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1S»4 FerufprechfteU« «v »D BrstrLungm werd« bei allen Popanstaltrn de« deutsch« Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bei unser« ZeitungSbotrn, sowie in der Exprd. d. Bl. angrnom««. «ch-uuvfüuf-tUft-r Jahr,«»». Äwsernte, welche in diesem Blatte dir weiteste Berbrettuug M«, werd« bi« Montag, Mittwoch wü> Kreita, früh v Uhr angenommen und kostet die viergespaum« LorpuSzetlr 1» Psg-, unter „Eingesandt* 20 Ps. Beringst« Jnseratmbetrag 30 Ps. - Einzelne Nummer 10 Ps. Diese Zeitschrift erscheint wSchentlich drei Mal, Dieu«tag», Domeerstu«« und Eomrabeu»«, und kostest einschließlich d« Sonnabend« erscheinenden Eheste« tMische« «etta»e* vierteljährlich Mark 1 bü Pf. Nummer der Zeitung-Preisliste 0S87. Donnerstag, d« 21. Januar. er sächWe Frzähler, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« u«d Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Anitshau-tmnnschast, der Sgl. SchnluisPektion a. des Kgl. HausitMmtes z« Ban-m, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bekanntmachung. 1. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten die Kriegsbeorderung »der Paßnotiz in der Zeit vom 1. bis Id. März 1904 und zwar in Bautzen durch das Hauptmeldeamt Bautze«, in den übrigen Städten, Dörfern rc. durch die betreffenden Ortsbehörden (Stadtrat, Gemeinde vorstand) zugestellt. 2. Etwaige noch nicht zur dienstlichen Kenntnis gebrachte WohuungSveränder»mgen sind dem Hauptmeldeamt Bautzen sofort zu melden. 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben in der Zeit vom 1. bis 15. März 1904 — falls sie nicht selbst zu Hause sein können — eine andere Person des Hausstandes oder den Hauswirt mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder der Paßnotiz zu beauftragen. Eine Quittung des Empfängers ist nicht erforderlich. 4. Jeder Mann, der bis zum 15. März 1904 keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat dies dem Hauptmeldeamt Bautze« ««gehend schriftlich oder mündlich zu melden. 5. Die vom 1. April 1904 ab nicht mehr gültigen alten Kriegsbeorderungen oder Paßnotizen sind an diesem Tage zu vernichten. Am 20. Januar 1904. Königliches Hauptmeldeamt Bautzen. Ueber den Nachlaß des Fahrradhändlers und Zimmermanns Clemens Fiedler in Burkau wird heute am 18. Januar 1904, vormittags Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Ortsrichter König in Burkau wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum IS. Februar 1VO4 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen. Verwalters, sowie über die Bestellung erne» Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 19. Februar 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht» au den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für dstr sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum LV. Februar 1SG4 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda. Nachdem vom unterzeichneten Stadtrat unter Zustimmung der Stadtverordneten ein Bebauungsplan für das Gelände zwischen der Stolpner- firaße, dem Drebnitzerwege und der Neustädterstraße aufgestellt worden ist, wird derselbe nebst den dazu gehörigen Bauvorschriften vom 15. dieses Monats ab vier Wochen lang zur Einsichtnahme in hiesiger Ratsexpedition öffentlich ausgelegt, was mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht wird, etwaige Einwendungen bei deren Verlust binnen vier Wochen, vom 15. Januar ae. an gerechnet, beim unterzeichneten Stadttat anzubringen. Bischofswerda, am 13. Januar 1904. Der Stadtrat daselbst. vr Lauge. Lhm. Ni« ^niiivlekiiii^ der schulpflichtigen, d. h. der in der Zeit vom 1. Juli 97 — 30. Juni 98 gebor. Kinder, wolle man Dienstag, den 28. Januar, nachmitt. 