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verirrsmyeiGer für Bffchsfswerd«, Stolpe» mV Umgegend «»ISdlitt dn S^l. AEHMVmiMlIchlft, «r W. Musptkliinl». dr« Szl.HM-lzMmtk- ziBlwyiu, swk KS Kßl. AMrgrrichls und W StMult-r- M Bifthsswata. »1« Wb« s»»,fpr«chst«tto Ntz. ». Brpkllmrgm werden bet alle» Pofkmst-ltrn dr» deutschen «eiche», für Btschostwrrde und U»g«eud bet unseren Zrttnn^boten, sowie in der Exped. d. Bl. «mgmonmrn. S»«f»Vf»«s»»«st»» Aeesoreet», welch« in diesem Blatt, di» wettrst« «rrdrettuna kmden, »erd« bi» Montag, Mittwoch und Arettag früh v Uhr anaenonvuen und kostet dir dretarspaltrne Lorpu»z«tle 10 Pf., unter.Eingesandt* 20 Pf. Geringster Jnseratenbxtrag 2» Ps. — Lmzeln« Rmumrr 10 Ps. M»»l- vnd Klauenseuche in Oberputzkau erloschen. Bautzen, am 24. November 1900. K ö n i g l i ch e A m t » h a u p t m a n n s ch a f t. S- Nr. 2521 Arhr vo« Oer, Regirrungsrath. Bg. Dir al» Vertrau euSperso« für die Eewerbeaufficht bestellte Frau Marie verw. Merbach ist für die Fabrikarbeiterinnen jrd Montag, Donnerstag und Sonntag Mittag« von 12 bi« 1 Uhr in ihrer Wohnung, Bautzen, Paulistraße 39 I, zu spreche». BautzVn , am 24. November 1900. Königliche AmtShauptmannschaft. I. B.: Nr. 2678 Arhr vo« Oer, RkgierungSralh. ' P. Ladenfchlutz. — Nach § 139 s der Gewerbeordnung svergl. Art. 14 Ziffer I dr« Reichsgesetze« vom 30. Juni 1900) müssen offene Verkaufsstellen von neun Uhr Abends dis fünf Uhr Morgens für den geschäftlichen Verkehr geschloffen sein. Au-nahmSwrise ist jedoch an höchsten« 40 von der Ort polizeibehörde zu bestimmenden Tagen da« Offenhalten bi« spätestens zehn Uhr Abend« gestattet. Die Königliche Amtshauptmannschaft bestimmt deshalb al« Ortspolizeibehörde für ihren Bezirk, daß an den neun dem Weihnacht-feste vorangehenden Wochentagen einschließlich des heiligen Abends, an den Sonnabenden vor Ostern, vor Pfingsten und vor dem Totensonntage, an den Dienstagen vor den beiden Bußtagen und am Grün donnerstage der Schluß der offenen Verkaufsstellen bis auf.Weitere- erst um zehn Wk, Abend» zu erfolgen braucht. Wegen Bestimmung der weiteren 2V Tage^ an denen 1>er Zehn-Uht-Ladenschluß zu gefiaMA M^a^tn"M^Ge'mrladebehörden aller Ort schaften nach Anhörung der Gemeindevertretung in diesem Jahre bi« spätesten« zum 20. Dezember, späterhin bi« zum 15. November jeden Jahre» ihre Vorschläge bei der Königlichen AmtShauptmannschaft einzureichen. Sollte irgendwo der Wunsch hervortreten, daß für einzelne Gemeinden an Stelle der obengenannten Tage, an denen der Zehn-Uhr-Ladenschluß gestattet wird, andere Tage eingesetzt werden, so wären dementsprechende, gut zu begründende Vorschläge bis zu den nämlichen Zeitpunkten bei der Königlichen AmtShauptmannschaft rinzureichen. Gehen bis zu diesen Zeitpunkten Vorschläge von einzelnen Orten nicht ein, so wird die Königliche AmtShauptmannschajt außer an den obengenannten Tagen den Zehn Uhr Ladenschluß an 25 auf den 1. April folgenden Sonnabenden des Sommrrhalbjahre« gestatten. Bautzen, den 26 November 1900. Königliche AmtShauptmannschaft. I. B.: 2384 Frhr. vo« Oer, Regierung-rath. Michlich mit die freu ! gentdöidt ?L,chM i verstehen, über he Hof am einen e«nn MtvMWO !' 