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»8 Le» fächfische «»Ml«. Wett« » »SQL Militärpflichtige, welche an GpUepfie zu leiden behaupten, haben auf eigene Koste« drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Musterungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche der Vorladung der Ortsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder Hast bi- zu 3 Tagen bestrast, es können denselben auch die Vortheile der Loosuny entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. Anträge auf Zurückstellung von der Aushebung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind möglichst bald, versehen mit Gutachten der Ortsbehörde, in einfachen Exemplaren portofrei hier einzureichen. Reklamationen können nur dann berücksichtigt werde«, wenn sie von den Betheiligten vor dem Musterungsaeschäst oder im Musterungstermine selbst angebracht sind. Spätere Reklamationen dürsen nur dann beachtet werden, wem» die Ver anlassung zu denselben erst nach Beendigung de- Musterungsgeschäst- entstanden ist. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamirt wird, haben am Tage der Musterung de- betreffenden Militär pflichtigen an Musterungsstelle mit zu erscheinen. Die mit Führung der Rckrutirungs-Stammrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orts, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten haben. Die Betheiligteu haben die zur Begründung der Zurückstellungsgesuchc geltend gemachten Thatsachen spätestens im Mttsterungstermine durch Gestellung von Zeugen, Sachverständigen, bezw. Vorlegung obrigkeitlich beglaubigter Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Beweisführung wird nicht zugelassen. Formulare zu den Reklamationsanträgen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich entnommen werden. Die Lo » s « « g der im Jahre 1881 geborenen Militärpflichtigen findet für den ganzen Aushebungsbezirk Bautzen Mittwoch, den 3 April 1901, statt und beginnt Bormittags S Uhr im Schützenhaus zu »««t-«». Jedem Loosungsberechtigten steht es frei, dazu persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Kommission geloost Jede» Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militärjahrc befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Loosnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. ». Zurückstellungs-Verfahren. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse findet gleichzeitig im Anschlüsse an das Musterungsgeschäft statt. Schließlich Werden die Ortsbehörden veranlaßt, zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark, durch besondere Aufforderung und Bekanntmachung in ihren Gemeinden darauf hinzuwirken, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde zu den betreffende« Musterungsterminen sämmtlich rechtzeitig, sowie nüchtern und in reinlichem Zustande erscheinen. Die Vertreter der Ortsbehörden haben behufs etwaiger Auskunstsertheilung selbst an der Musterungsstelle so lange mit anwesend zu bleiben, bis der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlassen ist. Bautzen, am 2. März 1901. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungsbezirks Bautzen. 372 v. I. V.: Grande, Regierungsrath. u. Stutenmufterung und Fohlenschan. Die diesjährige iinck für das Zuchtgebiet Strehla findet in Verbindung mit Prämiirung der 1- und 2jährigen Fohlen in Strehla am 10. Mai dss. Js., Vormittags 9 Uhr, statt. Der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden veranlaßt, die Pferde besitzer ihrer Orte in ortsüblicher Weise hiervon in Kenntniß zu setzen und darauf aufmerksam zu machen, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragenen Stuten ein um 3 Mark erhöhtes Deckgeld — also 9 Mark — zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 Mark sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stuten musterung zick Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Die Anmeldung derjenigen Fohlen, welche bei der mit der Schau verbundenen Prämiirung in Concurrenz treten sollen, hat mittelst bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare NI« «ni» I. «I». <I«. bei dem Königlichen Landstallamte Moritzburg zu erfolgen. Während der Stutenmusterung und Fohlenschau bleibt der von 8ti-»I»I» nach ^arltr führende für allen Verkehr Bautzen, am 17. Februar 1901. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. Nr. 422 ä.. I. V.: Graube, Regierungsrath. Bg. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Oberputzkau Blatt 107, 292 und 294 auf den Namen Christiane Ida Emma verehel. Restle» geb. Weise eingetragenen Grundstücke sollen am 19. April 1901, Vormittags 9 Uhr, — an Ort und Stelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke sind nach dem Flurbuche 9 Hektar 29,2 Ar groß und auf 14551 M. — Pf. geschätzt. Die Grundstücke bilden ein Bauergut und bestehen aus Gebäude, Cat.-Nr. 108, Hofraum, Garten und Feldern. Die Gebäude sind bei der Jmmvbiliarbrandkasse mit 6990 M. versichert. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 8. Dezember 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungscrlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Bischofswerda, den 1. März 1901. Königliches Amtsgericht. X» 21/00 no. 7. Heiler. Claus. Auf den» die offene Handelsgesellschaft Ang. Richter S Gehn in Obernenkirch betreffenden Blatt 65 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der bisherige Mitinhaber Earl August Richter infolge Ablebens als Gesellschafter auSgeschieden, die Gesellschaft damit anfaelüst ist, und daß der bisherige Mitinhaber, Herr Karl Richard Richter in Oberneukirch, L. S., das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Bischofswerda, am 1. März 1901. Königliches Amtsgericht. «eg. II. 38 /01. lft. Krug, «ff. Letta.