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Ueber das Vermögen des Steinlieferanten Friedrich Hermann Gisold in Bischofswerda, alleinigen Inhabers der Firma: Oberlausitzer Granit werke Friedrich Hermann Eisold, wird heute am 2. Februar 1903, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bankdirektor Friedrich Gparschuh in Bischofswerda wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum LI. März ISO« bei dem Gerichte anzumelden. , - - Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 4. März 1903, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. März 1903, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. . . Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 2. März L8OS Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bischofswer da. Auf Antrag der Erben des Klempnermeisters Friedrich Hermann Klötzer in Bischofswerda soll das zu dessen Nachlasse gehörige und auf Blatt 333 des Grundbuchs für Bischofswerda auf seinen Namen eingetragene HairHgrrlvdftöS durch das unterzeichnete Amtsgericht an der Gerichtsstelle freiwillig versteigert werden. Das Grundstück ist an der Ecke der großen Töpfer- und Wallgasse in unmittelbarer Nähe des Altmarktes in Bischofswerda gelegen, auf 16,240 M. geschätzt und hat einen MietzinSertrag von mindestens 1100 M. jährlich. Termin zur freiwilligen Versteigerung ist auf den 30. März 1903, Vormittags 10 Uhr, festgesetzt worden. Während der Geschäftsstunden des unterzeichneten Amtsgerichts können daselbst die Versteigerungsbedingungen eingesehen werden. Bischofswerda, am 29. Januar 1903. Königliches Amtsgericht. Ortskrankenkaffe zu Demitz-Thmnitz. Nachdem der in der außerordentlichen Generalversammlung der hiesigen Ortskrankenkasse am 21. Dezember v. I. beschlossene Anhang zu den Statuten: Vorschrift über die Krankenmeldung, das Verhalten der Kranken und Krankenkontrolle betreffend, von der Königlichen Amtshauptmannschast zu Bautzen genehmigt worden ist, tritt derselbe mit 1. Februar dieses Jahres in Kraft, welches zur Nachachtung den Kassenmitgliedern hierdurch bekannt gemacht wird. Der in Druck gelegte Anhang wird seiner Zeit jedem Kassenmitgliede zugestellt werden. D-mitz rhumitz, den 1 Februar 1903 Htk A l» s s t Ü V 0 k st K U O. Vorsitzender. Viehmarkt in Pulsnitz Mittwoch, -en 11 Februar 1903. iS 1SVS. Aus d-m dir Firm» «<ir. «»mich- in BiIch°s,Mrdc> b-ireff-nd-n Blail 3SS d-S hi-sig-n Handels-,,ist-r» ist h-ut- -i»,-Ir-S-n w°-dm, daß in Pirna eine Zweigniederlassung errichtet worden ist. Bischofswerda, am 3. Februar 1903. Königliches Amtsger i ch t. Aerwfprechftelle Nr »» Bestellungen »erden bei allen Postanstalten de» deutschen Reiche«, ftr Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSboten, sowie in der Lxped. d. Bl. angenoonnen. «Uferat«, welche in diesem Blatte di- wetteste Verbreitung Men, werden bi» Montag, Mittwoch und Freitag früh 9 Uhr angenommen und tostet ToqmSzeile 19 Psg-, unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster ZKtenbetrlg 30 Pf. - «Lzelne Nummer 10 Pf. Donnerstag, den Sr Februar Aer sächMIrzähler, vezirkS«yei-er Mr BischosSwer-a, Stolpen «uv Umgegend. Amtsblatt ter Sgl. Amtshol-iwemscheft, da Szl. SchnliWeüim «. «S Sgl. HalptzollsmteS M Vw-vl, sowie des Sgl. AvtSgaichtS imd des StMnte» zs vtschosSwade. