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3». Der füchstfchr Erzähl«. Wett, » LSOI Vermessungsarbeiten im Bezirke der Amtshauptmannschaft Bautzen betreffend. Das topographische Bureau im König!. Sachs. Generalstabe wird in diesem Jahre vom 1. April ab bis zum Herbste im Bezirke der Amts hauptmannschaft Bautzen weitere topographische Feldarbeiten vornehmen. Diese Arbeiten sind dem Director des Bureaus Herrn Major von Carlowitz, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülfstopographen übertragen worden Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es der Mitwirkung der Gemeinden, der selbstständigen GutSbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten des hiesigen Verwaltungsbezirkes und werden die Behörden und Personen hierdurch ausgefordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken Insbesondere haben alle Grund stücksbesitzer das Betreten ihrer Grundstücke, sowie die Benutzung derselben zur Aufstellung der Signalstangen u. s. w. zu gestatten, ihnen und dem übrigen Publikum aber wird die grösste Schonung der ausgestellten Signalftangen re. zur Pflicht gemacht. Das Umwerfen, Beschädigen, Zerbrechen, Versetzen oder Entfernen der Stangen oder BermessnngSsteine wird mit Geldstrafe bis z« SV Mk oder entsprechender Haftstrafe geahndet werden Für Herrn Major von Carlowitz ist von den Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen unter dem 14. vorigen Monats ein auf die topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung bezüglicher, an die Gemeinden, selbstständigen Gutsbezirke, Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemcindcbeamten gerichteter offener Befehl ausgefertigt worden, nach welchem die ihm und den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülfs- topographcn zu gewährenden Hülfclcistungen vorzüglich in Folgenden bestehen: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind aus Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohlunterrichtet sind, gegen orts übliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quarticrwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Herrn Major von Carlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülfstopographen aus Verlangen MiethSfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht über schreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden rind Beamten, welche sich im Besitze von Karte« und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Major von Carlowitz, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Nachbildung mitzutheilen, auch den kommandirten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundsteuerdokumente und die dazu gehörigen Zeichnungen, sowie Mcnselblättcr und Mcnselblattdnplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung betrauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme Vvrzulcgen. 4. Gegen Vorzeigung des offenen Befehls sind sowohl der Herr Major von Carlowitz ials auch die genannten Offiziere, Topographen und Hülfstopographen überall, wo sic cs verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streitfällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der rationsbercchtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Naturalleistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ucberhaupt wird erwartet, daß dem Herrn Major von Carlowitz, den Offizieren, Topographen und Hülfstopographen alle andere» Hüffe leistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrags bedürfen, gewährt werden und es wird insbesondere zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, daß sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. B a n tz e n , am 28. März 1901. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. 121. t'. I. V.: Grande, Regierungsrath. Hpr. Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Beurlaubtenftandes. Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Bezirke des Hauptmeldeamts »nalLv« finden wie folgt statt: Montnx, Sei» 1. ^prll, Vormittags 7°°, 9'° und 11 Uhr in Alberthof, »lenstng, 2. Vormittags 7°°, 9'° und 11 Uhr in Alberthof, > MlttvavN, N«» 3. Vormittags 7°°, 9'° und 11 Uhr in Alberthof, Sv« «. Uprll, Vormittags 8 Uhr und 9" Uhr in Alberthof, a«» v. Vormittags 8»° in «ros^pooLvIt», Gasthof, cken 1«. Vormittags 8", 10°° und Nachmittags 12»° Uhr in Gasthof zum Erbgericht, N«» LI. Vormittags 9" Uhr und 11 Uhr in Sl»vr»««klrvl», Turnhalle, irr. Vormittags 10'°, 11'° Uhr und Nachmittags 2'° Uhr in »IsoNoLsvorS», Hotel König Albert, So« 1«. Llprll, Vormittags 10'° Uhr und 11'° Uhr in »IsoNoliivoraa, Hotel König Albert, Aoutng, «len LS. Vormittags 11'° Uhr und Nachmittags 1°° Uhr in SlvsoNvIt-, Gasthof, Sv» IS. ^pi-II, Vormittags 9 Uhr und 10'° Uhr in LIIx, Gasthof, MIILvseN, <I«I» L7. ^prll, Vormittags 9 Uhr und 10°° Uhr in Gasthof Zu den Frühjahrs-Kontrolversammlungen haben sich sämmtliche Dispositions-Urlauber, Reservisten, Landwehrleute 1. Aufgebots und Ersatz reservisten, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die noch im Militärverhältniß stehenden Halb- und zeitig Ganz invaliden zu gestellen. Es hat sich jeder zur Theilnahme an der Kontrolversammlung Verpflichtete genau über Zeit und Ort derselben, eventuell durch Befragen beim Gemciudevorstande, Gewißheit zu verschaffen. Die Militärpapicre (Paß, Führungszeugniß, Kricgsbeorderung und Paßnotiz sind mitznbringen. Nichterscheinen wird bestraft. Bautzen, am 22. März 1901. Königliches Bezirks-Kommando. ' Das Einlagebuch unserer Sparkasse No. 28667, ans Hermann Petzold in Harthau lautend, ist abhanden gekommen. Wir fordern den etwaigen Inhaber dieses Buches hiermit auf, seine Ansprüche daran bei deren Verlust innerhalb drei Monaten bei unserer Sparcasscngeschäftsstellc anzumelden. Bischofswerda, am 26. März 1901. Der Stadtrath. »r. Lange. - L. Die pünktliche Abführung der am 1. April 1901 fällig werdenden Brandversicherungs-Beiträge, des Schulgeldes auf das 1. Vierteljahr 1901, sowie der bereits am 1. Februar o. fällig gewesenen Staats- und Gemeindegrundsteuer wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Stadtrath Bischofswerda, am 29. März 1901. — Lange. Wgnr. AlttvovN, «len 3. ^Pi-Il LVVL, Vormlttng« IS VNr, kommen in Bischofswerda folgende Gegenstände, als: I Jagd wagen, I Geldschrank, L Wäschemangel, versch. Schränke und Tische, 2 SophaS «. a. S. m. gegen Baarzahlung zur Versteigerung Sammelort: Kgl Amtsgericht. Bischofswerda, am 29. März 1901. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Montag, den 1. April, Abends 8 Uhr, in der Turnhalle: Aufstellung der Wachschaar. Alle Diejenigen, welche laut stadträthlicher Ordre derselben zngetheilt sind, haben sich zur gedachten Zeit daselbst einzufinden. Gleichzeitig findet Entlassung aller derjenigen Mannschaften sämmtlicher Abteilungen, welche am 1. April das 34. Lebensjahr vollendet haben, statt. Daselbst sind Armbinden, Feuerlöschordnungen, sowie alle Ausrüstungsgegenstände abzugeben. Beamte, welche dienstlich verhindert sind der Entlassung beizuwohneu, haben ihre Abmeldung andern Tags bei dem Unterzeichneten zu bewirken. Dienstag, den 2. April, Abends 8 Uhr, in der Turnhalle: Aufstellung der Rettungsschaar. Mann schaften der Sanitätscolonne haben den Aufstellungen ihrer Abtheilungen behufs Controle der Listen mit beizuwohnen. Bischofswerda, den 29. März 1901. H. Gtölzel, Brandmeister.