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isoo Donnerstag, den 26, Juli kl Deutsches Reich. Dresden, 23. Juli. DaS Befinden Seiner Majestät deS König» ist fortdauernd befriedigend. Sestern wohnten Ihre Majestäten der König und die Königin dem vormittagSgotteSdieast« in der HauSkapelle tm Schloss« zu Pillnitz bei. Sermfprechst«»« Mr. Brstellungm werde» bet allen Postanstalten de« deutschen NrtcheS, für Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZritungSboten, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. vternndfSnstttster nung des Pachters gelegen, ferner ein keiner Gesellschaftssaal, 15 m lang und 11 m breit, ebenfalls parquetirt und mit Musikhalle ver sehen, ferner 2 Nebenräume mit je 50 Usm Flächeninhalt. Dieser zur Abhaltung von Familien- und kleineren BereinSfestlichkeiten be sonder» geeignete Saal wird u. A. durch einen Gaskronleuchter von 12 Kerzen (Kaufpreis: 500 Mary erleuchtet. Die Heizungsanlage ist von der Firma Gebr. PoenSgrn-Düsseldorf für 8450 Mark, die Kronleuchter und sonstigen Beleuchtungs gegenstände von der Firma Kretschmar, Bösen berg und Co.-DreSden, Inhaberin der Bischofs werdaer GlaSrasfinerie, geliefert worden, die sämmtlichen Stuckarbeiten hat F. G. Fehrmann- DreSden, die Parquetlegung W. E. Größte» Arnsdorf, die verschiedenen Malerarbeiten B. Gerhard hier, Kämpfe und Schulze-DreSden, sowie I. Htymann-Leipzig auSgeführt, während die Schlosser-, Tischler-, Klempner-, Ofensetzer- und verschiedenen anderen Arbeiten von den hiesigen Schlossermeistern O. Schulze und M. Wagner, Tischlermeister P. Schneider, Klempnermristern P. Werner, C. Baumann, E. Richter, Kupserschmiedemeistrrn F. Nocke und W. Balzer, Ofensetzer Kluge, sowie vom Spiegel fabrikant Täubert-Dresden u. A. m. geliefert bez. ausgeführt worden sind. Als Bestandtheile des abgebrannten Schützenhauses sind noch vor handen ein freistehender Salon und eine heizbare Asphalt-Kegelbahn. Die Schießstandanlage, 165 m lang, mehrfach verblendet, mit querliegen- den Aufschläger- und Seitenwällen versehen, bietet nach sachverständigem Gutachten zwar hinreichende Sicherheit für den öffentlichen Ver kehr, indessen sind infolge eine» fast außerhalb der Möglichkeit gelegenen Falles und behufs Erlangung absoluter BekehrSstcherheit neuerdings noch einige Seitenverblankungen angebracht worden. /^Bischofswerda, 25. Juli. (Post sendungen der Angehörigen der mobilen Truppen- theile sür Ostasien.) Für den Postverkehr der nach Ostasien entsendeten mobilen Truppen des LandheerS und der Marine treten mit dem Tage der Einschiffung im inländischen Hafen folgende Aenderungen ein: Es werden in Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Trupprntheile als Gegenstände der Feldpost be fördert : gewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 250 Gramm einschl. und gewöhnliche Postkarten. Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50 Gramm einschließlich und der Postkarten erfolgt portofrei. Für Briefe im Gewichte von mehr al» 50 Gramm, sofern sie in Ostasien mit der Feldpost zu befördern sind, wird rin Porto von 20 Pfg. erhoben. Dieses Porto muß vom Absender bezahlt werden. Unfrankirte oder unzureichend frankirte portopflichtige Sendungen werden nicht befördert. Die Aufschrift der Sendungen an die Truppen muß enthalten: 1) den Vermerk „Feldpostbrief-; 2) Name, Dienstgrad oder Dienststellung de» Empfänger»; 3) genaue Bezeichnung de» Kriegsschiff» oder Truppen- theil», zu dem der Empfänger gehört. Formu lare zu Feldpostkarten an die Truppen sind bei den Postanstalten und den amtlichen Verkaufs stellen für Postwerthzeichen zum Preis« von 5 Pfg. für je 10 Stück zum verkauf gestellt. E» ist zwar erwünscht, daß zu Frldpostkarten an die mobilen Truppen die neuen