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Täter,, ein Koreaner, muvde sofort ergriffen^. Er er klärte inr Verhör, er sei eigens nach Charbin pekomr- men, um Ito zu töten und sein Vaterland« zu rächen. Ito ließ mährend seiner Statthalterschaft in Korea einige Verwandte des Mörders Hinsichten. Das gab der Verbrecher bei seiner Vernehmung als den letzten Grund seiner Tat an. Der Anschlag mar anscheinend ein von langer Hand vorbereitetes Komplott. Auf der Station Tsaitsagu der Mandschurei-Kahn., also in größter Nähe Char dins, waren von den Russen am Tage vor dem Morde bereits drei mit Revolvern bewaffnete Koreaner fest genommen morden, meil sie verdächtig erschienen. Den Mordanschlag auf Ito zu verhindern,, war unmög lich, da die Bahnverwaltung ans die Bitte des japani schen Generalkonsuls alten Japanern das Betreten oes Bahnhofs gestattet hatte, und da der Mörder dem Aus sehen nach von einem Japaner nicht .zu unterscheiden mar. Die russischen Behörden trugen ans Veranlassung Kokowzews für eine würdige Ueberführung der Leiche nach Dalny Sorge, von wo sie von einem japanischen Kriegsschiff nach Tokio gebracht wird. * * * Die „Nordd. Alljg. Ztg." sagt zuv Ermordung des japanischen Staatsmannes: Die Nachricht von der Ermordung des Fürsten Ito wird in Deutschland mit tiefstem Bedauern ausgenommen. Unter den Staats männern des zeitgenössischen Japan mar Fürst Ito wohl der bedeutendste. Seine außergewöhnliche Per sönlichkeit und seine politischen Leistungen haben auch bei uns viele Bewunderung gefunden. In der ja panischen Geschichte wird seine Stellung durch die hohen Verdienste bezeichnest, die er sich bei der Ueberleitung Japans in die moderne Staatsform und um die Siche rung der weiteren Fortschritte seines Landes in der neuen Bahn erworben hat. Das Organ der deut schen Reichsregierung drückt daun der Negierung und dem japanischem Volke herzliche Teilnahme an dem Verlust des großen Patrioten und Staatsmannes aus. Tagesgeschichte. Deutschland. — Der Kaiser nahm am Dienstag, im Neuen Palais zu Potsdam die Vorträge des Chefs des Mili tär käbinetts Generals der Infanterie Freiherrn von Lyncker und des Chefs des Admiralstabes der Marine Admiral von Fische! entgegen — Ueber die Reform des Strafrechts hat man jetzt durch Veröffentlichungen der „Deutschen Ja- risteuzeituug" näheres erfahren. In dem durch eine Justizkommission, die seinerzeit noch vom Staatsse kretär Nieberding einiberufen wurde, ausgearbeiteten Vorentwurf sinh alle billigen Wünsche, die von der Oeffentlichkeit für unser Strafgesetzbuch geltend gemacht wurden, berücksichtigt worden, in der äußeren, der tech nischen Fassung ist eine Vereinfachung eingetretsn. So ist der 3lO Paragraphen umfassende Entwurf um 60 Paragraphen kürzer als das geltende Str.-G.-B. U. a. schlägt der Entwurf die Einführung der richterlichen bedingten Strafaussetzung und der richterlichen Reha bilitation in der doppelten Form der Wiedereinsetzung in die bürgerlichen Ehrenrechte und der Löschung von Vorstrafen im Strafregister vor. Die Strafunmündig keit Jugendlichen wird ans das vollendete 14. Lebens jahr hinaufgerückt. Die Regeljung der besonders leich ten Fälle durckWehst den ganzen Entwurf und gibt dem Richter bei ihrem Vorliejgen ein unbeschränktes Srraflmilderungsrecht und in den im Gesetze ausdrück lich bestimmten zahlreichen Fällen auch das Recht, von Strafe überhaupt abzusehen. Best Verhängung einer Geldstrafe kann das Gericht Frist bis zu drei Monaten bewilligen und ratenweise Abtragung innerhalb eines Jahres gestatten. Auch kann dem Verurteilten oie Til gung der Geldstrafe durch freie Arbeit, soweit sich da zu Gelegenheit bietest, gestattet werden. Sehr zu be grüßen ist, daß der bisherige Paragraph 175 auch ans Frauen in Anwendung kommen soll. Ueber die Ehrverletzungen sind neue Bestimmungen getroffen wor den: Besteht die Beleidigung in der Behauptung einer ehrenrührigen