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1SV1.' Ker sächsische Lrzähker. k s« Di»,« «tttfchrtst «scheint wöchentlich drei »al, GteEa»-, LsttweeStas» und Som«»«»»*, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „dello» tristtsch«, BeUa«e" virrteljiihrlich l Mark dv Ps. Nummer der ZrttungSpreiSlifie «670. Umte für i>ie Zemckiihs- bez. 8stn-MWel des „sächsischen Erzählers" werden bis Donnerstag Abend halb 9 Uhr, spätestens aber vis Sonnabend Bormittag 9 Uhr angenommen. Die Ausgabe des Blattes erfolgt, da jetzt am Karfreitag unser Druckerei betrieb vollständig ruhen muß, Sonnabend Mittag 12 Uhr. Die Donnerstags-Nummer erscheint wie gewöhnlich Mittwoch Abend 6 Uhr. Die Expedition -es „sächsischen Erzählers". Sw,«—, welch, in diesem Blatte die weiteste Verbreit«, Mm, wett»« Ä» Montag, Mittwoch und »r.it«, sM » Uhr angenommen und kostet dir merarspaltme Torpurzeile 10 Ps., mit« „Eingesandt" 20 Pf. ««master Jnseratenbetrag 2d Ps. — Einzelne Rwmner 10 Pf. Bezirksnnzeiger für Bischofswerda, Stolpes and Umgegend. Amtsblatt da Sgl. AMSHmpünmmlchaft, da Sgl. Schiliaspettiill ». des Sgl. Haoptzollamtes W Badtzlu, sawie der Sgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischossvada. L» krsiitLS» Badezeiten im Sommerhalvjahre (vom 1. April 1901 bis auf Weiteres). 1. Einfache Wannen- und medicinische Bäder: an jedem Wochentage von 8 bis 1 Uhr Vorm. und von 3—8 Uhr Nachm., an Tonn- und Feienagen von 7 bis 11 Uhr Vorm. 2. Kohlensäurehaltige Wannenbäder: Montag von 8—1 Uhr Vorm., Mittwoch von 8—1 Uhr Vorm. und von 3—8 Uhr Nachm., DöNnerStag von 3—8 Uhr Nachm., Sonnabend von 8—1 Uhr Vorm. 3. Russische Dampfbäder, irisch-römische Bäder und Kastendampfbäder: a) für Männer: außer Montag an jedem Wochentage von 3—7 Uhr Nachm., d) für Frauen: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9—12 Uhr Vorm. Die letzte Annahme eines Badegastes -ei Wannenbädern hat spätestens V. Stunde, bei den übrigen Bädern spätestens IV» Stunde vor dem festgesetzten Schluß der betreffenden Badezeit zu erfolgen. Am Charfreitag, dem 2. Osterfekrtag und dem 2. Pfingstfeiertag bleibt das Stadtbad geschlossen. Bautzen, den 28. März 1901. Der Stadtrath. ««,. Sermsprechftett« M». «st. Best.llungm werden btt all« Postanstaltm de» deutschen Rttchr», für BtschofSwerds und Umgegend btt mrsnen ZeitungSboten, sawie in d« Exped. d. Bl. angenommen. SSttfmmvfSmkrltft«« Jahr-an- Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Schmölln auf Blatt 60 auf den Namen Johann Traugott Hornoff eingetragene Grundstück soll am Mittwoch, den 22. Mai 1901, Vormittags 10 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück — eine Gartennahrung — ist nach dem Flurbuche 24,4 Ar groß und auf 6000 M. — Pf. geschätzt. Es liegt im niederen Dorfe in der Nähe des Rittergutes — No. 5 des Brandkatasters —. Zu ihm gehören das Wohn- und Nebengebäude mit 4 Wohnungen, ein Obst und Gemüsegarten, sowie ein Stück Feld. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Februar 1901 verlautbarten Versteigcrungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Bischofswerda, den 27. März 1901. Königliches Amtsgericht. Diejenigen Eltern, welche die Aufnahme ihrer in die wünschen, haben dieselben bis zum 13. April ao. in der hiesigen Rathscanzlei unter Vorlegung von Impfscheinen für die betreffenden Kinder anzumelden. Aufnahmefähig sind nur Kinder, welche die Volksschule noch nicht besuchen, doch müssen dieselben das 2. Lebensjahr überschritten haben. Bischofswerda, am 1. April 1901. Für die Administratoren der Herrmann'schen Stiftungen. Vr Lange.