Volltext Seite (XML)
1901 Sonnabend, den 27. April. z«s«ate, selche tu dtesrm Blatte dte srttestr «erbreiumg rutschen fwdm, »erde» bi» Montag, Mittwoch und Freitag mrseren früh v Uhr angenommen und kostet dir virrgespaltene »mmen. «orpudzrllr lv U., unter »Eingesandt« 20 Ps. «rrinai er . Jnsrratenbrtrag 2» Ps. — Emzelne Nummer 1» BI. Hpr. Lhm. Lhm. Diese »rttschrtst erscheint »Schentltch dret «al, Dten»tu,d. »««,««««» und Sounabe«»», und lostet einschließlich der Gomrabend« erscheinenden ^helle- WMsch« »-«««-« vierteljährlich 1 Mark bv Ps. Nummer der ZrttungeprriSliste SS70. Fer,sp»«chft<lt« Mr- Wt. Bestellungen «erden bet allen Postanstaltrn de» deuts Reiche», für «ischostwrrde und Umgrarud bet > ' ZritungSboien, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. Jahrgang. Mittwoch, »en 1. Mai »«., Nachmittags S Uhr, soll der erste öffentliche laopLtwi-mmiln für den hiesigen Stadtbezirk in den im Parterre der neuen Schule gelegenen Zimmern Nr. 1 und 2 abgehalten werden und weisen wir zugleich darauf hin, daß 1) alle hiesigen Kinder, welche im Jahre 1900 geboren sind, dafern sie nicht die natürlichen Blattern überstanden haben, und 2) alle aus früheren Jahrgängen zurückgestellten Kinder unentgeltlich geimpft werden. Weiter bemerken wir, daß, wenn die Impfung ohne gesetzlichen Grund unterblieben und die Erziehungspflichtigen auf Erfordern nicht nach weisen können, daß die Impfung erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, dieselben auf Grund 8 14 des Jmpfgesetzes vom 8 April 1874 Geldstrafe bis zu 20 Mark und bei Erfolglosigkeit der Aufforderung Geldstrafe bis zu 50 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen zu gewärtigen haben Bischofswerda, den 24. April 1901. " » - - Der Stadtrath. »w. Lange. Freitag, den 3. Mai 1901, von Vormittags 9 Uhr an, kommen d.e auf dem Holzschlage in Abheilung 6 auf dem Bahnaufhieb in Abtheilung 20 und 21, und in der Läuterung Abth 19 des Löllenrevieres aufbere.teten Brennholz-Sortimente, als- 65 rm Keftrne Brennknüppel, 35 rm kieferne Stöcke, 6Wellenhunderte birkenes und 21 Wellenhunderte ^eme« Brennreisig unter den vorher bekannt gegebenen Bedingungen zur öffentlichen Versteigerung. nesernes Interessenten wollen sich zu obgedachter Zeit auf dem Holzschlage in Abtheilung 6 am sogenannten Poetenstege cinffnden Bischofswerda, den 26. April 1901. ' " Der Stadtrath. Id». Lange. gg auf das Amtsblatt: „Der sächsische Erzähler" für die Monate Mai und Juni werden zu dem Preise von 1 Mark von allen kaiserlichen Postanstalten, Landbnefträgern, m der Expedition dieses Blattes, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. WM- Inserate finden in der bedeutend gesteigerten Auflage unsere- Blattes, im gesammten Amtsgerichtsbezirk und weit darüber hinaus vortheilhafteste und wirksamste Verbreitung. Die Expedition des „sächsischen Erzählers". Lhm. Verordnungsgemäß hat am 1. Mai dieses Jahres eine LLNIa«, der VwdwIN- und zu erfolgen - . Zählung werden an die im hiesiaen Orte befindlichen Unternehmer zählungspflichtiger Betriebe , auch wenn solche gegen, wartlg keine Arbeiter beschäftigen, in den nächsten Tatzen die erforderlichen Zählformulare zugcstellt werden Diese Gewerbeunternehmer aber haben die ihnen mitgetheilten Formulare »n» I. 01»,«« F«I»-«« »«KLi-t» «»«»«MU«» aack H»l« 6l«n 4. St«»«« S,Iir«« I« «a«vr«r »»tt,,«»»,!