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1V01 IIS Dienstag, den 1. Oktober. Zu dem yrtt dem 1. Oktober beginnenden vierten ^Quartale ladet zu neuen Bestellungen auf den »S- „sächsischen Erzähler", -ML welchem allwöchentlich Sonnabends eine „belletr. Beilage beigegeben wird, höflichst ein. — Inserate jeglicher Art haben im „sächsischen Erzähler bei feiner notorisch großen Verbreitung sichere und erfolgreiche Wirkung. Berechnung billigst. Bei Wiederholungen Rabatt. — Unsere Post-Abonnenten ersuchen wir, die Bestellungen umgehend, jedenfalls bis zum 27. d. M., bewirken zu wollen, damit in der Zustellung keine Unterbrechung eintritt. Bei verspäteter Bestellung liefert die Post die bereits erschienenen Nummern nur gegen eine Extragebühr von 10 Pfennigen nach, voraus gesetzt, daß dieselben überhaupt noch nachgeliefert werden können und nicht bereits vergriffen sind. — Sämmtliche Postämter, Landbriefträger, unsere Zeitungsboten, sowie die Expedition nehmen Bestellungen an. Ein Bischofswerdaer Haus- und Wirthschafts-Kalender wird auch in diesem Quartal dem «i-b „sächsischen Erzähler" als Prämie beigelegt werden. Die Expedition des „sächsischen Erzählers". er sächsische LrMer, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «uv Umgegend. Amtsblatt der Sgl. ArutsheuPlmamIchast, der Sgl. Stzulintzectioll u. des Sgl-Hau-tzollimtes zu BiMn, Diese Zeitschrift erscheint wlchrntlich drei Mal, Dieneiae«, L«mer01a>« und Gonuabenv«, und kostet einschließlich d« Sonnabend» erscheinenden,cheü»> Vttftisch-N »«UN,«" vierteljährlich Marl 1 V0 Ps. Nummer der ZeitungSpreiSltste SS7Ü. S-enfpeechfte»»« Bestellungen werden bei alle« Postanstalten de» deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZrttungSboten, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. S-chS«n»fS«f,1oft-r Jahrga««. welche in diesem Blatte die wettest« Verbreitung fkden, «erde« bi« Montag, Mittwoch und Freitag früh V Uhr angenommen und kostet die vieraespalten« EorpuSzrlle 10 Ps., unter „Eingesandt- 20 Ps. Geringster Jnseratenbetrag 2b Ps. - Smzelnr Nummer 10 Ps. ?ls 8»eliv«i'seLi»ai8«r zur Ermittelung der Entschädigung für die wegen Seuchen getödteten Thiere und infolge von Milz brand gefallenen Rinder, sowie als Mitglied des 8 V unter Punkt I» des Gesetzes, die staatliche Tchlachtviehverficherung bete., vom S. Juni I8V8 gedachten BezirkSschützungSausschuffeS ist vom Bezirksausschüsse der unterzeichneten Amtshauptmannschaft an Stelle des verstorbenen Gutsauszüglers Herrn Carl August Höhne der Gutsbesitzer Herr Michael Kaiser in Schönbrunn L. G. gewählt worden. Bautzen, am 21. September 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. No. 1521 »i-. Hempel. Vg. Bleivergiftungen. Die Erörterungen über das in neuerer Zeit beobachtete häufige Vorkommen von Blcierkrankungen haben ergeben, daß namentlich iu Töpfereien, Porzellan-, Steingut-, Kunstziegel- und Ofenfabrikeu, in Werkstätten der Anstreicher und Lackirer, iu Schriftgießereien und Buchdruckereien, in Metallgießereien, Feilenhauereien, Gürtlereien, Aeeumulatoren-, Blechspielwaaren-, Wachstuch-, Maß stab, GlaS- und Farbenfabriken, in Bleihütten, sowie in Fabriken zur Herstellung elektrischer Glühlampen und von Flaschenbier verschlüssen, in Fabriken zur Herstellung von Bleiverbindungen und Bleifarben, ferner von Bleiplatte», Bleiröhren nnd Blei- waaren aller Art, in Lack und Firnißfabriken, sowie in Betrieben, wo mit metallischem Blei, mit Bleifarben oder Blelpraparaten umgegangen wird die gewerblichen Arbeiter der Bleivergiftung besonders ausgesetzt sind. Zum Schutze der Arbeiter gegen diese Gefahr machen sich folgende Vorsichtsmaßregeln erforderliche 1. Arbeiten, bei denen Blei und Bleipräparate zur Verwendung kommen, dürfen nicht in Wohn- oder Schlafräumen — sofern es sich nicht um eine Instandsetzung solcher Räume durch Maler rc. handelt — vorgenommen werden. 2. Die Arbeitsräume müssen stets möglichst rein gehalten und insbesondere die Fußböden durch tägliches Aufwaschen oder feuchtes Abwischen von dem sich ablagernden Bleistaub und sonstigen Bleiabfällen gereinigt werden. Auch sind die Räume täglich gründlich zu lüften. 3. Für die Arbeiter müssen genügende Wascheinrichtungen, sowie ein geeigneter Raum zum Ablegen und Äufbewahren ihrer gewöhnlichen Kleider vorhanden sein. 4. Die Arbeiter haben bei der Arbeit besondere Arbeitskleider zu tragen. 5. Das Tabakräuchen und Tabakkauen ist während der Arbeit zu unterlassen. 6. In den Arbeitsräumen dürfen Speisen und Getränke nicht aufbewahrt und nicht genossen werden. 7. Ihre Mahlzeiten haben die Arbeiter in einem hierzu besonders bestimmten, von den Arbeitsräumen vollständig getrennten Raume einzu nehmen. Vor dem Essen müssen dieselben die Arbeitskleider oblegen, sich den Mund durch Ausspülen und Gurgeln mit reinem Wasser reinigen und Hände und Gesicht mit heißem Wasser und Seife, und zwar die Hände unter Verwendung einer Bürste, sorgfältig waschen. 8. In gleicher Weise haben sich die Arbeiter vor dem Verlassen der Arbeitsstätte gründlich zu reinigen. 9. Personen, bei denen sich Erscheinungen von Bleikrankheit zeigen, sind von der Beschäftigung in den vorgenannten Betrieben bis zur völligen Genesung auszuschließen. Bautzen, am 24. September 1901. KöniglicheAmtshauptmannschaft. zu 1519 »r Hempel. So. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gasthofsbesitzers Paul Käufer in Bischofswerda wird heute am 27. September 1901, Vormittags '/«w Uhr das Konkursverfahren eröffnet. » ' Der Bankdirektor Gparfchuh in Bischofswerda wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bi« zum 8. November 1VV1 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestelluna eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf ' u den 25. Oktober 1901, Vormittags 10 Uhr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. November 1901, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind wird aukaeaeben nickt« an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen kür die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung m Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum « November IVV1 Anzeige zu machen. ' Königliches Amtsgericht zu Bischofswerda.