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1SV4 Donnerstag, den 11. Februar. 17. er sächW IrMkrr Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «nd Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AintshMptmonnschast, der Kgl. SchuliiGcklion >. des Kgl. HWtzollamtes zu Bachcu, , sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischosswcrda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Miemsta-», Donnerstag« und Eonnabeuds, und lostest einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belle tristischen Vellage- vierteljShrlich Mark t LV Ps. Nummer der ZritungSpreiSliste SS87. Aernfprechftrll» Sir. X« BesteUungen werden bei allen Postanstalten deS deutsch« Reiches, sür Bischofswerda und Umgegend bei unser« Zeitungsboten, sowie in der Exped. d. Bl. angmomm«. Acht«t»dfS«fzigst-r Jahrgang. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung find«, werden bis Montag, Mittwoch und Freitag früh 0 Uhr angenommen und kostet die viergespaltm« EorpuSzetle iS Psg-, unter „Eingesandt" 20 Pf. Beringst« Jnteratenbetrag 30 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pf. ist bis auf weiteres für VwmpLdLelvr an den Mittwochen bis abends 8 Uhr geöffnet. Bautzen, am 6. Februar 1904. Der Stadtrat. Reform der Gemeindesteuern. Dem Landtage ist eine Regierungsvorlage, das Gemeindesteuerwesen, zugegangen. Die Vorlage besteht aus einer Denkschrift nebst einem Hefte statistischer Tabellen und graphischer Darstellungen, sowie einem Gesetzentwürfe nebst Begründung. Die Vorlage ist geeignet, der sächsischen Regierung noch weitere Kreise als bisher zu entfremden und selbst auf konservativer Seite sieht man ein, daß die Regierung mit ihrem Gemeindesteuer-Gesetz entwurf einen Fehlgriff bedenklicher Art begangen hat. Zunächst handelt es sich dabei um einen in seinen Konsequenzen schwer übersehbaren Eingriff in die gemeindliche Selbstverwaltung (neben bei bemerkt, auch um die Aufbürdung einer weiteren bedeutenden Arbeitslast für viele Ge meindeverwaltungen, die zur Durchführung dieses Gesetzes allein neue Arbeitskräfte einstellen müßten) ; sodann wäre das Gemeindesteuer-Gesetz, wie es die Regierung vorschlägt, eine abermalige stärkere Belastung des Gewerbes, denn vornehmlich soll dieses neben dem Grundbesitz mit einer schweren Steuer belegt werden. Ehe die Einkommensteuer, die sich künftig eng an die Staatseinkommensteuer anzuschließen haben würde, in Rechnung gezogen wird, sollen Grundbesitz und Gewerbe vorausbelastet werden. Durch die Steuer vom Grundbesitz ist mindestens ein Viertel des durch direkte Steuern aufzubringenden Bedarfs zu decken. Erscheint hierdurch der Grundbesitz besonders schwer belastet, so wird doch auch die Gewerbesteuer für den Steuerpflichtigen nicht minder empfindlich sein. Ist doch für die Berechnung dieser Steuer nicht eine einfache, sondern eine dreifache Voraussetzung gegeben: einmal hat der Gewerbetreibende bei einem Einkommen von 5000 bis 10,000 Mark 25 Mark (bei einein Einkommen von 80,000 bis 90,000 Mark 1200 Mark) pro Jahr zu entrichten, dann aber hat er noch, sofern der Miet wert seiner Gewerberäume 2000 bis 3000 Mark beträgt, 10 Mark, und endlich bei Beschäftigung von 20 oder von mehr als 20 gewerblichen Hilfs personen für jeden Kopf je 2 Mk abzugeben. Eine besondere Steuer schlägt die Regierungsvorlage noch für den Betrieb der Gast- und Schank wirtschaft, sowie des Kleinhandels mit Brannt wein und Spiritus vor, und zwar bei einem Miet wert der Schank- und Verkaufsräume bis zu 1000 Mark 10 Mk.; diese