2—3 Uhr, in der Schulexpedition bewirken. Borzulegen ist der Impfschein und von den nicht hier geborenen Kindern auch der Geburts- und Taufschein. vr. G Henze, D. den Staat, durch Gründung der preußilchen ZeokalgenosstnschaftSkasse, die den Genossenschaften große Kredite zu festen und billigen Zinssätzen gewährt und durch Errichtung von Kornhäusern auf Staatskosten. Auch die Bevorzugung der landwirtschaftlichen Produzenten bei Vergebung von staatlichen Lieferungen vor den Angehörigen des HandrlSstande» bezeichnet die Denkschrift als eine Begünstigung der Genossenschaften, die nicht aus gesetzlicher Grundlage, sondern aus behördlicher Praxis beruhe. Damit sei indeß da» Maß aller Unterstützungen, die dem landwirtschaftlichen Ge nossenschaftswesen durch Eingriff der Regierung gewährt werden, keineswegs erschöpft. „Auch im lausende« Jahre", heißt rS in dem Berichte des schlesischen Verbandes ländlicher Genossenschaften (Rkiffetsrn) für 1902, „haben wir dir angenehme Pflicht, der Regierung Dank zu sagen, für die Gewährung von baren Unterstützungen zu drn erste« Einrichtungskosten neugrgründetrr Vereine." Ja gleicher Weise äußern sich andere Verbände. Ebenso wenig ist in diesen direkten Begünstigungs maßregeln diejenige Förderung einbegriffen, die dem landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen durch Be amte, Lehrer, Geistliche «sw. zuteil wird. E» darf «icht verkannt werden, daß dir Unterstützung, die hier dem landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen gewährt wird, leicht den Anschein erweckt, al» ob die Tätigkeit der bettiffendra Personen im Aus- trage de» Staate» erfolge. Der bei« große« Publikum vorhandene Einbruch daß der Staat mit seinen Machtmitteln hinter den landwirtschaft lichen Gm^sruschaltt« stehe, wird verstärkt, sobald Die landwirtschaftlichen Genossenschaften und der Handel. Leider liegen in Deutschland seit Jahren die größten Wirtschaftszweige unsere» Volke», die Landwirtschaft auf der einen, und der Handel auf der anderen Seite im Streite über die Frage, welcher dieser Gewerbszweige von der Gesetzgebung bevorzugt sei. Bekanntlich hält sich die Landwirt schaft noch immer für stiefmütterlich behandelt, ob wohl sie dem Erwerbe de» Kaufmann» durch die Gründung von Srnoffenschaften erheblichen Abbruch tut. Die vielfachen Beschwerden, welche in den Kreisen der Kaufleute über die landwirtschaftlichen Srnoffenschaften erhoben werden, haben die Handels kammer in Berlin veranlaßt, durch eine Umfrage bei den preußischen Handelskammern, sowie durch sonstige Erhebungen festzustrlleo, welche Berechtigung de« Klagen inne wohnt. Auf gründ de» gewonnenen Material» hat die Handelskammer de» Minister für Handel und Gewerbe rtugrhende Darlegungen mit dem Ersuchen unterbreitet, dahin feinen Ein fluß geltend zu machen, daß im Sinne der von der Handelskammer gemachten Ausführungen eine Abstellung der Beschwerde erfolge. Die Deal- fchrift der Berliner Handelskammer gibt einleitend einen Urberblick über die Entwickelung de» land wirtschaftliche« Genossenschaft»«»!»«,», erörtert dann die Stell»«» de» Staate» zu« landwirtschaftliche« SrnoffenschaftSwese« bi» Mitte der 90er Jahre de» vorigen Jahrhundert» und die Begünstigung "^.' ^. ." " .tche« SenoffenschastSwesro» durch beamtete Peuonen oirien Unlernevmungen ihre Dienste widmen. Eine Abstellung der begründeten Beschwerden, zu denen da» landwirtschaftliche Ge nossenschaftswesen Anlaß gibt, ist nach Ansicht der Handelskammern einzig und allein davon zu erwarten, daß mit der bisher beobachteten Politik der staatlichen Subventionierung gebrochen wird. Für diese Forderung führt die Handelskammer eine Reihe logischer Gründe in» Feld und erhebt dann eine Anzahl von Forderungen, die sie dem Handel-Minister zur Erwägung empfiehlt. Sachsen. Dresden, 18. Jan. Se. Maj. der Köntg hat dem ersten Rate bei dem Evangelisch-lutherischen LandeKkonststorium, Geheimen Rat Franz Paul Meusel, anläßlich seine» Uebertritt» in drn Ruhe stand da» Komturkreuz II Klaffe vom Verdienst orden, dem Stadtvrrordartrn Kirchrnbuchsührer viermetz in OrlSnttz t. B. da» vrrdirastlrru» und dem Feuerwehr Kommandanten, Posamentier meister Kreher in Anuaberg da» Albrechtikrenz verliehen. Mit Genehmigung Sr. Maj. de» König» «st dem Dirnstknrchte Paul Arthur «och tu Eannrwitz bei Grimma für die von ihm am 22. August 1903 in Leipzig unter eigener LebenS- grfahr bewirkte Errettung zweier Damen au» der Gefahr, tasolge Durchgehen» der Kutschpferde z, verunglücken, dft silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu» Trage« derselbe« am weißru Vaud« verliehe« morden.