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iso» 8« Sonnabend, den 28. Juli. er sächWe Lrzähler Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« »«d Umgegend. Amtsblatt da Kgl. AmtS-an-lmmmWaft, da Kgl. Schnlins-ettwu n. des MHaotzMamteS M Baitzir, sowie des Sgl. AmtSgai-tS und des StMeatheSM BischosSwada. S«r»fpr*chft-»I- Mr. «e. Brstrllungm werden bei allen Postamstalten de« deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZettungSbotrn, sowie in der Exped. d. Bl. angenommen. v»er»«dfS»f»rafte« Jahr»««». Di«e»ta»H, L«merM««0 und Sawnabe«»», und kostet einschließlich der Sonnabend« erscheinenden ^b«La- tEsch—VU«^ vierteljährlich l Mark bv Ps. Nummer der ZeitungSpreiSliste ««70. z»e«r«tr, welche in diesem Matte dir weiteste «rrbrrttung Men, «erd« bi« Montag, Mittwoch lmL 8"tta, früh ü Uhr angenommen und kostet dir dreigespaltene TorpuSzrile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20 Pf. »«inastrr Anseratenbetrag 25 Ps. - Emzrlne Nummer 1» Ps. Die Dampfftratzeikkvalze des Unternehmers Philipp in Löbau wird voraussichtlich am 28. d. M. von Demitz-Thumitz auf die Bantzen-Bischofswerdaer und dann auf die Bautzen - Kamenzer Straße tranSportirt werden. Bon hier ab wird die Walze auf folgenden Straßen des amtshauptmannschaftlichen Bezirks in Betrieb gesetzt werden: Vom 28. bis 31. d. M. Walzarbeit auf der Bautzen-Kamenzer Staatsstraße bei Jannowitz, „ 31. d. M. bis 3. August Walzarbeit auf der Bautzen-DreSdener Staatsstraße bei Rattwitz, „ 4. bis 6. August Walzarbeit auf der Bautzen-HoyerSwerdaer Staatsstraße bei Teichnitz, den 7. August Walzarbeit auf dem Kommunikationswege, welcher nach dem Bahnhofe Kleinwelka führt, vom 8. bis 10. August Walzarbeit auf der Bautzen-HoyerSwerdaer Staatsstraße in Königswartha, „ 11. bis 13. August Walzarbeit auf der Bautzen-MuSkauer Staatsstraße bei Sdier, „ 14. bis 17. August Walzarbeit auf der Bautzen-NieSkyer Staatsstraße in Guttau, „ 18. bis 21. August Walzarbeit auf der Bautzen-MuSkauer Staatsstraße bei Bautzen, Bautzen, am 25. Juli 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: 514 ü. Frhr. von Oer, RegierungSrath. H- Die Aufbewahrung der Asche. Nach den in der Dorsfeuerordnung vom 18. Februar 1775 enthaltenen, im § 63 der Baupolizeiordnung für Dörfer wiederholten Vor schriften ist für jedes mit Feuerung versehene Gebäude oder Gehöfte zur Aufbewahrung der Asche, falls hierfür nicht ein besonderer gewölbter Kaum mit feuersicherem Fußboden vorhanden ist, an einem dazu geeigneten Orte ein eigenes, feuersicheres bedecktes Behältniß zu beschaffen. Jede andere Art der Aufbewahrung der Asche, wie z. B. das Ansammrln derselben in hölzernen Gesäßen und Körben oder die Unterbringung der Asche aus den Böden der Häuser und in anderen gedielten Behältnissen oder in offenen, unbedeckten Gruben, ist ganz unzulässig. Ebenso ist das Schütten der Asche in Abtrittsschlote, auf Düngergruben oder in fließende Wässer oder das Ausschütten an Bach- und Flußusern unstatthaft. — Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach § 36S,, de» Reichsstrasgesetzbuch» mit Geld bis zu 60 Mark oder Haft bestraft. Die Ortspolizeibehörden werden angewiesen, bei den von ihnen alljährlich vorzunehmenden Revisionen der Feuerstätten — vergl. 