Formulare allgemein Verwendung finden; doch sind auch Frldpostkarten, zu denen die gewöhnlichen Post- kartensormulare verwendet worden sind, zur Be förderung zuzulassen, sofern sie nur den sonstigen Anforderungen hinsichtlich der «dresstrung der Feldpostsrndungen entsprechen. Die Rachsrudong Swsernte, welch, tn dies«» Blatte di« wettest« »erbrettung Men, »erde» MS Montag, Mittwoch und Freitag früh v Uhr angenommen und kostet di« dretgespaltene EorouSzeilr 10 Pf., unter „Eingesandt- 20 Pf. Geringster Jnsrratrnbetrag 2d Pf. - Emzrln« Nummer 10 Pf. f Nachmittag» 3 Uhr fand Fomilientafel statt, an der die Prinzen und Prinzessinnen de» königlichen Hause», sowie Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin von Mecklenburg - Strelitz theil- nahmen. Die Suiten vereinigten sich zu gleicher Zeit zur Marschallstafel. Dresden, 24. Juli. Beide Königliche Majestäten unternahmen in den gestrigen Abend stunden wiederum eine Spazierfahrt in die Um gebung von Pillnitz. — Heute Vormittag empfingen Se. Maj. der König Se. Excellenz den Königl. Staatsminister vr. Schurig im Schlosse zu Pillnitz zum Vorträge. Dresden, 23. Juli. Se. Excellenz der Herr Staatsminister v. Metzsch hat heute einen mehr wöchigen Urlaub angetreten. Dresden, 23. Juli. Se. Excellenz der Herr Kultusminister vr. v. Seydewitz hat eine mehr wöchige Urlaubsreise angetreten. Bischofswerda, 23. Juli. Im Anschluß an unseren in der vorletzten Nummer gegebenen Bericht über den Verlauf der zur Einweihung deS neuen Schützenhausr» am 15. und 16. d. M. veranstalteten Festlichkeiten kommen wir heute auf die Herstellung de» ollen neuzeitlichen An forderungen vollständig entsprechenden Etablisse ments zurück. Das neue, in herrlicher Umgebung gelegene und mit seinen unmittelbar anschließenden freien und bewaldeten Plätzen zur Abhaltung der verschiedenartigsten Festlichkeiten vorzüglich geeignete Heim der hiesigen privilegirten Schützen gesellschaft ist in seiner Hauptsayade durch die Mitbenutzung einzelner Ueberreste deS alten, am 19. März 1899 eingeäscherten Gebäudes und durch die damit gegebenen compakten Formen zwar etwas beeinflußt worden, aber seine ge- sammte innere Einrichtung, namentlich aber die aus praktischen Erfahrungen gegründete An gliederung der einzelnen Räume und deren Ber einigung zu einem leicht und übersichtlich zu be« wirthschaftendem Ganzen, ehrt den Erbauer, Herrn Baumeister C. Rehnert hier, welcher nach eigenen Entwürfen den in allen Beziehungen wohl gelungenen Bau mit großer Hingabe durchgeführt hat, ganz von selbst. Es haben aber auch noch andere hiesige und auswärtige Gewerken und Künstler an diesem mit einem Kostenaufwand von annähernd 100,000 Mk. (ohne Inventar) hrrgrstellten imposanten Bau mitgearbeitet, welcher im Souterrain auSgebreitete Kellereien, die Küchen- und VorrathSräume rc., sowie die Niederdruck-DampfheizungSanlage, im Parterre ein sehr geräumiges Vereinszimmer mit separatem Eingang, ferner ein große» Restaurationslokal mit anstoßendem Speise- und Spielzimmer, im Centrum Büffet u. s. w. enthält, Alle» in direkter Verbindung mit dem anschließenden, ebenfalls zu ebener Erde gelegenen, 182 Usm parqurtirte Tanzfläche enthaltenden großen Saale, dessen Gebäude 26,7, m lang und 21,„ m breit ist, wovon 20,„ m Länge auf den Saal, 6,„ m dagegen auf eine 12,„ m breite Musikhalle mit beweglichem Einsatz au» Eisenkonstruktion und mit Leinwandbezug entfallen. Dieser sehr ge räumige und ausgezeichnet klangwirkungSvolle Saal ist auf 3 Seiten mit breiten Galerien ver sehen und wird u. A. durch einen TaSkronleuchter von 30 Kerzen (Kaufpreis 1500 Mk.) erleuchtet; da» Ganze ist ohne jedwede Uebrrladung mit schöngeformtrr Stuckdekoration bekleidet, in neu zeitlichem Stil unter Vermeidung ausfälliger