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Alld statt. Kprth. Ostld. ,- Partiebrzüaen billiger) und 2) die vom Borstand deS sächsischen ....... .... Festschrift, L 30 Pfg. Dabei bemerke ich, daß der Reinertrag lHterer Festschrift der „Königin-Carola«Stiftung' zustießen toll uad von derfelben auch -«ne vom Marter AgStzh in Reschwitz wsorgte wendische Ausgabe in demstlbea Berlage um zu« Besten derselben Stiftung erscheinen wird. und sowie außerdem >er fWsche LrzW Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« and Umgegend Zur Vorstellung gelangen u. die von Truppentheilen abgewiesenen Einjahrig-Freiwilligen, d. die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatzreserve vorgemusterten «. die als tauglich zum Militärdienst befundenen Mannschaften, ä. aus den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Bischofswerda die bei der diesjährigen Musterung für dauernd untauglich bezeichneten und die zum Landsturm I. Aufg. vorgemusterten Mannschaften nach der Reihenfolge in den Vorstellungslisten und der Loosnummern. " / Diese Militärpflichtigen werden noch durch besondere Ordres vorgeladen werden und haben sich, zu Vermeidung der in § 33 des Reichs- ünlitärgesetzes und 88 26,7 und 66,3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile, zur bestimmten Stunde pünktlich in dem bezeichneten Local cinzufindett. Alle im Jahre 1869 oder früher geborenen Militärpflichtigen, welche von der Gestellung zur diesjährigen Aushebung nicht ausdrücklich entbunden sind und noch keine entgültige Entscheidung der Ersatzbehörden erhalten, jedoch die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlassen haben, haben sich zu Verineidung gleicher Strafen und Nachtheile nunmehr sofort bei der OrtSbehörde ihres Aufenthaltsortes zu melden. lieber nachträgliche An- und Abmeldungen Militärpflichtiger haben die mit der Führung der Recrutirungs-Stammrollen betrauten Orts behörden jedesmal schleunigst mittels eines Auszugs aus der Stammrolle Anzeige anher zu erstatten und zu letzterer auch den betr. Militärauswcis (Loosungsschein u. s. w.) beizufügen. Die Ortsbehörden haben in gleicher Weise und zu Vermeidung gleicher Strafen, wie im letzten Absätze der diesseitigen Bekanntmachung über das diesjährige Musterungsgcschäft vom 28. Februar 1889 ausgesprochen ist, im Aushebungstermin mit anwesend zu sein und die Militär pflichtigen ihrer Gemeinde der Commission rechtzeitig vorzustellen. Die in diesem Jahre von der Aushebung zurückgestellten oder als dauernd untauglich bezeichneten oder dem Landsturm I. Aufgebots überwiesenen Militärpflichtigen erhalten ihre bezüglichen Scheine nach dem Aushebungsgeschäft durch die Ortsbehörden ihrer Aufenthaltsorte zugestellt. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen, am 27. April 1889. , vo« Boxberg, Amtshauptmann. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Eomeaseuvs, und ästet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „brtletrtsttscher» Bellas« nirrtrljShrlich 1 Mark SV Pf. Einzelne Nummer lv Pf. l „sächsischen Erzähler" auf die Monate Mai und Jimi IXI ll ^1 >11 werden zu dem Preise von 1 Mark in der Expeditton dieses Blattes, Ulle^ v^ll sowie von unseren Zeitungsboten angenommen. Inserate finden vortheil- O hafte Verbreitung. Die Expedition deS „sSchs. Erzähler-." Bekanntmachung. Das AuSheb,mgSaeschüft im AuShebuugSbezirk für daS Jahr 188» findet 1) für'die Militärpflichtigen aus den Ortschaften