8 74L der revidirtrn Landgrmeindeordnung sich von der Beobachtung dieser Vorschrift durch eigenen Augenschein zu überzeugen, gegen die Säumigen aber mit Strafverfügung vorzugehen. Bautzen, den 21. Juli 1900. Königliche AmtShauptmannschaft. I. V.: 716 6. Frhr. von Oer, RegierungSrath. P- Die zu Michaelis dieses Jahres pachtfrei werdenden Feld- und Wiesenparcellen, als 1) die Felder zwischen dem Belmsborfer-Weg und der Eisenbahnlinie Nr. 538 und 539, 523 und 524; 2) die Felder in der tiefen Wiese 8. II. Nr. 12 und 13; 3) die Felder links der Schastreibe 8. III. Nr. 27, 28, 29, 30, 42, 43, 44, 45, 46 und 47; 4) die Felder der ehemaligen Ziegelei Nr. 20; 5) die Felder des Neulandes in Pickau Nr. 18 und 19; 6) die Feldparcellen Nr 7o und 7ä im Putzkauer-Gehege; 7) die Parcellen der großen Wiese Nr. 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12 und 14, sowie 8) die tiefe Wiese und die PohlandSteichwiese sollen Montag, »en Ast. Juli av., Vormittags 10 Uhr, wiederum auf 6 Jahre, die unter 6) aufgeführten Parcellen jedoch nur bis Michaelis 1904, vom 1. October dieses JahrrS an verpachtet werden und wollen sich Pachtliebhabrr zur gedachten Zeit in unserer Kämmerei-Expedition allhier einfinden. Bischofswerda, den 26. Juli 1900. Der Stadtrath. — In Vertretung: Händler. Lhm. Pflichtfeuerwehr. Montag, den 30. In«, findet Uebung des I. Hydrantenzuges an Stelle der vergangenen Montag aus gefallenen Uebung statt. Stellen Abends 8 Uhr am Spritzenhaus. Bischofswerda, den 27. Juli 1900.Stölzel, Brandmeister. Sonderzug zum Kamenzer Feuerwehrfest. Tonntag, den 3. Angnfl, verkehrt folgender Sonderzug mit I.—UI. Wagenklaffe: Ab Kamenz 1v,is Rachm. in Bischheim 10,« „ in PnlSnitz LV,»7 „ in Großröhrsdorf 10,4» „ in Arnsdorf 10,»» „ Dresden, am 11. Juli 1900. XflmKlieke HoiivrLläirvlLlw» 6vr 8LeI>8i8ehv» 8lL»t8vi8v»b»Imsii II« GasterftSdt. Reformen im Kolonialbeamtenthum. Obwohl da» deutsche Reich im Vergleich zu England, Holland, Frankreich usw. noch be deutend in den Kinderschuhen seiner Kolonial politik steckt, so kann e» Notz der verhältntß- mäßig noch so kurzen Dauer derselben, di« ja s voll« Jahrzehnte ««faßt, n« doch sschon eine ganze Reihe kolonialpolitischer Erfahrungen verzeichnen. Dieselben haben nun unter Anderem namentlich da» Eine gelehrt, daß e» den Beamten in den deutschen Kolonien zu einem guten Lheile noch an der nöthiaen Erfahrung und Schulung fehlt, und auf dielen Umstand sind offenbar so manche b«. deutlichen und befremdlichen Erscheinungen in l der bisherigen Entwickelung der deutschen Kolonial. Politik zurückzuführrn. Gewiß giebt eS unter der deutschen Kolonialbeamtenschaft sehr tüchtige Elemente, dir sich unstreitig mit den erfahrensten Kolonialbeamtrn anderer Länder «effen können, und ihrer Thätigkrit ist «S auch sehr mit zu danken, daß «» mit dem Kolonialivesea Deutsch- land» bi» setz« im Großen und Ganz« doch