Volltext Seite (XML)
, ' —. - . . Der fächfifche Erzähler. Gelte ». 18V». Für die auf den 1b. Juni d. I. anberaumte Reichstagswahl ist die Stadt Bischofswerda in zwei Wahlbezirke eingetheilt worden, deren' erster folgende Straßen und Plätze, sowie einzeln stehende Gebäude, als: die Albertstraße, Bautznerstraße, BelmSdorferstraße, Bischofsstraße, Borngasse, Brauhausgasse, Larolastraße, Färbergasse, Fleischergasse,. Georgstraße, Hohestraße, große Kirchgasse, kleine Kirchgasse, Kirchplatz, Klostergasse, Lindenstraße, am Mühlteich, Neustädterstraße, Pfarrgasse, Schmiedegäßchen, Schmöllner Weg, Schulplatz, Spaargasse, Todtengräberwohnung, Waldschlößchen, Bad mit dem HauS- grundstück Brd.-Cat.-Nr. 124 R. Abth. L, die Bahnwärterhäuser an der Schmöllner Brücke und am Schmöllner Wege und die Cichorienfabril bei Belmsdorf umfaßt, während der zweite durch folgende Straßen, Plätze und einzeln stehende Gebäude gebildet wird: die alte Gasse, Altmarkt, Bahnhofstraße, Birkengasse, Dresdnerstraße, Fabrikgasse, Goldbacher Weg, Grunagasse, Herrmannstraße, am Hof, Kamenzerstraße, Lutherpark, Neumarkt, Rammenauersteg, Schadegäßchen, Stolpnerstraße, Süßemilchstraße, große Töpfergasse, kleine Töpfergasse, Wallgasse, Wagnergasse, Bahnwärterhaus nach Weickersdorf zu, Ziegeleien, Pelocke's Haus. Für den ersten Wahlbezirk ist Herr Stadtrath Gustav Händler als Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Adolph Lehmann als dessen' Stellvertreter, für den zweiten Wahlbezirk Herr Stadtrath Friedrich Wilhelm Kind als Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Friedrich August Gcheumann als dessen Stellvertreter, zum Wahllocal für den ersten Wahlbezirk der RathhanSsaal, zum Wahllvcal für den zweiten Wahl bezirk daS RathSfitzungSzimmer (beide Locale im ersten Stocke des Rathhauses gelegen) bestimmt worden. Die Abgabe der Stimmzettel hat am IS. Juni d. I. in der Zeit von Vormittags 1« bis Nachmittags « Uhr durch jeden Wähler persönlich zu erfolgen und muß der Stimmzettel derart zusammcngesaltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Stimmzettel, bei welchen hiergegen verstoßen ist, oder welche nicht von weißem Papiere, oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen sind, müssen zurück gewiesen werden. Stadtrath Bischofswerda, den 2b. Mai 1893. In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. Nachdem bei den hiesigen HandelSgcwerbtreibenden Zweifel über die Geschäftszeit an Sonn-, Fest- und Feiertagen entstanden sind, wird hierdurch nochmals Folgendes bekannt gemacht: Die Geschäftszeit für den Handelsgewerbebetrieb an Sonn-, Fest- und Feiertagen, an welchen er überhaupt gesetzlich stattfinden darf, ist gestattet im Sommerhalbjahr (bis Michaeli): a., für den Handel mit Delikatessen, Butter, Eiern, Grünwaaren von V,8 bis und von 10 bis 11 Uhr Vorm., sowie von 3 bis 6 Uhr Nachm.; d., für den Verkauf von Fleisch und Fleischwaaren seilen der Fleischer von 7 bis 8 und 10 bis 11 Uhr Vorn,., sowie von 6 bis 9 Uhr Abends; für den Verkauf von Milch und Sahne von V»? bis l/,9 Uhr Vorm., von 10 Uhr Vorm. bis 12 Uhr Mittags und von '/,7 bis '/,8 Uhr AbendS; ä., für den Handel mit anderen Eßwaaren, Conditoreiwaaren, Colonialwaaren, Tabak, Cigarre», HeizungS- und Beleuchtungsmaterial von '/,8 bis V,9 und von 10 bis 11 Uhr Vorm., sowie von 3 bis 6 Uhr Nachm.; für den Detailhandel mit den übrigen vorcrsichtlich unter n bis ei nicht ausgesührten Maaren von 10 bis 12 Uhr Vorm. und von S bis 6 