4 »«»^»»» Nachbestellungen auf de« »sächsischen Erzähler" für de« Monat Dezember werde« z« dem Preise vo« Pfg, sti der Expedition diese» Vlatte», vo« de« Pofta«ftatten, LauddrieftrSger«, sowie vo« ««seren Zeitiwgsboten «ud Aus träger« ««genommen. Aedem, noch de« ueuei«trete«de« Adonueute« wird ei« g«1 avsgestatteter Bischofswerdaer Haas« und WirthschaftS-Kalender, 4K Leite« stark, al» Priimio verabfolgt. I» der «iichpe« »delletristtsche« VeK läge* beginne« wir mit dem Abdrmk eine» nenen MonumO nntep dem Aitel r „Im Widerstreit der Gefühle" Zum Stand des chinesischen Problems. Der Beginn der eigentlichen Friedensver handlungen zwischen den Gesandten in Peking und den beiden Bevollmächtigten China» soll nach übereinstimmenden Meldungen der letzten Tage unmittelbar bevorstrhen, wobei e» wohl als selbstverständlich gelten, darf, daß sie auf Grund der bekannten, unter den Vertretern der Mächte in Peking erzielten Vereinbarung, erfolgen, die soeben vom Reichskanzler Grafen Bülow bei der Chinadebatte des deutschen Reichstage» in ihrer unterdessen vorgenommenen paragraphirten Fassung verlesen worden ist. Wie verlautet, ollen die verrmbarten elf Artikel der chinesischen Regierung in Form einer gemeinsamen Note ämmtlicher Mächte übermittelt werden; was die chinesischen Unterhändler hierauf zunächst zu erwidern haben, da» wird man dann ja sehen. Selbst wenn indessen die chinesische Regierung die FriekstnSbedingungen der Mächte im Allge meinen acceptiren sollte, so bliebe doch noch sehr abzuwarten, ob man chinesischerseit» gewillt ist, die Friedensverhandlungenwirklich ohne Hinter gedanken zu führen, oder ob sie länglich den Chinesen zum Schleier für weitere feindliche Rüstungen gegen die BeiH Sudeten dienen sollen. Und du letztere Möglichkeit ist angesichts der wurde, der Kaistr Kwangsü und die Kaiserin- Wittwe von China seien zwar kriegsmüde, sie befänden sich jwoch ganz in der Gewalt des fremdenstindlichen Generals Tungfushiang, so erfährt diese Versicherung die richtige Be leuchtung durch eine Shanghaier Depesche, der zufolge ein telegraphisch verbreitetes Gehenndekret oer Kaiserin-Wttwe allen Mzekömgen und Gou verneuren anbefiehlt, sich sofort zum Kriege gegen die Verbündeten im ganzen Lands bereit zu halten. WaS schließlich das neueste Schreiben veS chinesischen Herrschers an den deutschen Kaiser aubelangt, so spiegelt sich auch in ihm das hinterlistige Spiel der chinesischen Regierungs kreise deutlich genug wider, seine nichtssagenden höflichen Phrasen beweisen dies hinlänglich. Die Verbündeten werden darum nur gut thun, wenn sie auch fernerhin die Sugm gegen über den Chinesen offen halten und sich selbst durch die eventuellen Friedensverhandlungen m kräftigen Maßnahmen nicht beeinflussen lassen. Feldmarschall Graf Walders« läßt e» denn auch durch die militärisch« EMditionen, die er un ermüdlich nach den verschiedensten Punkten der Provinz Tschüi schickt, nicht an der unbäiingt nöthigen Wachsamkeit fehlen, während er sich daneben noch, zu einem anderen energischen Bor-