Tatsache, so bleibt der Täter straflos, wenn die Tatsache malhr ist, und der Täter nicht in der Absicht einer Beleidigung gehandelt hat; diese Vor schrift findet aber keime Anjwenjdunjg, wenn die Beleidi gung öffentlich begangen ist und lediglich Verhältnisse des Privatlebens betriffst, die das öffentliche Interes se nicht berühren. Der humane Geist der Strafrechts- resormvorlage ist besonders aus den sogen, „sichern den Maßnahmen" ersichtlich. Unter letzteren sind zu verstehen Verweisung in das Arbeitshaus auf die Dauer von 6 Monaten bis zu 3 Jahren,', Wirtshausverbot auf >di>e Dauer bis zu 1 Jahr, Unterbringung in eine Trin kerheilanstalt unjd MstfenthaltAbeschrLukung bis zu 5 Jahren. — Eine Reform des Landtagwahlrechts in Preußen ist nach den in Sachsen gemachten Er fahrungen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. — Den „Berl. N. R." wird dazu von unterrichteter Seite geschrieben: Die sächsischen Landtagswahlen sind von der preußischen Behörde, die hauptsächlich mit der Aus arbeitung von Reformpläinen für die preußischen Ab- geordneten Hauswahlen beschäftigt ist, mit begreiflichem Interesse verfolgt worden. Marz hat durch den Wahl ausfall, der in Berlin nicht überraschte, sogar eine ge wisse Genugtuung erhalten und nimmt an, daß der preußische Liberalismus nach den sächsischen Erfahrun gen klug genug sein wird, die preußischen Pläne in Ruhe ausreifen zu lassen. Der Liberalismus hat bei »fangps ärt, der er Jta- H1 und Seding- sult an ihm die, orftellte. ürkischen ist in de«. sü Amts- M AllzchMatt für den Üestrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Abonnement viertelj. 1 M. 50 Pf. einschließl. de» »Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage »Seifen» blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen ReichSpostanstalten. Lrtegr.-Adresse. Amtsblatt. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag. JnsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Nr. 210. Zorf. dem osten v. raft- leti, 57. ohne chsel, bt llckp. ige» und bet lllen an- 'l. — 58. Jahrgang. ----------- Donnerstag, den 28. Oktober DaS im Grundbuchs für Eibenstock Blatt 70 auf den Namen Anglist IVlIIioliu eingetragene Grundstück soll am 15. Kezemver 1909, vormittags 10 Mr ! an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreck««- versteigert werden. Das Grundstück — Nr. 78 Abt. A des Brandkatasters, am Albertplatz hier gelegen — ist nach dem Flurbuchs 4,« Ar groß und auf 20670 M. — Pf. geschätzt. Es besteht aus Wohnhaus mit Laden, Hintergebäude und Garten. Die Gebäude sind mit 16 140 M. zur Landesbrandkasse eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 16. September 1909 verlautbarten Versteigerungsoermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wid rigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wid rigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Eibenstock, den 25. Oktober 1909. Königliches Amtsgericht. Landtagstvahl im 20. städtischen Wahlkreise bctr. In der heule stattgehabten Versammlung zwecks Ermittelung des Wahlergebnisses der am 21. dss. Mts. stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten für die 2. Kammer der Stände versammlung des Königreichs Sachsen im 20. städtischen Wahlkreise ist festgestellt worden, daß von 14660 abgegebenen giltigen Stimmen 9146 Stimmen auf Kerrn Aavrikvesther und unbesoldeten Stadtral Lmtt AIvLn Lauer in Aue Die dmordung des Fürsten Ito durch einen fanatischen Koreaner in Chardin wird auf die politische Lage im ferpen Osten zweifellos zurück wirken. Japan wird wach der Ermordung seines be deutendsten Staatsmannes die bisher geübte Rück sichtnahme fallen lassen unjd über Korea energisch ein Herrenrecht ausiiben. Marquis Ito, der erfolgreichste aller japanischen Minister, der im Kriege gegen China die Insel For mosa und durch den russischen Krieg halb Sachalin und Korea an Japan brachte, war im Jahre 1840 