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1961 »u 28. s» Cotta. Cotta. Reg. II. 30/01. 7 ü«s Shm. genug, um diese zu lärmenden Protesten Her« ihr eigenste» Interesse aufz«stachel«, «eil Pro ick durch den Dunst der sozialdemokratischeu De« ' 2Ü -e- ftm wrck L»t» w»ö ilwß, xro« mkrov«». ilau»r«oa« »rennä. den Mir ck»voo o M«rU»«o folgt, die heimische Produktion der andauernde« abdrückung der Getreidepreise unter die odoktionrkosten zu Grunde zu richte« ««d utschland in eine« Export »Industriestaat zu verwandeln. Denn der Erfolg eine» dauernde« Rückgang» der Preise für Getreide, al» de» wichtigsten Erzeugnisse» der landwirthschaftliche« Produktion, während die Industrie auf Grund der Haadettpolttik prosperiert, kann kela anderer fei«, al» «ine steigende »bwanderung der Vevölkeruag Donnerstag, den 21. Februar Auf dem die Firma F. A. Grosse in Bischofswerda betreffenden Blatt 232 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der Ingenieur Herr Friedrich Arthur Grosse in Bischofswerda als Gesellschafter in das Handelsgeschäft eingetreten ist, und daß die hierdurch begründete offene Handelsgesellschaft am 15. Februar 1901 begonnen hat. Bischofswerda, am 16. Februar 1901. Königliches Amtsgericht. vr. Krug, Ass ' stutz der Sozialdemokratie auf du Arbeiter «st grotz genug, um diese zu lärmenden Protesten gegen i . ' ihr Blick durch «gitation-prefle allmählich so getrübt ist, daß sie selbst nicht mehr erkennen, wa» zu ihrem Besten dient. wäre da» nicht der Fall, dk Lohnarbeiter »ärd« sich wohl hüten, eine Politik zu unter stütze«, welche au»grsprocheaennatzea da» Ziel »er- Naß- und Viehmarkt in Neustadt in Sachsen mm» SV. LVEL. Bekanntmachung, Matzregeln bei Frost- und Schneefall betreffend. Bei eintretendem Schneefall oder Frost sind die Haus- und Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter verpflichtet: 1. Bei sich bildender Glätte die Fusswege mit Saud oder Asche zu bestreuen. 2. Die an de» Dächern oder Dachrinnen sich bildende« Eiszapfen nach vorgängiger Absperrung des betreffenden Fusswegtraktes in vorsichtiger Weise abzustoffen. 3. Bei eintrctendem Thauwetter die Schnittgerinne schneefrei zu halten und bei sich ansetzendem Eise aufzueisen, ingleichen die Fußwege von Eis und Schneeschlicker freizumachen. Ferner wird zur Vermeidung von Gefahr für das auf de« Straffen verkehrende Publikum 4. das Befahren abschüssiger Straßen, Gassen und Plätze mit Schlittschuhen, Kinderschlitten oder Handschlitten untersagt. Ausgenommen von diesem Verbote ist nur die nothwendige Beförderung auf Hand- und Stuhlschlitten, wenn der Schlitten gezogen oder im Schritte fortbewegt wird. 5. Geschirre müssen während des Vorhandenseins von Schnee mit Schellengeläute oder genügend lautklingenden Klingeln versehen sein. 6. Das Knallen mit Schlitten-Peitschen in den Straßen der Stadt ist verboten. Fälle der Säumnisse und Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende« Bestimmungen, sowie Nichtbeachtung etwaiger diesbezüglicher Weisungen der Polizei-AuffichtSbeamten werden mit Geldstrafe bis «v Mk. oder Haft bis zu 14 Tage« geahndet, auch wird nach Befinden das Versäumte auf Kosten der Säumige« obrigkeitSwegen ausgeführt werden. Bischofswerda, am 19. Februar 1901. Der Stadtrath. Lange. Die Waffenbrüderschaft der Sozialdemokratie und des Freisinns lm Kampfe gegen die Getrridezölle ist durch den von ersterer erlassenen Aufruf .an da» werkthätige Volk" nunmehr offiziell bestätigt. E» ist auch nicht dara« zu zweifeln, datz r» dm Bunde», brttdera auamehr geling« wird, Maffrupetitionen und Protestversammlungen ia großer Zahl zu Eta«»« zu bring«. Dm« der terroristisch« Li«. Auf dem die offene Handelsgesellschaft C G. Reiz in Ncukirch betreffenden Blatt 102 des Handelsregisters ist heute eingetragen worden, daß der bisherige Mitinhaber, Herr Carl Gottlob Reiz als Gesellschafter ausgeschieden, die Gesellschaft damit aufgelöst ist, und daß der bisherige Mitinhaber, Herr Leinwarenfabrikant Wilhelm Oskar Reiz in Oberneukirch, L. S., das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Bischofswerda, am 16. Februar 1901. Königliches Amtsgericht. Reg. II. 27./01. lle. Krug, Ass. — Kotta. Auf Blatt 33 des Handelsregisters, die Firma Gustav Langbein in Bischofswerda betr., ist heute eingetragen worden, daß die Inhaberin Frau Ida Auguste verw. Langbein geb. Wagner in Bischofswerda ausgcschieden und der Kaufmann Ernst Gustav Langbein in Bischofswerda Inhaber der Firma ist. Bischofswerda, am 16. Februar 1901. Königliches Amtsgericht. Reg. II. 29./01.0r. Krug, Ass.- er sächW ZrMer, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Urugegeud. AmtSSlett der «gl. Antshmptmmms-ast, da «gl. Schulwspeetlim i. des Sgl. HmytMamter zs vm-in, sowie des «gl. Amtsgerichts und des Stadtrayes zu Bischosswada. Bekanntmachung. , . « Bom Beginn des Mobilmachungs-Jahres 1901/02 — d. h. vom 1. April 1901 — ab wird die Einberufung der Mannschaften des Beur- lanbtmstandcs — Reserve, Landwehr I und II, Ersatzreserve, Dispositionsurlauber — nicht wie bisher erst nach Ausspruch einer etwaigen Mobilmachung erfolgen. . Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten vielmehr bereits im Frieden eine Mittheilung — Kriegsbeorderung oder Paßnotiz über ihre Verwendung im Fall einer Mobilmachung in der Zeit vom 1. April 1901 bis 31. März 1902. 1. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes erhalten die Kriegsbeorderung oder Paßnotiz in der Zeit vom I.—15. Marz 1901 uno zwar in Bautzen durch das Hauptmeldeamt Bautzen, in den übrigen Städten, Dörfern re. durch die betreffenden Ortsbehörden (Stadtrath, Gemeindevorsiano) zugestellt. ' 2. Etwaige noch nicht zur dienstlichen Kenntniß gebrachte Wohnuugsveränderuugen sind dem Hauptmeldeamt Bautzen sofort zu melden. 3. Die Mannschaften des Beurlaubtenstandes haben in der Zeit vom 1. bis 15. März 1901 — falls sie nicht selbst zu Hause sein können eine andere Person des Hausstandes oder den Hauswirth mit Empfangnahme der Kriegsbeorderung oder der Paßnotiz zu beauftragen. Eine Quittung deS Empfängers ist nicht erforderlich. 4. Jeder Mann, der bis zum 15. März 1901 keine Kriegsbeorderung oder Paßnotiz erhalten hat, hat dies dem Hauptmeldeamt Bautzen umgehend schriftlich oder mündlich zu melden. Am 20. bezw. 25. Februar 1901. Königliches Hauptmeldeamt Bautzen. „