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Lrße Anlage zu Ar. 26 des sächstschm Lrzähters. Bischofswerda, de« 8. März 1VO4. tzA, auf das Amtsblatt: „Der sächsische Erzähler", für den Monat März H^zDIUßDl I HIIH zd z^HH werden zu dem Preise von SV Pfg. von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern, in ffAA TA HARTUM Sd der Expedition dieses Blattes, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. Inserate finden in der bedeutend gesteigerten Auflage unsere- Blattes, im gesamten Amtsgerichtsbezirk und weit darüber hinaus vorteilhafteste und wirksamste Verbreitung. Die Expedition des „sächsischen Erzählers". Benachrichtigung und Anleitung über die Behandlung von Luftballon- oder Drachen und zugehörige» Apparaten, welche Im Bezirke der kkreishauptmann- schast Bantzen aufgefunden werden. Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschung der höheren Luftschichten läßt man kleinere oder größere mit TaS gefüllte Luftballons steigen, oder auch Drachen vom Winde rmporheben, welche Instrumente tragen, die selbsttätige Aufzeichnungen über die Temperatur, die Feuchtigkeit, die Windstärke usw. ausführen. Da diese Ballons usw. zu klein sind, um Menschen trogen zu können, so wird vorausgesetzt, daß sie — von verständigen Leuten gefunden — in zweck mäßiger Weise behandelt und oufbewahrt und schließlich an den Eigentümer zurückgeschickt werden. Zu diesem Zwecke seien solgende Vorschriften, gegeben, von deren strenger Befolgung nicht nur der Wert der Aufzeichnungen, sondern auch die Höhe der an den Finder zu zahlenden Belohnung abhängt. 1. Die BallonS sind mit entzündlichem Gase, Wasserstoff oder Leuchtgas gefüllt und müssen deshalb fern vom Feuer gehalten werden. Besteht die Hülle derselben auS Papier, so zerreiße man sie, um das Ga« entweichen zu lassen. Bei Stoff- oder Gummihüllen binde man den Ballon auf, richte die Oeffnung nach oben und entleere daS Gas durch Drücken, ohne den Stoff viel zu zerren oter zu reiben, danach wickle man ihn glatt zusammen. Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der Luft fliegt, so gehe man ihm nach und suche zu- nächst den an ihm hängenden Apparat aufzufindrn, der in einem Kästchen oder Körbchen steckt, um ihn vor Beschädigungen zu sichern. Besonders vermeide man, den Apparat hart anzufoffen oder mit den Fingern in ihn HInetnzugreifen. Ehe man ihn abschnetdet, sichere man den Ballon gegen daS Davorfliegen, indem man ihn irgendwo festbindet, bis sein Gas entleert ist. Gummiballons, welche meist einen Durchmesser von 1 bis 2 Meter haben, pflegen in der Höhe zu platzen und lassen dann den Apparat mittels eines Fallschirmes zur Erde ntederstnken; ge wöhnlich bedeckt dieser den Apparat, oder er hängt in einem Baume fest, während der Apparat unter ihm hängt oder am Erdboden liegt. Bet dem Herunterholen ist vor allen Dingen rin Herab stürzen des Apparates zu vermelden. Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung aller unnötigen Erschütterungen in einem trockene», nicht zu warmen Raum aufzubrwahren, bis er entweder abgeholt wird oder bis eine für seinen Rücktransport mit der Post bestimmte Kiste ein trifft, in welcher sich nähere Anweisungen, sowie Fragebogen befinden, der tunlichst genau auS- zufüllen ist. An dem Ballon oder am Apparate findet man einen Briefumschlag, der die Adresse enthält, an welche so bald als irgend möglich unter genauer Angabe der Nummer des Apparates, des Namens und Wohnortes des Finders, sowie des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche abzuschicken ist. Der Finder resp. der Ablieferer de» Apparates erhält eine Belohnung von 5 Mk., in besonderen Fällen, wenn die Bergung besonders schwierig oder zeitraubend war, aber mehr. Außerdem werden alle notwendigen Auslagen zurückerstattet. Im Falle einer mutwilligen Beschädigung eine» Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten an irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur keine Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein Verfahren wegen Sachbeschädigung eingrlritet werden. Die BallonS, Apparate und alle» Zubehör sind „fiskalisches Eigentum". 