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2668 Claus. >ust Schreiber eingetragene Hausgrundstück soll an der Clans. vor dem Erledigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 12. Oktober 1900 verlautbarten „ ' "7 77 7 7 l Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Reckte bei der Feststellung des geringsten Gebots '7^ <--- - den übrigen Rechten nachaesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordcrt, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung SouknrSverfnhre«. In dem Konkursverfahren über da» Vermögen der Handelsfrau Johanne Rahele verw. StShr aeb. Eckardt in Bischofswerda ü Abnahme der Schlußrechnung de» Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen da» Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu i sichtiaenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf , den 4. Januar 1901, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. - Erträge und Alter der nichtfiscalischen Forsten betr. Nach Beschluß des Bundesraths sind Erhebungen über die Erträge der Forsten und Holzungen und über das Alter des Hochwaldes vorzunehmcn. Aür die Staatswaldungen werden die geforderten männer schätzungsweise zu erfolgen. Als solche Bei ist, folgende Herren gewählt worden, nämlich Zwangsversteigerung Das im Grundbuche für Pohla, Blatt 10, auf den Namen Friedrich Heinrich Aoemke eingetragene Grundstück soll am 11. März 1901, Vormittags 10 Uhr, — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 11,5 Ar groß und auf 1400 M. — Pf. geschätzt. Das Grundstück, eine Häusler« Nahrung mit Garten, liegt an der Dorfstraße und führt im Brandkataster die Nmnmer 23. Die Einsicht" der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzüügen^W Jedew gestattet." ' - Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 12. Oktober 1900 verlautbarten BerstcigerungSvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Reckte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Bertheilung des BersteigerUnaSerlöseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachaesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordcrt, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Bischofswerda, den 6. Dezember 1900. Königliches Amtsgericht. Hecker Das im Grundbuche für Demitz, Blatt 97, auf den Namen Johann am Mittwoch, den 13. Februar 1 Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 6,7 Ar groß und auf 20,000 M. — Pf. geschätzt. Das Grundstück ist an der Dorfstraße gelegen und führt im Brandkataster Abth. die Nummer 16 L. In demselben ist eine Schlächterccanlage errichtet. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 18. Oktober 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes au» dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Bertheilung des BersteigerungSerlöseS dem Ansvruche des Gläubiger- und den übrigen Rechten nachgesetzt werben würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordcrt, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der BersteigerungSerlöS an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Bischofswerda, den 3. Dezember 1900. K ü n i g l i ch e S A m t s g e r i ch t. 0r. ttdng. Ass. M Forsten und Holzungen hat durch forstmännisch gebildete BertrauenS- irträuensmänner sind für die sechs LrhedungSbezirke, in welche der hiesige amtShauptmannschastliche Bezirk getheilt worden Mischer Oberförster in Wuischke bei Pommritz für den ErhcbungSbezirk I: Schirgiswalde«Diehmen - Wuischke, RaihSförster in Bischofswerda für den Erhebungsbezirk II: Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda umfassend, Oberförster in Gaußig für den Erhebungsbezirk III: Bautzen, Gräfl. Revierverwalter m Lippitsch für den Erhebungsbezirk IV: (Göda-Welka-Strohschütz-Puschwitz-Coblenz-Zockau), Oberförster in Neschwitz für den Erhebungsbezirk V: (Kleinbautzen-Gröditz.Baruch-Dahlowitz-Luga) und König!. Forstassessor in Halbendorf a. d. Spree für den Erhebungsbezirk IV: (Königswartha-Neschwitz-Klix-Wartha). Indem dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, werden zugleich die Besitzer von Forsten und Holzungen, die Gemeinde vorstände und Gutsvorsteher, sowie die ihnen unterstehenden Forstbeamten aufgefordert, den obengenannten Vertrauensmännern nicht nur die Begehung der betreffenden Grundstücke und die Einsichtnahme in die Flurbücher, Karten rc. zu gestatten, sondern ihnen auch jede von ihnen gewünschte sach dienliche Auskunft zu ertheilen. Bautzen, am 8. Dezember 1900. KöniglicheAmtshauptmannschaft. I. B.: Arhr. von Oer. RegierungSrath. Hpr. Per jachW FrMer Bezirksauzetger für Bischofsroerda, Stolpe» und ««gegen». «»tttlott da «gl. »mts-«Wmmschift, da «gl. Schiliil-kttime. des «gl.HmVtzMmtk» Me de» «gl. «mt-gai-t» lwd de» StedUMe» M Vtlchalrveaa. intglichen Amtsgerichte hierst . Bischofswerda, den 10^ Dezember 1900. Sekr. tzttnns, GerichtSschrribcr de» Königlichen Amtsgericht». ___ Der an welchem nur hiesige Sewerbtreibendc feilhallen dürfen, beginnt >«»»»««, cks» - " »«-«lld« «t«H— A«b»»Da^ »wwbdEStS««» « VA». »«n Erlangung von Buden mck Ständen wollen sich die betreffenden Marktsiermttrn rechtzeitig beim Vorsitzenden des MarktauSfchuM ist ki «M-ch «,»>«««« m» d-«-h-»«-ch IiiM»« D, ... Her Stad t r a t h. > Nachweise durch die betreffenden Revierverwalter erbracht werden. >ie Ermittelungen der Erträge und des Alters der nichtfiScalisch« " " ' " " ' - - - - -- Als solche