des AmtsgerlchtsbezirkS Bischofswerda am 13. und 14. Mai d. I., von Vormittags 7 Uhr an, Im Schiesthaufe z« 2) für die Militärpflichtigen aus den Ortschaften der Amtsgerichtsbezirke Bautzen und Schirgiswalde am 15., 16., 17. und 18. Mai d. I., von Vormittags 7 Uhr an, im Schiesthaufe z« »»»Ino» Bekanntmachung. ES ist an einzelnen Orten vorgekommen, daß in Fällen, wo Trichinen im Fleische geschlachteter Schweine gefunden worden sind, die Trichinenschauer der in der Nähe gelegenen Ortschaften an der betreffenden Stelle sich eingefunden, hier von dem trichinöse» Schweine größere Stücke sich abgeschnitten und angeblich zur Nachuntersuchung mit nach Haus genommen haben. Eine derartige Verzettelung trichinenhaltigen Fleisches erscheint dazu angethan, die Verbreitung der Trichinose unter Menschen und Thieren zu erleichtern und ist schon nach der Bestimmung im Schlußsatz des 8 1 der Verordnung, die Beschränkung des Verkaufs von Fleisch kranker Thiere betreffend, vom 21. Mai 1887, als unstatthaft anzusehen. Höherer Anordnung zufolge werden daher die Ortspolizeibehörden des hiesigen Bezirks unter Hinweis auf die angezogeye Bestimmung hiermit ausdrücklich angewiesen, die Entnahme von Fleischtheilen von einem für trichinös erklärten Schweine nach Feststellung der Krankheit keinesfalls mehr, und zwar auch nicht dem hierbei betheiligt gewesenen Trichinenschau«, zu gestatten. Nur der nach der Verordnung vom 17. November 1888, die Aufstellung einer Statistik rc. betreffend, sofort nach der Ermittelung der Trichinenkrankheil bei einem Schweine in Kenntniß zu setzende Bezirks chierarzt ist zu dieser Entnahme berechtigt. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 30. April 1889. vo« Boxberg. Bekanntmachung. - Wegen Reinigung der amtshauptmannschaftlichen Canzleilocalitäten können Montag, den 6. und Dienstag, den 7. Mai dieses Jahres nur dringliche Angelegenheiten bei der unterzeichneten Behörde expedirt werden. Königliche Amtshauptmannschaft Bantzen, am 1. Mai 1889. vo« Boxberg. Amtsblatt der Ägl. Amtshau-lmumWst, der Sgl. Schulius-kctios u. des Sgl. HaWtsteuer-mIes zu Bautzen, solme des Kgl. Amtsgerichtes Md des Sladtrathes zu Bischofswerda. Bestellungen werden bei allen Postanstalten Inserat«, welche in diesem Blatte dir weiteste Verbreitung de« deutschen Reiche«, für Bischoftwerda und Umgegend smdrn, werden bft Dien«tag und Freitag früh » Uhr in der Expedition^dirses Blatte« angenommen. -angenommen u. tostet die dreigespaltene Lorpuszellr 10 Pf., Vter««dvi«r-tH-r Jahr,«»« unter.Eingesandt"20Pf. geringsterJnseratrnbetragiWPf. Bekanntmachung. Es kann nur dringend empfohlen werden, daß bei den Schulfestlichkeiten zu der achthmrdertjähriae« J«b«-feier deS HsmfeS Sbettix den Kindern von den Schulvorständen zum bleibenden Andenken eine der zu diesem Zwecke erschienenen Festschriften auSgehändigt wird. Deshalb mach« ich den Schulvorständen folgende namhaft: 1) Rmtttth, Director in Dresden: „Heil dem Hause Wsttin* (bei Huhle in Dresden erschienen, S 20 Pfg., bei Partiebezügen billiger) und 2) die vom Vorstand de» sächsischen PestalozzivereinS berauSaegebene, vom Lehrer »anWobach verfaßte Festschrift, L zo Pfa. Dabei bemerke ich, daß der Reinertrag letzterer Festschrift der „Königin-Carola-Stiftung" zufließen soll und von derselben auch -eine vom Pfarrer ,, — . . . Bautzen, den 2. Mai 188S. , « , . * A) , , .»H Ri gliche B^e z i r k S_-S ch u l. IusP e k t o r. Schulrat vr. «kb.