2. Die zu demselben Zwecke benutzten Drachen haben meist die Gestalt eines viereckigen offenen, aus Holz- oder Metallstäbchen bestehenden Kasten», der teilweise mit Stoff bekleidet ist. Da die Drachen mittel» eine» dünnen Stahl- drahte» «mporaelassen werden, kommt »»gelegentlich vor, daß ein kürzere» oder längere» Stück solchen Drahte» an dem Drachen hängt. Befinden sich in der Nähe elektrische Straßenbahnen mit ober irdischer Stromzulritung und liegt die Möglichkeit vor, daß der Drachrndraht mit dem elektrischen Starkstromdraht in Berührung kommt, so ist jede« Ergreifen de» ersteren mit bloßen Händen oder Berühren mit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man wickle deshalb ein dicke» trockene» Tuch um die Hände, ehe man den Draht angreikt. Ist der Drachen bei starkem Winde noch in schneller Bewegung, so versuche man mit aller Vorsicht, den nachschlrifenden Draht schnell um einen festen Pfahl oder einen Baum umzuschlingen. Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher eine Leine oder ein Kabelstück nachschletst. In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über den Anspruch auf die Belohnung oder auS anderen Gründen ergeben, wird die zuständige Verwaltungs behörde hierüber entscheiden. Die Polizei- und Gemeindebehörden werden ersucht, der sachgemäßen Ausführung obiger Vor- schriften die tunlichste Förderung und Unterstützung zuteil werden zu lassen und ganz besonders durch Belehrung und gelegentliches gute» Beispiel dabet mitzuwirken, daß diese wichtigen und von allen Kulturnationrn betriebenen Experimente von Er folg begleitet werden. Sachsen. Bischofswerda, am 4. März 1904. — Die sächsischen Manöver. Se. Majestät der König bestimmte hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: Bei der Zeiteinteilung für die Uebungrn der ArmerkorpS sind die Ernteverhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Beim 19. (2. Kgl. Sachs.) Armeekorps findet vor den Manöver« eine Angriffsübuna Be teiligung der schweren Artillerie deS Feldherr»« und zwar mit Scharfschießen statt. DaS Pionier bataillon Nr. 12 und der Kommandeur der Pioniere sind zu dieser Uebung heranzuziehen. Bet Auswahl deS Gelände» und Durchführung aller Uebungen ist auf Einschränkung der Flurschäden Bedacht zu nehmen. Bei dem 12. (1. Kgl. Sächs.) Armeekorps findet eine Kavallerie«UebungSreise gemäß Instruktion vom 23. Januar 187S statt, an der Oifiziere des Husaren-RegimentS „Königin Carola" Nr. 19 nicht teilzunehmen haben. Die Fußtruppen müssen bis zum 30. September 1904, dem spätesten Entlassungstage, in ihre Standorte zurückgekehrt sein. — Wie unzweckmäßig e» ist, den mit der Post zu versendenden gewöhnlichen Paketen und Briefen bare« Geld oder Wertgegenstände beizufügrn, geht recht deutlich auS den Bekannt machungen über aufgefundene Gegenstände im „Amtsblatt de» ReichSpostamtS" hervor. Hiernach sind im RetchSpostgeblrt im Jahre 1903 gesunden worden in Bahnpostwagen, Paketwagen, Pack kammern, auf Stempelttschen usw. in 11ö Fällen 752 Mk. 66 Pfg. bares Geld, goldene Ringe, Busennadeln, Taschenuhren, Uhrketten u1w.; sogar ein Ritterkreuz 1. Kl. vom Albrecht»orden und ein Allgemeine» Ehrenzeichen. Der größte Teil diese» Telde» wird jedenfalls au» Pakete« her rühren, die an Soldaten gerichtet gewesen sind. Aeußerst schwierig und umständlich ist e» aber für die Postverwaltung, die Absender oder Empsängrr de» gefundenen Gelbe» oder der sonstigen Fundgegenstände zu ermitteln; in vielen Fällen ist die« überhaupt nicht möglich. An dem etwaigen Verlust solcher Gegenstände tragen aber die Absender wegen mangelhafter Verpackung der Sendungen selbst die Schuld. Bet den niedrigen Portosätzen bleibt e» immer am vorteilhaftesten, bare» Veld mittel» Postanweisung zu versende« und Sendungen mit Wertgegenständen zu versichern. — Lehrkontrakte. Vormünder, die ihre Mündel in die Lehre zu geben beabsichtigen, sind nach den neueren gesetzlichen Bestimmungen ver pflichtet, bet längerer al» einjähriger Dauer de» Lehrverhältnisse« mit den Meistern schriftliche verträgt abzuschlirßen. Diese Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung