d,e Vestung Lama am 1 t. October ser zwölf der größten im Platze gefundenen 1828 von dem Kaiser Nikolaus von Ruß- Kanonen nach Warschau, um solche daselbst land erobert und damit das Gesche zum Gedächmiß des Königs WladislauS zen Fcldzuges entschieden worden, sandte die- aufzustellen. Beschreibung der Gebräuche und Feierlichkeiten bei Erledigung und Wiederbesetzung des päpstlichen Stuhls. V5enn der Pabst gestorben ist, so wird zu erst dec Kardinal-Kamcrlengo von seinem Ableben in Kenntniß gesetzt. Dieser erscheint sogleich in violetblauec Kleidung iu dem Pal- laste, in welchem sich die Leiche des Papstes befindet. In seinem Gefolge sind die Kam merkleriker, welche schwarze Trauerkleider tragen. Der Kardinal - Kämmerling nähert sich hierauf dem Bette des Verstorbenen und ruft ihm dreimal mit vernehmlicher Stimme zu, indem er ihn bei seinem Tauf- und Ge- schlechtSnamen nennt. Hat ec sich von dem Tode des Papstes ducch die Nichtbeantwor- rung dieses Zurufs überzeugt, so läßt er durch den apostolischen Kammernotac ein Protokoll über das wirklich erfolgte Ableben des Pap stes aufseßen. Nach Unterzeichnung dieses gerichtlichen Aktes fordert dec Kamcrlengo dem obersten Kammerhercn des heiligen Va ters den aus reinem Golde verfaßten Fischer ring ab, dessen sich dec Papst als Siegel bei Ausfertigung der mit rochen Wachs auözc- fertigten Breven bediente. Dieser Ring wird in Gegenwart dec übri gen Cardinäle in Sn'lcken zerbrochen, und dieStücke selbst werden demCercmonienmcister übergeben, weil sie ihm als Eigcnchum gehö ren. Der ProdatariuS und der Vicekanzler dec römischen Kirche überreicht sodann an den erwähnten Kardinal die Stempel, deren Abdruck an die päpstlichen Bullen und Dis pensen gehängt werden. An diesen Siegeln vernichtet der Kardinal Kämmerling den Na men des Papstes auf dec einen Seite, die an dere Seite aber besiegelt er mit des Papstes gewöhnlichen Handpctschaft, (um diese Seite ganz unbrauchbar zu machen, auf welchem eine Devise eingestochen ist,) und giebt sie dem päpstlichen Kammecrathe. Diese beiden Handlungen sollen andeuten, daß von nun an weder Bullen ausgefertigt, noch Breven mit dem Fischerring gesiegelt werden dürfen. Nachdem in der Zwischenzeit die Anverwand ten des Papstes und der Kardinal - Pacron verbunden sind, den Pallastzu räumen, und dasjenige wegzufchaffen, was sie als Eigcn- khum anzusprechen haben, so nimmt der Kardinal Kämmerling von dem Pallast des Papstes förmlichen Besitz, sey nun dieser im Vatikan oder im Quirinal gestorben. Zum Beweis dieser Besitznahme läßt er ein Ver- zeichniß der im Pallast sich noch vorfindenden Geräthschaften aufnehmen. Den Beichtvä tern von St. Peter rind den Kapläncn dieser Kirche wird nun der päpstliche Leichnam über geben, damit derselbe nachvorhcrgegangencr Oeffnung einbalsamittwerde. 'Ist dieses be sorgt, so legt man demVerstorbenen den päpst-