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Auszüge aus den neuesten Landesherr!. Verordnungen. Reskript, die Einschärfung des 5 ztrn und 5 4ten §pd'. der Postordnung vom Jahre r/i; betr. vom 29. Olt. 1805. Mandat, die Annahme derKönigSwür- de von Sachfen betr. vom 2. Jan. 1807. Patent, die bei Annahme der Königs» würde veränderten Titulaturen und Siegel betr. vo» 29. Deck'. 1806. Die im Namen des Landesherr» ausfertlgen. den Kolleg«« (ollen sich vor der Hand, und biS auf weitere Anordnung des Titels r Wir, von LandeSgegendra betr., wird aufs neue einge- fchärft, da unlängst einige, dem Ansehen nach ausländische Personen, sich in hiesigen Landen auf gehalten haben, auö deren Genehmen nicht un deutlich hervorgegangen, daß sie sich von hiesigen LandeSgegenden in genaue Kenntniß zu setzen, und Nachrichten einzuziehen, zur Absicht gehabt haben. Dergleichen, in solcher Absicht sich etwa einfia, dende Personen, die sich unter solchen Umstände in hiesigen Lauben ohne gehörige Legitimation be treten lassen, sollen angebalten, ihnen die bei fick habenden Zeichnungen, Risse und Nachrichten ab genommen, und sofort höhern Orrs eingesendet, auch gedachte Personen brschiedeir werden, daß sie sich wegen deren Zurückgabe bei der Geheimen Kabinetkkanjlci zu melden hätten, übrigens aber soll ihnen die Verwarnung gechan werden, daß im ferner» Bctr-lungSfalle ohnfehlbar mit der Ar. irrlirung gegen sie wurde verfahren werden. Patent, die Abänderung der bisher l« gen Benennung deS Kurkreifrs betreff, vom 2. Februar 1807. Dem zeitherigen Kurkreise soll der Name bts Witlenbrrgrr Kreise- beigelezt werden. Generale, die anderwekte Derminde- ruog der Vergütungen aus der Mobi liar» Braud kaffe betr. vom 24. No- , vember r8o6. ES wird verordnet, daß einstweilen, und bis der, durch die in den letztverflossenen Jahren rin. getretene widrige Ereignisse so sehr geschwächte Zustand der Mobiliar-Grandkasse verbissert wor» den, die vom i. Jan 1807. an vorfallenden Mo biliar-Brandschäden, anstatt der zeitherigen 25 pro Cent, mit 12^ pro Cent vergütet werden sollen. Zugleich wird auf den Fall, da die Beschaf fenbeit der Mobiliar-Brandkasse eS zuläßt, «ine sofortige Wiedererhöhung der gedachten Vergü tung zugestchert. Patent, die Titulatur der Königlich Sächs. Familie betr. vom Febr. 1807. Ihr» Majestät, des Königs voa Sachsen Herren Brüder und Frauen Schwestern, Herren Neffen und Frauen Nichten sollen hinführo als Kömgliche Prinzen und Prinzessinnen angesehen und geschrieben, und Königliche Hoheiten titulirt werden. Mandat, die Gleichstellung der Aus übung des Römisch-Katholischen Got tesdienstes mit der, der Augsburgi- scheu K on fession üv er wan dten betr. vom ib. Februar 1807. Dir Ausübung deS Römisch. Katholischen F Got» 4r Gottes Gnaden, Friedrich August, Kö- nig von Sachsen rc.rc.rc.rc. ingleichen eben falls vor brr Hand eineS Siegeis, in welches das bisherige Herzoglich-Sächsische Wappen der fünf schwarzen Balken im goldaen Rautenkranze, und der darübergestellten königlichen Krone, ausgenommen, und welchem die Umschrift: bUciericur ^.UKustu« I). 6. kex äsxonlgo etc. etc. etc. gegeben wor den ist, bedienen, die Kanzleien, Aemter und sonstigen Behörden aber sich in Zukunft Königlich Säch sische nennen, und die zu führenden Siegel auf die eben beschriebene Are, mit der nörhigen Ver änderung dec Umschrift einrichten. Ja Berichten oder Lupplicikur ist die Ueber- schrift in nachstehender Maaße einznrichten: Allerdurchlauchtig ster, Großmächtig- ster König, Allergnädigster König und Herr!. Im Kontexte: Ew. König!. Majestät. Submission: allerunterthänigst, gehorsamster Aufschrift: Dem Alterdurchlauchtigsten, Groß mächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich August, Könige von Sachsen rc. rc. rc. Unser« (Meinem) allergnädigstrn Herrn.