Betriebssteuer für Schank wirtschaften soll neben der eigentlichen Gewerbesteuer einherlanpen. Danach würde zum Beispiel ein Gastwirt, der ein gewerbliches Einkommen von 20,000 Mk. hat, erstens 160 Mk. Gewerbesteuer, zweitens aber für den Mietwert seines Lokales von 6000 Mk. 60 Mk. Zuschlag zur Gewerbesteuer, und falls er 20 Hilfspersonen beschäftigen sollte, für diese noch 40 Mk. ebenfalls Gewerbesteuerzuschlag zu zahlen haben; das wären ohne die Betriebssteuer 260 Mk., dazu als Be triebssteuer nochmals 200 Mk , in Summa 460 Mark, abgesehen von der ihr sonst noch belastenden städtischen Einkommensteuer. In allen Gemeinden aber, welche mehr als 1000 Einwohner zählen, soll in Zukunft eine Biersteuer von 6b oder 60 Pfa. für de» Hektoliter erhoben werden (mit eventueher Ausnahme des einfachen BiereS), wozu DM He Tan-steuer in Höhe von b oder 10 Pfg. von jedem Besucher der Lustbarkeit kommen würde. Welche Umständlichkeit bei einem solchen, doch keinesfalls berechtigten Verteilungsprinzip! Der Rentner, der in Ruhe seine 20,000 Mark Zinsen verzehrt, ohne die Sorgen eines Gewerbtreibenden und die Lasten, welche allein die sozialpolitischen Gesetze für etwa 20 Gewerbsgehilfen mit sich bringen, im geringsten zu empfinden, steht dann als Steuerpflichtiger der Gemeinde, selbst bei er höhter Progression, wesentlich günstiger da, als der sich mit Mühe und Not durchringcnde Hand werker. In noch empfindlicherem Nachteil aber befindet sich der Gewerbtreibende gegenüber einem Staatsbeamten oder Reichsbeamten, dessen festes Einkommen nach wie vor den Vorzug genießen soll, nur mit vier Fünftel zur städtischen Ein kommensteuer herangezogen werden zu dürfen, während alle städtischen Beamten und Lehrer, sowie alle Angestellten im Privatdienst in Zukunft mit ihrem vollen Einkommen besteuert werden sollten. Wo besteht da eine Gerechtigkeit. Und welche Verbitterung wird in Städten und Dörfern mit vorwiegendem Gewerbebetrieb hervorgerufen, wenn 15—25 «/, der Gemeinde - Gewerbesteuer und 10 «/, der Gemeinde-Sparkassen-Ueberschüsse dem Bezirksverband abgetreten werden sollen, damit dieser nach seinem Gutdünken anderen Ge meinden (allerdings solchen mit schwächeren Steuer kräften) Wegebauhilfen zuführen kann. Die Ver hältnisse der einzelnen Gemeinden liegen ja so grundverschieden, daß ein Schablonisieren ganz und gar nicht angebracht ist. Nur ein Punkt sei z. B. herausgegriffen: In den Grenzorten ist an die Einführung einer Biersteuer und einer so hohen Tanzsteuer absolut nicht zu denken, die Folge wäre lediglich ein Hinübertreiben des ganzen Gastwirtschafts-Verkehrs nach den benachbarten böhmischen Grenzorten, die ja häufig unmittelbar an sächsische Orte anstoßen, teils in sehr kurzer Zeit zu erreichen sind Selbst der amtliche „Dresdner Anzeiger" kommt zu einer höchst abfälligen Kritik des Ent wurfs, man soll den Gemeinden es selbst über lassen, wie sie durch Einkommen und andere Steuern ihre Lasten decken wollen. Genanntes Blatt findet aber diskutabel die Vorschläge betr. Einführung einer Grundstücks-Zuwachssteuer; es kommt dann zu dem Schluffe: „Es würde der Entwurf, falls er in der vorliegenden Form Gesetz werden sollte, im Gegensatz zu der wirtschaftlichen Entwickelung unseres Landes die ländlichen Ge meinden vor denen, welche die große Masse der staatlichen Steuerlasten zu tragen haben, bevorzugen und der gedeihlichen Entwickelung unseres ganzen gemeindlichen Lebens Hemmnisse bereiten. Nach den wiederholt von maßgebender Seite gegebenen Erklärungen, daß nicht nur geordnete, sondern