geboren, er studierte Holländisch und« Englisch und übertrug durch wiederholte Europa-Reisen die abendländische Kultur nach Japan. In den 70er Jahren gründete er die Münze in Tokio unjd leitete den Bau der ersten japani schen Eisenbahn eiw 1890 erhielt Japan durch ihn eine Verfassung nach preußischem Borbilde. Wieder holt war Ito, 'wie schon gesagt, Minister und Minister präsident, von 1904—1907 war er japanischer Statt halter in Korea. Wegen Kränklichkeit zog sich Ito dann vom aktiven Dienste zurück, blieb aber nach wie vor der einflußreichste Berater des Mikado. Obwohl er wäh rend der Jahre seiner Statthalterschaft in Söul eifrig bemüht war, die Koreaner durch Milde und Entgegen kommen zu gewinnen, erntete er dort nur fanatischen Haß. Im Juli 1907 verzichtete der Kaiser Aichöng zu gunsten seines Sohnes J-tschgk aus den Thron von. Korea. Der Haß der Koreaner gegen Japan wurde da durch noch größer. Ito wurde ans dem Bahnhof in Charbin ermordet, wo er einaetroffen war, um mit dem russischen Finanz- Minister Kokowzew sowie Mit Vertretern des chinesü scheu. auswärtigen Amts Wer das im August d. I. ab geschlossene japanisch-chinesische Mandschureiabkommen zu konferieren. Gegen dieses Abkommen hatten be kanntlich Rußland wie Amerika Bedenken, Rußland legte sofort Einspruch ein, in Amerika kam es zu dem di plomatischen Zwischenfall Lrave. Dieser für China in Aussicht genommene Gesandte hatte vorzeitig über seine Mission geschwatzt u. wurde daher abberufen, noch ehe er seine Reise nach Peking angetreten hatte. Ueber den Anschlag selbst unjd dessen Einzelheiten wird snoch jdas folgende bekannt: Das Attentat auf den Fünften wurde früh 9 Uhr verübt. Fürst Ito hatte auf dem Bahnhof Charbin seinen Wagen gerade verlassen und schritt mit dem Finanzminister Kokowzew und mehreren russischen Offizieren die Front der Ehren wache ab, als in dem Augenblick, da er, ans die aus ländischen Konsuln zutrat, hinter ihm mehrere Schüsse fielen. Don drei Kugeln getroffen stürzte Kürst Ito tödlich verwundet nieder. Der japanische Generalkon sul Kawakami wurde schwer, aber nicht lebensgefähr lich verwundet, der Betriebscheif der südmandfchunschen Eisenbahn Tanaku wurde am Fuß leicht verletzt. Der entfallen sind, sodaß dieser nach 8 31 des Wahlgesetzes vom 5. Mai 1909 als Abgeordneter für die 2. Kammer der Ständeversammlung gewählt ist. Auf Herrn Geschäftsführer d1i»II »oiikolck in Chemnitz sind 5508 giltige Stimmen abgegeben worden, 4 Stimmen sind zersplittert. Schneeberg, den 26. Oktober 1909. Der Wahlkommissar im 20. städtischen Wahlkreise. »I». vo« Woydt. Nachdem bei der stattgefundenen Zusammenstellung des Ergebnisses der am 21. Ok tober 1909 im 42. ländlichen Wahlkreise vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten für die zweite Kammer der Ständeversammlung festzustellen gewesen ist, daß auf keinen der Kan didaten mehr als die Hälfte aller im Wahlkreis abgegebenen giltigen Stimmen entfallen sind, so ist für eine engere Wahl unter den mit den meisten Stimmen bedachten zwei Kan didaten als 1) Herrn Geschäftsführer Otto Llmmvr in Johanngeorgenstadt und 2) Herrn Bergrat RLoo« Llckle» vo» ttziierturtk in Schönheiderhammer Sonnabend, der 30. Hktover dieses Jahres festgesetzt worden. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Wahlbezirke, die Wahllokale und die Wahlvorsteher der Hauptwahl für die engere Wahl hier unverändert bleiben, und daß jedem Wähler wiederum 2 Tage vor dem Wahltermin ein kurze Nachricht über Zeit und Ort der Wahl sowie über die Zahl der ihm zustehenden Stimmen mit der Aufforderung, von seinem Stimmrechte Gebrauch zu machen, zugehen wird. Für die Abgabe der Stimmzettel ist die Zeit von vormittags 10 bis nachmittags 7 Uhr festgesetzt worden. Alle Stimme«, welche auf andere als die ober» genannten beiden Herren Kandidaten fallen, sind ungültig. Schönheide, am 27. Oktober 1909. Der Gemeindevorstand. Haupt.