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Lomeerslags und Gmmadeuv», und bostrst einschließlich der Sonnabends erscheinenden „brlle- trtzttsche« Vellage" vierteljährlich Mart 1 vo Ps. Nummer der ZeitungSpreiSliste «S«7. jugebe» , erlischt dir beiderseitige Verpflichtung nach Jahres frist. Ja den zuletzt geschlossenen Meistbegünstigt s ungSverträgen ist von dieser Praxis abgegangen. Im Vertrage mit dem Oranje-Freistaat vom Jahre 1897 wurde nur eine dreijährige, im Ver trage mit Spanien aus dem Jahre 1899 nur eine fünfjährige Bindung vereinbart, daS viel erörterte Abkommen mit der Amerikanischen Union, in dem Deutschland nicht die Meistbegünstigung al» solche» sondern nur die Sätze de» jetzigen BerttagStarif» zugestaadrn, bindet bekanntlich nur auf die Dauer von 3 Monaten. /v Sachsen. Dresden, 2. Februar. Unter Allerhöchstem Vorsitz Sr. Majestät de» König» fand heute eine Sesamtmintstrrtalsttzung statt. Dresden, s. Februar. Er. Majestät der König erledigt, heut« RegierungSgeschäste. Nach mittag» hatte er eine Besprechung mit Er. Kgl. Hoheit dem Kronprinzen, drr Vormittag» einen Spaziergang unternommen hatte. Dresden, 2. Februar. Ja da» ohnehin schon schm« heimgesuchte Hau» Er. Kgl. Hoheit de» Kronprinzen ist nun auch noch Krankheit ein gezogen. Ein Unwohlsein de» Prin^n Friedrich Zur Frage der Meistbegünstigungshandelsverträge. In der großen Frage der Reorganisation de» deutschen Handel« und Wirtschaftsleben» ist der neue Zolltarif bekanntlich nur die erste Hälfte der Reform, die zweite und bei Weitem wichtigere Hälfte derselben ist drr Abschluß der neuen Handelsverträge Deutschland» mit den fremden Ländern, und dabei sind r» wiederum die so genannten MeistbegünstigungSvrrträge, deren Abschluß die größte Vorsicht erfordert, wenn sie sich hinterher nicht al» nachteilig für den deutschen Handel erweisen sollen. Die Centralstellr für Vorbereitung drr Handelsverträge vertritt nun in Hinblick auf die von Frankreich geübte handels politische Praxi» die Anschauung, daß bezüglich der Meistbegünstigung nur eine Bindung auf kurze Frist zugestanden «erden darf. Der kürzlich abgeschlossene französtsch-ägyptische Handelsvertrag vertritt den Grundsatz drr französischen Handels politik^ der bei Einführung de» Doppeltarissystem» «schlich festgrlegt wurde und seitdem beständig festgrhalten worden ist. Drr Vertrag Frankreich« m l Aegypten ist, «a« die sonstigen Vereinbarungen «belangt, auf die Dauer von 21 Jahren ab- «schloff«. Frankreich kann jedoch die Meist begünstigung jederzeit kündigen. Das Anrecht darauf erlischt zwölf Monate nach ausgesprochener Kündigung. Weil wandelbare, in ihrer künftigen Entwickelung nicht im voraus zu überschauende Verhältnisse dem Meistbegünstigung»«-» erst seinen positiven Inhalt geben, ist eine gewisse Vorsicht am Platze in der Bestimmung der Zeitdauer, für welche rin Etaat sich bindet in der Bewilligung de» Meistbegünstigung»«-»«». Je geringer die Zeitdauer, um so weniger fällt da» mit in den Kauf zu nehmende Risiko einer unvorhergesehenen Verschiebung von Leistung und Gegenleistung in» Gewicht, um so eher ist die Möglichkeit da, ver änderten Verhältnissen durch Revision der beider seitigen Verpflichtungen, rrsp. Kündigung de» Ver trag» Rechnung zu tragen. Deutschland hat bi» in die neueste Zeit an drr Praxi» frstgehalten, Meistbegünstigung-Verträge auf die Dauer von 10 Jahren abzuschlirßen, so beim Vertrage mit Persien im Jahre 1S7S, mit Mexiko 1882, mit Transvaal 188b, mit Ecuador, Guatemala, Honduras, Paraguay 1887, Salvador 1888, Kolumbien 1892, Nicaragua 1896. Der erst malig« BrrttagSdaurr von zehn Jahren wurde die Klausel -»gefügt, daß die verttäge nach Ablauf dieser Frist svttdauern solle«, wenn sie uicht grküudigt werden. Im Falle der Küadlguug