auch blühende und in sachgemäßer Ausnutzung der Selbstverwaltungsrechte kräftig vorwärts strebende Gemeindewesen starke Stützen der staatlichen Ord nung und Wohlfahrt seien und bleiben würden, können wir nur der Hoffnung Ausdruck geben, daß eine Neuregelung des Gemeindeabgabewesens zu geleaenerer Zeit in einem Sinne erfolgen möge, welche diesen Zusicherungen besser entspricht, al» die gegenwärtig« Regierungsvorlage." Sachsen. Dresden, 9. Februar. Se. Majestät der König und Ihre König!. Hoheiten der Kron prinz, die Frau Prinzessin Johann Georg und dir Prinzeiiin Mathilde zeichneten gestern abend dos von Sr. Exzellenz dem Staatsminister v. Metzich in den RepräsentationSräumen deS Minister hott lS in der Seestroße veranstaltete Ball fest mit Aller' öchst- und Höchstihrem Besuche aus. Ihre Majestät die Königin erläßt im „Drrsdn. Journal" folgende Danksagung: „Nachdem die, zum Besten des M aria-Anna-Kinderhospital- deS Sächsischen Krüppelheims (Königin.Carola- Stiftung) und des Elisabethen-Vereins von Mir veranstaltete Ausstellung von Porträts, sowie der hieran anschließende Basar mit Verlosung vor über, ist r» Mir ein Herzensbedürfnis, allen, die Mir bei diesen Veranstaltungen geholfen, sei rS durch freundliche Uebrrlaffung von Porträt», sei rS durch Spendung von Gewinnen zur Tombola, wie durch regen Besuch und tatkräftige Unter stützung beim Verkauf Meinen herzlichsten Dank auSzusprechen. Durch dieses Zusammen wirken uneigennütziger helfender Wohltätigkeit ist ein so schöner Reingewinn von ungefähr 23,000 Mark erzielt worden, daß eS Mir zu großer Freude gereicht, den obenerwähnten Anstalten, zu denen noch die Anstalt sür epileptische Kranke zu Kletnwachau bei Radeberg hinzukommt, und an welche so unendlich viele Anforderungen gestellt werden Mittel zur Erweiterung ihres gemein nützigen Wirkens an die Hand geben zu können." Bischofswerda, 10. Februar. Bon einem schweren Unglücks fall mit tödlichem AuSgang wurde heute früh beim Rangieren eines Güter zuge» der Bahnarbetter Friedrich Reinhold MatthrS betroffen; derselbe kam zwischen die Puffer zweier Wagen und wurde ihm dadurch der Brustkorb eingedrückt, sodaß der Tod alsbald eintrat. Der Verunglückte, welcher vor der Anstellung stand, hinterläßt eine Witwe und zwei Kinder im Alter von 4 und 1 Jahr. Bischofswerda, 10. Februar. Eine seltene und große Sehenswürdigkeit bildet für Bischofs werda und Umgegend ein Haifisch, welcher nur zwei Tage, Donnerstag und Freitag, im Garten de» Gasthof» „zum deutschen Hau»" ausgestellt ist; dieses Tier, welches der Hochseefischerei« f gesellschaft „Nordsee" in» Nctz ging, ist eines der gefährlichsten Ungeheuer deS Meere». Der Trans port von dem Wagen bi» auf den Ausstellung»- platz erfordert die Kräfte 10 starker Männer. Da der Eintrittspreis rin sehr niedriger, ist jedem die Gelegenheit geboten, diese Ausstellung zu besuchen. (Stehe Inserat.) — Für Militäronwärter. Einer Ministertalverordnung zufolge können von eine» Militäronwärter al» Bewerber um eine ihm un mittelbar vorbrhaltene Stelle nicht Kenntnisse ge fordert werden, welche, wie z. v. diejenigen vo« Mrldewesen, von den Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung, von den Invaliden-Ber- sichrrungS-, den Grwrrbr- und Polizei,esetzrn, wie überhaupt von der etnschlagenden Gesetzgebung »der von der kaufmännischen Buchführung von ihnen während der Militärdienstzeit regel mäßig nicht erworben »nden Wan«. E» DH vielmehr unter den an die Bewerber z» stellenden Ansorderungrn nur diejenigen geweint, welche sie