Uhr Nachm. An denjenigen Sonntagen, an welchen der Geschäftsbetrieb zehn Stunden stattfinden kann, wird letztere außer dpi Vormittags gestatteten 2 Stunden auf S bis 1v Uhr Nachm. scstgestellt. Zuwiderhandlungen werden nunmehr unnachsichtlich auf Grund 8 146u der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. bez. ent sprechender Haft bestraft. Stadtrath Bischofswerda, den 31. Mai 1893. In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. L. Die Genossenschaftsversammlung der land- und forstwirthschaftlichen Berussgenossenschast für das Königreich Sachsen hat in ihrer Sitzung, vom 5. April o. beschlossen, für das Jahr 1892 von jeder beitragspflichtigen Steuereinheit einen Beitrag von 1,« Pfennig zu erheben. Wir machen solches mit dem Bemerken bekannt, daß die von eingangsgenannter Genossenschaft aufgestellte BeitragSbcrcchnung vom 3. bis mit 17. d. M. in der hiesigen Kämmerei-Expedition — Zimmer Nr. 7 — zur Einsichtnahme der Betheiligten ausliegt, etwaige Einsprüche gegen die Veranlagung innerhalb dieser Frist bei dem GenossenschastSvorstande anzubringcn sind und daß die Beiträge der Geringfügigkeit halber, sowie der Kürze wegen von einem jeden Beitragspflichtigen werden abgeholt werden. Stadtrath Bischofswerda, am 1. Juni 1893. — In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. Wgnr. Sonnabend, den 3. Juni o., Nachmittags 3 Uhr, erster öffentlicher Iiapttvrmtn für den hiesigen Stadtbezirk in dem in der ersten Etage des Nathhause« gelegenen Zimmer Nr. 9. S t a d t r a t h Bischofswerda, den 29. Mai 1893. In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. L^_ Freitag, den 9. Juni o., Vormittags 8I2 Uhr, Versteigerung der aus dem Holzschlage in Abth. 4 des Höllenreviers ausbereitcten Brennhölzer, als 50 Rm kieferne Scheite, 8 Rm kieferne Knüppel, 100 Rm kieferne Stöcke, 10 Wellenhundert birkenes, sowie 25 Wrllenhundert kiefernes und fichtenes Reisig. Versammlung auf dem Schlage am Demitzer Wege. Stadtrath Bischofswerda, dcnl. Juni 1893. In Vertretung: Kind, I. Stadtrath. L. Montag, den 5. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, sollen in Bischofswerda (Versammlungsort Königliches Amtsgericht) 1 Verlies, 1 Schreibtisch und 3 Schock eschene Bretter und Pfosten gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Die bereits am 31. Mai v. für den 5. Juni 1893, Vormittags 11 Uhr, mit zur Versteigerung bekannt gegebene Dreschmaschine fällt weg. Bischofswerda, den 2. Juni 1893. Der Gerichts-Vollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Saupe Bekanntmachung. Sonnabend, den 8. d. M., Vormittags v Uhr, gelangen bei unterzeichneter Verwaltung 1IOVO kg k»klv II meistbietend gegen sofortige Bezahlung zum Verkauf. Königl. Güterverwaltung Bischofswerda, 1. Juni 1893. Schmidt Generalversammlung «llv» 11. 18VS, 5 Ulki», im I»ul7k«n, wozu alle stimmberechtigten Kassen ¬ mitglieder und deren Arbeitgeber eingeladen werden. Tagesordnung: 1. Erhöhung der Kassenbeiträgc. 2. Anstellung eines neuen Kassenarztes. Carl Mofidorf, Vorsitzender. Gemeinsame Ortskrankenkaffe Stacha nni> Umgegend. Sonntag, den 11. Juni d. I., von Nachmittags V,e» Uhr an, findet in der Gnruß'sch en Gastwirthschaft zu Stacha eine außerordentliche Generalversammlung statt, wozu alle stimmberechtigten Kassenmitglieder und Arbeitgeber hierdurch cingeladen werden. Tagesordnung: Erhöhung der Kassen - Beiträge. Stacha, am 2. Juni 1893. Der K a s s e n v o r st a n d. Schreiber, Vorsitzender.