Farbenkontraste gemalt, Decke und Musikhalle bez. Theaterbühne (4 Verwandlungen vorhanden) sind in künstlerischer Vollendung mit WachSfarbea hergestellt. Zu beiden Seiten der Theaterbühne befinden sich Helle, geräumige Reben-bez. Garde- ist «. A. die voh- Dtesr Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, DienStagK, DomeerStag» und Gomead-ud», and kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden belle tristische« »eist»,«" vterteljkhrltch 1 Mark do Pf. Nummer der ZettungSpreiSliste SS70. Die amerikanischen Zollermäßigungen für die deutsche Einfuhr in die Vereinigten Staaten. Der deutschen Diplomatie ist e» bekanntlich gelungen, dem Mißverhältniß im Handelsverkehre Deutschlands mit den Vereinigten Staaten in so fern ein Ende zu machen, daß die Vereinigten Staaten die Zollermäßigungen, die sie vor einigen Jahren der französischen Einfuhr nach Amerika gewährten, nunmehr auch der deutschen Einfuhr an Industrie-Artikeln zugestanden haben. Die praktische Bedeutung des neuen handels politischen Vertrages zwischen Deutschland und den Bereinigten Staaten besteht also darin, daß die nachtheiligen Wirkungen des letzten ameri kanischen Zolltarifs, der sogenannten „Dingley- Bill-, aufgehoben oder doch gemildert werden. Amerika hat offenbar in Folge seiner bedeutenden Ausfuhr nach dem Deutschen Reiche diese Kon zession gemacht und ist damit ein deutsch-ameri kanischer Zollkrieg glücklich vermieden worden. Zum Verständlich der neuen handelspolitischen Lage mit Amerika muß man auf die Zoll verhältnisse ein wenig eingehrn. Von denjenigen Maaren, die in der Einfuhr nach Amerika eine Zollreduktion um 20 Prozent erfahren, lieferte Deutschland vor der Dingley-Bill an die Union: baumwollene Strumpfwaaren sür 24 Millionen, Spielwaaren und Theerfarben sür je 11 Mill. Mark rc.; von Maaren mit 5—15 Prozent Zolldifferenz: Cement für 6,6, baumwollene Spitzen für 5,7, Chlorkali für 5,7, Schmuck federn für 4,4, Musikinstrumente für 3, Papier- waaren für 1,5 Millionen u. s. f. JnSgesammt handelt eS sich um AuSfuhrwerthe, die sich früher auf rund 100 Mill. Mk. beliefen. Der gegen über jenen Zahlen von 1896 inzwischen bei ver schiedenen dieser Waaren eingetretene Rückgang der Ausfuhr ist durch den Dingleytarif an sich hervorgerufen die Reciprocitätsverträge (Gegen oder Wechselseitigkeitsverträge) sind, wie gesagt, noch nicht vollständig in Kraft getreten, haben also nur unbedeutend an dem Rückgang mitgewirkt; die wesentlichsten, Frankreich ge währten Zollermäßigungen finden sich in dem noch nicht ratificirten Vertrage von 1899 und werden nun Deutschland in demselben Augenblicke zu Gute kommen, in dem sie Frankreich gegen über in Geltung treten. Zu bemerken ist, daß das deutsch-amerikanische Abkommen sich nur auf Jndustrieartikel der erwähnten Art bezieht; die Sonderbehanblung de« deutschen Zuckers wird dadurch nicht berührt, da sie ihren Grund nicht in den ReciprocitätSvrrträgen hat, sondern in dem grundsätzlichen Verfahren der Bereinigten s Staaten gegenüber Exportprämien. Zucker aus Prämienländern unterliegt bekanntlich in Amerika einem Differentialzoll, wobei allerdings rin Unter schied zwischen den Ländern mit direkten Aus fuhrprämien und mit indirekten Fabrikations prämien gemacht wird. Materiell werden also die bestehenden Verhältnisse nicht erheblich ge ändert, doch liegt, wie immer wieder betont werden muß, die Bedeutung de» Abkommens in der grundsätzlichen Anerkennung der deutschen Auslegung des MeistbegünstigungSlrchtS ohne ReciprocitätSklausrl. er sächsische Frzähker, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der «gl. AmtshmMmuschast, der «gl. Schulinspection u. des «gl.HMptMmteS zu Bautzw, sowie des «gl. Amtsgerichts und des Stadtnahe» zu MschasSwerda.