeichnete in voller Übereinstimmung die Todesursache als: Tot durch Ertrinken. Nach dem Ergebnis der Aufhebung und dem SektionSbefund sei eS nicht ausgeschlossen, daß die Tote gewaltsam ertränkt worden sei, dagegen habe eine Betäubung vor Ausführung des Verbrechens nicht stattge- sunden. Der Oberstaatsanwalt hielt auf Grund der Be weisaufnahme die Anklage aus Mord im vollen Umfange aufrecht und begründete sie in eingehender Weise, während der Verteidiger dieser Annahme in längerer Ausführung enlgegentrat, vorsätzliche Tötung nicht, sondern nur Körper verletzung als vorliegend erachtete und um Zubilligung mildernder Umstände bat. Nach einstündiger Beratung verneinten die Geschworenen die Schuldfrage aus Mord, bejahten jedoch die aus Totschlag gestellte Frage. Das abends V, nach 7 Uhr verkündete Urteil lautete auf 10 Jahre Zuchthaus und 8 Jahre Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. 3 Monate der Strafe gelten durch die Unter suchungshaft als verbüßt. Als Geschworene waren auSgelost die Herren : Glas fabrikant und Stadtrat Uhlich-Bischofswerda, als Obmann, Privatmann Rößler-Hainewalde, Fabrikant Friese- Kirschau, Kaufmann Boehme-Bischofswerda, Fabrikbesivcr Glathe-Mltteloderwitz, Privatier Demisch.Zittau, Fabrik besitzer Böhme-EberSbach, Kaufmann Berthold-Löbau, Tuchfabrikant Kloß-Kamenz, Kaufmann Hainich-Bautzen, Basthossbesitzer Matzel-Zittau und Gemeindevorstaud Mütterlein-Coblenz. Bautzen, am 14. Juni. Gegen die noch unbestrafte 29jährige Wirtschafterin Emma Pauline Lehmann aus Ostriche bei Görlitz war Anklage wegen Zeugen Meineides erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft war durch Oberstaatsanwalt Martini vertreten, während die Verteidigung Rechtsanwalt Börner aus Löbau übernommen hatte. Die Angeklagte war be schuldigt, am 12. Januar d. I. vor dem Amtsgericht Reichenau in dem Ehescheidungsprozeß der Clara Ann- Heidrich, geb. Zimmermann, gegen ihren Ehemann, den Gutsbesitzer Heinrich Theodor Oswald Heidrich in Tiirchau wissentlich falsche Aussagen getan und diese beschworen zu haben. Die Lehmann war seit dem Jahre 1898 bei Heidrich in Stellung und zioar ununterbrochen bis zum 16. November 1902. Zu dieser Zeit begab sie sich nach Kötschenbroda zu einer Hebamme, denn sie besand sich in anderen Umstände« und wollte dort ihre Entbindung ab warten. Es wurde auch von ihr daselbst am 2. Februar 1903 ein Knabe geboren. Am 27. Dezember 1902 hatte Heidrich seine jetzige Ehefrau geheiratet. Anfang März 1903 kam die Lehmann zu Heidrichs aus Besuch und wurde dabei wieder engagiert. Von dieser Zeit ab brachen Streitig keiten zwischen den Eheleuten aus, die sich soweit steigerten, daß Frau Heidrich ihren Mann verließ und gegen diesen Ehescheidungsklage anstrengte. Im Laufe dieses Prozesses hatte nun die verehel. Heidrich die Behauptung ausgestellt, ihr Mann habe mit der Lehmann geschlechtlichen Verkehr gepflogen, außerdem zwei Mägden unsittliche Anträge ge macht, und hierfür die Lehmann als Zeugin angegeben Diese erhielt vom Amtsgericht Reichenau eine Vorladung zu einem Termin am 12. Januar 1904, aus der Vorladung war der Zweck der Vernehmung angegeben. Die Lehmann leistete Folge und bekundete, daß sie nicht mit Heidrich ge schlechtlich verkehrt habe, auch nicht wisse, daß dieser zwei Mägden unsittliche Anträge gestellt habe. Die verehelichte Heidrich, die ebenfalls anwesend war, hielt der Zeugin nun vor, daß sie von Mitte November 1902 bis Anfang März 1903 nicht bei Heidrich gewesen sei und stellte die Frage, wo sie sich in dieser Zeit ausgehalten habe. Hierauf be hauptete die Angeklagte, sie sei in dieser Zeit in Dresden in einem Casö gewesen und habe dort gekocht. Die Heid rich hatte aber durch den Gendarm Erkundigungen einziehen lassen und erfahren, daß sie nicht in Dresden angemeldet war. Aus Äorhalt erwiderte die Lehmann, sie sei in Dresden gewesen, habe sich aber nicht angrmeldet gehabt, da sie