de» vor- mundschastSgericht», die nur dann erteilt wird, wenn der Inhalt de» Vertrag» dem von der zu ständigen Handwerkskammer entworfenen Normal- i Lehrvertrag entspricht. Bet der Abfassung schrist- > licher Lehrverträge wird zuweilen immer noch die : Bestimmung der RetchSgrwerbrordnung unbeachtet ; gelassen, wonach jeder Lehrvertrag außer von de« > Lehrherrn oder dessen Stellvertreter und dem ge- ! setzlichen Vertreter (Vater oder Mutter oder Vormund) de» Lehrlings auch von dem Lehrling > selbst unterschrieben werden muß. Nach maß gebenden Entscheidungen ist eine BertragSurkunde > nicht als schriftlicher Lehrvertrag im Sinne der ReichSgewerbeordnung anzusehen, wenn die Unter schrift de» Lehrling» fehlt. Auch können sich au einen derartigen Vertrag nicht diejenige« Recht»« Wirkungen knüpfen, die einen schriftlichen Lehr vertrag zur Voraussetzung haben. L Neustadt, 2. März. Der hiesige Männer gesangverein ehrte seine beiden Mitglieder, Herr« Rentier Otto Nitzschmann und Herrn Holzhändler Hermann Strohbach, welche dem Vereine nahezu 40 Jahre al» aktive Mitglieder angehörrn, durch Ueberreichung der für langjährige aktive Mitglied schaft gestifteten Ehrenzeichen. — Dem nach 22jähr. Tätigkeit auS dem hies. Eaatllierwerke scheidende« Klempnermeister, Herrn Btesold, wurde vom Fabrik besitzer Herrn Kaufmann Oskar Richter bet einer aus diesem Anlaß von ihm veranstalteten Feier als wertvolles Angedenken eine goldene Uhr mit entsprechender Widmung überreicht. — Kommenden Freitag findet im hiesigen GesellschaftShause ein Konzert der Tiroler Sängergesellschaft „HanS von Hoff" statt. — Am gleichen Tage veranstaltet die hiesige freiwillige Turnerfeuerwehr im Saale de» Schützenhauses ihr 55. Stiftung-fest »--ff"' <?tr- gnügungSprogramm «"ssuckfkn unterhaltenden Darbte»''-»«" und einem nachfolgenden Ball vergnügen bestehen wird. — Nächsten Sonntag hält der hiesige Männergesangveretn „Frohsinn" im Saale des Schützenhauses sein diesjährige» Konzert ab, das sich, da die Leistungen diese» Vereins als gute bekannt find, voraussichtlich eine» sehr zahlreichen Besuche- erfreuen wird. — Bei dem kürzlich stattgefundenrn Stiftung-feste der freiwilligen Feuerwehr deS Nachbarorte» Lang- burkerSdorf, an dem auch auswärtige Gäste teil nahmen, konnten 14 Kameraden für treue Mit gliedschaft ausgezeichnet werden, und zwar empfingen je, 5 Kameraden die von der Gemeinde ev. vom Vereine gestifteten Auszeichnungen für 25- und 15jährige Mitgliedschaft und 4 Kameradrn da» Ehrenzeichen für 10jährige Mitgliedschaft. Bischdors, 29. Febr. Einen rohen „Scherz" vollsührten zwei noch schulpflichtige Jungen, indem sie ein dreizehnjähriges Mädchen an einen Baum banden, ihm die Kleider vom Leibe rissen und drohten, rS müsse während der Nacht im Freien bleiben, „damit es die Raben fräßen". Infolge der au-gestandenen Angst und Kälte liegt da« Mädchen krank zu Haufe. Die rüden Jungen sind ermittelt. Dresden, 1. März. Der Pastorprima- riuS der hiesigen Annenktrche, Herr Pfarrer Segnitz, hat der hiesigen Superintendentur an gezeigt, daß er sein Amt niedergelegt habe. Am Sonnabend abend ist der Pfarrer mit seiner Ehefrau von hier abgeretst, wahrscheinlich zu seinen bet Lommatzsch wohnhaften Schwiegereltern. Schon vor einigen Wochen erregte r» Aufsehen, daß der treffliche Kanzelrrdnrr und noch in de« beste« Jahren stehende Herr eine Wiederwahl zum Vor sitzenden de» Evangelische« Bunde», dem er seit mehreren Jahren vorgestanden hat, ablehnte. Dresden, 1. März. Der Rat der Stadt hat sich in seiner letzten Sitzung aus» Neue mit dem Rathausneubau beschäftigt. Wie schon früher mltgetrilt, macht sich ein Taufchabkommrn mit der Vertretung de» Psarrlehn» der Kreuz kirche und mit der Landständischen Bank im Mark grafentum Oberlausttz notwendig. Der Rat ge nehmigte den Abschluß der Tauschverträge, ftrner die Planung de» Borentwurs» nach Maßgabe der von den Herren Stadtbaurat Bräter und Architekt Roth entworfenen Trkturen und bewilligte die bi» zur Genehmigung der endgültigen Pläne und Anschläge für den RathauSbau zu erwartende» Ausgabe« in Höhe von 140,000 Mk. und die da da» Psanlrhn und die Landstäudisch« Bank auf