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Bestellung« werd« btt all« Postanstalt« Jnfeeat«, welche in diesem Blatte dir wettest» Verbreitung smdm, ««den bi« Dienstag «nd Freitag früh » Me angrnovun« u. kostet die drrtgrspaltme Lorputzeile 10 M, unter.Eingesandt^ 20 Pf. Geringster JnseratenbetragLSPf. WWe LrOK Wochenblatt Mr Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. AU dem Preise von SV Pfennigen in der Expeditton dieses Blattes, V^ll sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. Inserate finden vortheil- O haste Verbreitung. Die Gxtz»«ition des „sachs. GrzähleeS." Bekanntmachung. Der nächste Bezirkstag der, AmtLhauptmannkchaft Bautzen findet X Mittwoch, den 11. December dss. Js., Vormittags U Uhr» im Gasthof zur goldnen Weintraube Hierselbst statt. Bautzen, am 27. November 1889. Der Königliche Amts Hauptmann. von Boxberg. Amtsblatt da Sgl. Amlshiuptmamschast, da «gl. Schnliusptttioo «. des Sgl. HaaptstciicrmMes z» «mchr», , sowie des Kgl. Amtsgerichtes u«d des Stadttathcs zu Bischossaada. Diese Zeitschrift erscheint wvchmUtch zwei Mal, Bestellung« werd« btt all« Postanstalt« Mittwochs und GonnaberrdS, und kostet einschließlich i de» deutschen Reiche«, für Bischofswerda und Umgegend der Sonnabends erscheinend« „belletristische« Beilage I in der Expedition diese» Blatte» angenommen, „irrtrljithrlich 1 Mark S0 Pf. Einzelne Kummer lv Pf. s Bt«ru«bvier»iUst^r Aahraattst. Ostld. Bekanntmachung Das König!. Landstallamt zu Moritzburg hat eine Anzahl Exemplare der „Zehnten Mittheilung an die sächsischen Pferdezüchter" zur diesseitigen Disposition gestellt. Dieselben liegen, soweit der Borrath reicht, bei der Canzlei der unterzeichneten Behörde zur unentgeltlichen Entnahme für die sich dafür Jnteressirenden bereit. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 28. November 1889. v. Boxberg. der Liste nicht aufgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am bezeichneten Tage Mitglieder der Genossenschaft gewesen »rdert, ihren Widerspruch gegen die Liste bis zum Ablauf einer ÄuSschlußfrist von einem Monat schriftlich oder zum Protocoll i reeeueeit. v " Die ÄuSschlußfrist beginnt mit dem Tage, an welchem das diese Bekanntmachung enthaltende Blatt erschienen ist. ÄÜe Diejenigen, welche zur hiesigen Kämmerei für Nutz- oder Brennholz oder Gräserei oder dergleichen noch «eldbetväae schulden, oder mit Pachtgeldern, ««fällen oder sonstigen Beträgen sich in Rückstand befinden, werde« hierdurch aufgefordert, ihr« dieSfallsigen verpfiichttwgm zor «elWdmw von «aganstülung bi» zum 31. December ds». I. nachzukommm. vtadtrath Bischofswerda, den 29. November 1889. Bekanntmachung. Da die Maul- und Klauenseuche sowohl im hiesigen, als auch in den angrenzenden Preußischen Bezirken noch nicht erloschen ist, hat die unterzeichnete Behörde, um einer größeren Verbreitung der Seuche entgegenzutreten, auf Grund von 8 28 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 beschlossen, auch den für den 4. nächsten Monats anstehenden Biehmarkt zu Neschwitz ausfallen zu lassen. Jeder hierauf bezügliche Verkehr, insbesondere der Auftrieb von Vieh zu diesem Markte wird daher mit dem Bemerken hiermit ausdrücklich untersagt, daß Zuwiderhandlungen, insoweit nicht nach 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs höhere Strafe einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bez. entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Bautzen, am 26. November 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. .von Boxberg. Bekanntmachung. Zur Sicherung des öffentlichen Verkehr« werden die Wegebaupflichtm« ist» hiesigen amtShäüptmäNnschaftlichen Bezirks bei einer Ordnung»- strafe bis zu 30 Mark hierdurch veranlaßt, bei ettttreterrdmn Echneefallalle EommunicationSwege, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen sofort mit mindestens 2 Meter hohen, an dem oberen Ende mit Reißigbüscheln oder Strohwischen versehenen Stangen in regelmäßigen Abständen von 20 Metern auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jederzeit in ordentlichem Stande zu erhalten, auch den Schnee auf den CommunicationSwegen unverzüglich auSzuwerfen, sobald dadurch der Verkehr gestört wird. Im allgemeinen BerkehrSinteresse hat man die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird daher auch jede zur Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Bautzen, am 29. November 1889. Königliche Amtshauptmannsckaft. vo» Boxberg Für die Molkereigenossenschaft zu Uhyft a. L., eingetragene Benoffeufchast mtt uubefchränkter Haftpflicht- ist die Liste der Genossen in der durch das Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 und Bekanntmachung vom 11. Juli 1889 vorgeschriebenen Form angelegt worden. ES werden nunmehr alle die in dieler Liste ausgeführten Personen, welche behaupten, daß sie am 1. October 1889, al» dem Tage de« Inkrafttretens jenes Gesetzes, nicht Mitglieder der Genossenschaft gewesen sind, oder daß ihr Ausscheiden nicht richtig in die Liste eingetragen ist, sowie die in I " ' 7* ' aufgefordert, ihren Widerspruch gegen schreiberS zu erklären. - Nack Ablauf jener Fnst ist für die Mitgliedschaft am Tage de» Inkrafttreten» de» Gesetze» und für da« Ausscheiden infolge vorher -geschehener Aufkündigung oder Ausschließung der Inhalt der Liste maßgebend. Einwendungen gegen die Liste sind den obengedachten Personen Vorbehalten, sofern sie in Gemäßheit von ß 165 Absatz 2 jene« Gesetze« den Widerspruch erklärt haben oder hieran ohne ihr Verschulden verhindert waren und binnen 1 Monat nach Beseitigung diese» Hindernisse« den Widerspruch schriftlich oder zum Protocoll de« Gerichtsschreibers erklärt haben. Bischofswerda, den 28. November 1889. Königliche« Amtsgericht. - Schmalz. Dienstag, de« 3. December 1889, Nachmittags 2 Uhr, sollen in Denritz ein Büffet, eine Kommode mit TlaSaufsatz und ein runder Tisch gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Versammlungsort: Gaschos von Spittang in Demitz. Bischofswerda, den 26. November 1889. Der Gerichtsvollzieher de» Königlichen Amtsgericht» daselbst.