«! «t»»og«t»en. Bischofswerda, den 25. April 1901. Der Stadtrath. Idi». Lauge 4S Der sächsische LrMer, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« »«d Umgegend. Amtsblatt brr »gl. Am1Shvl»twamIch-ft, der »gl. SchlllWettiiu >. des »gl. H-uplzollamler,» Bmi-ln, smic des «ist. AmtSgettchtS und des St-dtt-t-eS zu BischosSwcrda. Trigonometrische Arbeiten im Bezirke Bautzen. Im Auftrage des Königlichen Centralbureaus für Steuervermessung sollen im Laufe dieses Jahres und zwar vom I. Mai ab in dem westlich und südwestlich von Bautzen gelegenen Theile des Bezirk- der Amtshauptmannschaft Bautzen trigonometrische Arbeiten ausgeführt werden, wobei auch für die Zwecke der im nächsten Jahre stattfindenden Ausnahme des topographischen Bureaus des Generalstabes auf den bereits vorhandenen und noch zu errichtenden trigonometrischen Stationen Signalgerüste zu erbauen sind, die mit Rücksicht auf diese Aufnahme bis zum Ablauf des nächsten Jahres unversehrt erhalten bleiben müssen Die Gemeindebehörden, die Gutsvorsteher und die Grundstücksbesitzer in der bezeichneten Gegend werden hiervon in Kenntniß gesetzt und auf gefordert, den mit der Ausführung der Vermessungsarbeiten beauftragten Beamten und ihrem Hilfspersonale gegen Vorzeigen ihrer vom Centralbureau für Steuervermessung oder vom Königlichen Finanzministerium ausgestellten Legitimationskarten das jederzeitige Betreten ihrer Grundstücke, die Benutzung der Kirch-, Schloß- und Aussichtsthürme zur Vornahme von Beobachtungen und das Aufstellen von Vermessungssignalen zu gestatten, überhaupt aber ihrer dem öffentlichen Interesse dienenden Thätigkeit jedmögliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Das Verändern oder Beschädigen der Vermessungssignalc, sowie das Beschädigen der ausgestellten Triangulirungs-Pfeiler, -Bolzen oder -Platten wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet, soweit nicht härtere Strafen nach den Bestimmungen des R.-Str.>G -B. verwirkt sind. Die Gemeindebehörden haben den Vermessungsbeamten auf Verlangen gegen ortsübliche Bezahlung ortskundige Führer, sowie zu ihrem eigenen Fortkommen oder zum Transport der Instrumente Fuhrwerk zu stellen, ihnen auch zur Aufbewahrung der Vermessungsinstrumente geeignete Räumlichkeiten anzuweisen. Durch Vorstehende- wird an der Bekanntmachung der unterzeichneten AmtShauptmanuschaft vom L8. Mürz d. I-., die vom topographischen Bureau im K T. Generalstabe vorzunehmenden BermeffnngSarbeiten betreffend. Etwa- nicht geändert. Bautzen, am 25. April 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. 148 P. I. V. - Grande, Regierungsrath. Anf-e-ot. Auf Antrag des Ortsrichters Ernst Friedrich Wilhelm Schuster in Schönbrunn, ist von dem unterzeichneten Amtsgerichte das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung des am 1. Dezember 1857 in Schönbrunn L. S. geborenen Ziegeleiarbeiters Ernst Heinrich Lau beschlossen worden. Der Aufgebotstermin wird hiermit auf Freitag, den 15. November 1901, Vormittags 10 Uhr. bestimmt. Es ergeht an den Verschollenen die Aufforderung, sich spätestens im Ausgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird- Zugleich ergeht auch die Aufforderung an Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertheilen vermögen, spätestens im Aufgcbotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Bischofswerda, am 24. April 1901. 8. R. 69/01 No. 3. Königliches Amtsgericht.