nicht gewußt habe, daß man dies tun müsse. Sie ist wiederholt in der üblichen Weise aus die Wichtigkeit und Heiligkeit der Eidesleistung hingewiese» worden, hat auch die Richtigkeit ihrer Aussagen anerkannt und diese be schworen. Vorsitzender: „Warum haben Sie denn falsch ge schworen?" Die Lehmann: „Ich habe mich geschämt, vor der Frau Heidrich die Wahrheit zu sagen". Vorsitzender: „Haben Sie es nicht verschwiegen, weil der Verdacht ent stand, daß Sie mit Heidrich Ehebruch getrieben hatten?" Die Lehmann: „Rein, ich habe mich geschämt". Weiter suchte si« sich damit zu entlasten, daß sie vorgab, sie habe geglaubt, sie brauche uur das zu beschwören, waS auf der Vorladung gestanden habe, die Antworten auf die Frage der Heidrich aber nicht. Recht-anwalt Noack in Zittau hatte am 29. März eine Eingabe an das Landgericht Bautzen eingereicht und darin mugeteilt, daß der Ehemann Heidrich mit der Lehmann bei ihm gewesen seien, die Letztere habe bei dieser Gelegenheit ihm mitgrteilt, daß sie falsch ausgesagt habe, sie habe aber geglaubt, sie hätte in Reichenau nur beschwören sollen, daß sie mit Heidrich nicht geschlechtlich verkehrt habe. Er, Roack, habe ihr «raten, sofort ihr Zeugnis zu widerrufen und ihre jetzige AuSsage vor dem Amtsgericht Reichenau zu Protokoll zu geben, es sei aber schon zu spät gewesen, dir Lehmann sei an dem selben Tage noch aus Antrag der Staatsanwaltschaft Bautzen verhaftet worben. Oberstaatsanwalt Martini stellte den Antrag, die Frage auf wissentlichen Kalscheid zu be jahen, der Verteidiger plädierte auf Freisprechuug. Di- Geschworenen gelangten zu der Ueberzeugung, daß Fahr lässigkeit vorlirg« und bejahten bie entsprechende Frage. Da» Urteil lautete auf 1» Monate Gefängnis. 2 Monat« der Untersuchungshaft fanden Anrechnung. In der hierauf folgenden Verhandlung hatte sich der Jahre alt«, verheiratete und vorbestrafte Bäckergeselle seph Hack« «u» Brenn (Bez. Böhm. Leip«) »uktzt in Schwurgericht Bautzen, am 13. Juni 1904. (Nachdruck verboten.) Vor übersiilliem Zuschauerraum fand heute die Ver handlung gegen den am 12. März 1885 in Niedersteina geborenen Maurerlehrling Max Adolf Garten wegen Totschlags statt. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dautenhahn, die Anklage war durch Oberstaatsanwalt Mariini vertreten, die Verteidigung hatte Rechtsanwalt Eißner in Pulsnitz übernommen und als Sachverständige waren geladen Obermedizinalrat und Geheimer Rat Prof, vr. S Lmorl vom Oberlandesmedizinalkollcgium zu Dresden, sowie Vr. rusä. Kreisig aus Pulsnitz. Die Anklage war auf Grund folgende« Ereignisses erhoben worden: Anfang vorigen Jahres lernte der Angeklagte die bei der Erbge- richtsbesitzerin Schäfer bedienstete Dienstmagd Josepha Snelinska kennen, die auf sein Zureden bald in intime Beziehungen zu ihm trat. Nach einiger Zeit wurde in Niedersteina, dem Wohnort der beiden, ost davon gesprochen, daß der Verkehr nicht ohne Folgen geblieben sei, und Garten wurde von seinen Bekannten gehänselt, zumal die Snelinska 11 Jahre älter als er war und infolge eines Un falles stark hinkte, auch im Uebrigen ein ungebildetes Mädchen war, die weder lesen noch schreiben konnte. Das Mädchen war auch selbst davon überzeugt, daß sie sich in gesegneten Verhältnissen befinde und hatte dies Garten im Anfang Oktober mitgeteilt. Diese Wendung der Dinge mar aber dem jungen Mann nicht angenehm und er drückte wiederholt die Absicht aus, seine Heimat zu verlassen, um dem Gerede aus dem Wege zu gehen. Am Abend des 28. Oktober wurde nun die Snelinska von ihrem Geliebten abgeholt und Ivar von diesem Abend ab verschwunden, bis die Leiche des Mädchens am 30. Oktober von dem Stein- arbeirer Rietschel ans Gersdorf in einem Teiche zwischen Niedersteina und Gersdorf aufgefunden wurde. Der Teich liegt ungefähr 1000 m vom Erbgericht entfernt, an ihm direkt führt kein Weg vorbei, er mißt 68 Schritte im Um sang, ist am Rande 30 ein und an der tiefsten Stelle 80 orn tief und hat sesteu, nicht schlammigen Boden. Das Niveau deS Wassers ist nur 15 em von« oberen Rande des Dammes entfernt. Die ganze Beschaffenheit des Teiches ist nicht dazu angetan, Saß ein erwachsener Mensch ohne Weiteres darin ertrinken kann. Die Leiche lag dicht am User mit dem Gesicht nach unten, die Arme gekrümmt von sich gestreckt, die Haare waren in Unordnung. Die Sach lage hatte bei allen, die der Auffindung beiwohnten, den Eindruck hervorgerusen, daß das Mädchen nicht Selbstmord verübt haben könnte, sondern von einer anderen Person gewaltsam in das Wasser geworfen worden sei. Der Ver dacht der Täterschaft richtete sich sofort gegen Garten und dieser wurde am anderen Tage verhaftet. Als er von dem ihn verhaftenden Obergendarm Krause aus Kamenz an die Leiche geführt wurde, leugnete er, die Tote überhaupt zu kennen, gab dies aber später auf dem Gemeindeamt« zu und fragte den Beamten: „Wenn ich es gestehe, bekomme ich wohl zeitlebens Zuchthaus, oder büße das Leben ein?" Darauf stellre er die Sache so dar, als habe sich die Sne linska an jenem Teiche plötzlich von ihm loSgerissen, „Gute Nacht, Max!" gerufen und sei selbst in den Teich ge sprungen. Er hat seit dieser Zeit im Laufe der Vorunter suchung fortwährend mit seinen Aussagen gewechselt und sich in Widersprüche verwickelt. Garten benahm sich heute sehr unbefangen und keck, nickte beim Betreten der Anklage bank ihur bekannten Personen im Zuschauerraum lächelnd zu und hatte an oen meisten Zeugenaussagen etwas zu tadeln. Er stellte heute den Hergang der Sache folgender maßen dar: Am Sonntag, den 25. Oktober, sei er bei einer Hochzeit in Oberstrina gewesen, spät in der Nacht erst zu der Snelinska gekommen und diese habe ihn gebeten, am anderen Abend mit ihr nach GerSdors zu gehen, um sich bei einer Hebamme Rat für ihren Zustand zu holen. Am anderen Abend sei er dann gegen IO Uhr zum Erbgericht gekommen, dort habe sofort der Hund angeschlagen, die Snelinska habe dadurch seine Ankunst bemerkt und sei mit ihm nach Verlauf einer Äienrlstunde, nachdem sie sich an- «zogrn hatte, den sogenannten Schäserwea entlang nach Gersdorf zu gegangen. Unterwegs habe sie dann ange- sangen, ihn Borwürfe zu machen, daß er ihr nicht treu sei, er sei dadurch in Erregung geraten und als sie beide unter dessen an den Teich gekommen seien und seine Geliebte immer heftiger geworden sei, habe ihn plötzlich eine sinnlose Wut erfaßt, er habe sie von hinten an der Hüfte und der eine» Schulter gepackt und in den Teich gestoßen. AIS Grund dafür gab er an: „Sie sollte nur »M kühle» Bad nehmen und gescheit iverden". Nach der Tat begab sich Garten auf einem Umwege, wo er aber nicht gesehen werden konnte, nach Hause, aß dort in großer Ruhe Abendbrot und ging dann schlafen. E» war dir» gegen N Uhr, sodaß der Vorfall sehr schnell vor sich gegangen sein mußte. Rach der Seftion der Leiche am 3. November hatte er sich nach anfänglichem Leugnen dem Staatsanwalt vr. HennWt au» Bautzen vorführen lasten und ihm vor Zeuge» »itS '19) Den Beschlüssen des BauausschusscS und des Rates, Baumeister Rehnert die Beseitigung der vom Scheunenabbruch an der Kamenzerstraße noch vorhandenen Schuttmassen zu erlassen, wird zugestimmt) 20) ebenso den Beschlüssen über Uebernahme von 120 Mk. anteilige Schleusenbaukosten an der Kamenzerstraße und Bewilligung des Vorkaufs rechtes an Baumeister Paul Schubert für Areal am Geißmannsdorfer Kirchweg, im Fall der Kassierung desselben. 21) Zustimmung wird erteilt zur Herausgabe von 2000 Mark aus der vom Bauschuldirektor Gehring hinterlegten Kaution. 22) Auf Antrag des Herrn Löhnert beschließt man, den Rat zu ersuchen, möglichst scharfe Maß regeln gegen das zu schnelle Fahren von Auto mobilen und Radfahrern zu treffen, soweit ihm seine polizeilichen Befugnisse hierzu die Möglich keit bieten. Hierauf geheime Sitzung. Schluß der Sitzung 8 Uhr. Gräfe, Stadtv.-Vorsteher.