Volltext Seite (XML)
I»»o 703 v. AmtSSl«tt da Sgl. Amishau-tmmmschaft, da Sgl. Schulinspectimls. des SgI.Hml-tstmna»1eszu Buu-a sWik des Sgl. Amtsgerichts und des StudttutheS M Wchussmadu. le, S Gchra«bfi-cke «n» 1 Vehr» Isa- öffentlich versteigert Mrd««. fSwerda, den 21. Mai 1900. Der Gericht-vollzi Freitag, »e» SS. «ui sollen in Bischofswerda (Versammlungsort: König!. Amtsgericht daselbst) o megmaror, L menpene, s WStzretvNsm, L ovaler ^i Maul- und Klauenseuche im Gehöfte des BirhhLndlrr» August Berthold Cat. Nr. 9 in Niederputzkau au-gebrochen. Bautzen, am 21. Mai 1800. Königliche Amtshauptmannschaft. I. B.: Arhr. von Oer. RegierungSrath. kommen die in den «btheilungrn Nr. S. 18 bi» mit 21 und 34 de» Hüllenrevierr« und aus den Holzschlägen der «bthrilunaen Nr 27 28 und 31 birkene Klötzer von 13—30 <rm Oberstärke, 3—b m lang, 600 Stück kieferne Klötzer von 13—26 ow Oberstärkr, 3,5 und 45m laiia 125 Stück kirserne Nutzstücken von 11—18 ow Mittenstärke, 6—8 m lang, 600 Stück Reis* und Derbstangen von 6—14 cm Unterstärke und 800 Stück Wempsähle von 3—5 ow Oberstärke, 2 m lang, unter den vorher bekannt gegebenen Bedingungen zur öffentlichen Versteigerung "Z-V- «qLmnL», Der Stadtrath. Id». Lana«. Mittwoch, den 30. Mai d. I., von Bormittag- v'/i Uhr ab, Bautzen, am 18. Mai 1900. , Königliche AmtShauptmannschaft. I. B.: Frhr. vo« Oer, RegierungSrath. Aushebuugsgeschäst im Bezirk Bautzen. D»« Or>l» d!« Bilch»f«»«rd« »m r». u»d »«. M»I °o" früh « «hr an im „Hotel König Albert" in Bischofswerda (Eingang von der BiSmarckstrab^ - 2) für die Militärpflichtigen aus den Orten der AmtSgerichtSbezirke Bautzen und Schirgiswalde vom »8. MM vis mit 1. Juni von früh 7 Uhr an im SchützenhanS zu Bautzen statt. m,, Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (OrdreS) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugeyen, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auSzuhändigen sind. , Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober - Ersatz«Kommission vorzustrllen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen AuShebungSbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn des Aushebungsgeschäfts einen derartigen LZechiet vornehmen, so haben die OrtSbehörden die Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschlaen. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen Ortsbehörden, welchen die Vorladungen von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. ' , - Ueber zugezogene Militärpflichtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der RekrutirungSstammrolle und des LoofungSfcheiueS Unverzüglich Anzeige anher zu erstatten. .... Bon der persönlichen Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; rS sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch rin ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angeftellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zrugniß zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Erfatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können ihnen auch die Vorthrile der Loosung entzogen werden. Ist diese Bersäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch deS ouS etwaigen ReklamationSgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer und Schulamt-kandidateu habe« ihr Reifezeugnis «ud ihre Anstellung-Urkunde mttzubringen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission werden mündlich ertheilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. Bernfnnge« und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommifsion, welche Militärpflichtigen und ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen zustehen, müssen spätesten- bis zum 81 August diese- Jahre- eingereicht werden. Diejenigen Personen, z« deren Gunsten reklamirt worden ist, habe« am An-hebmrg-tage mit z« erscheine« «nd find von de« Ort-behürde« hierauf noch besonder- aufmerksam z« machen Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die Bertheilung der auSgrhobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile, sowie über die Bertheilung der Ersatzreservistrn auf die verschiedenen Waffengattungen rc. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am AuShebungStage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugnih eines beamteten Arzte- beizubringen. Die OrtSbehörden (Bürgermeister und Gemeindevorstände) der Militärpflichtige stellenden Orte haben in jedem Au-hrbungSorte nur am letzte« Tage der Aushebung, mithin in Bischofswerda am 26. Mai, Borm. 6 Uhr, im Hotel „König Albert-, in Bautzen am 1. Juni, Borm. 7 Uhr, im Schützenhause daselbst, z» erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgrkommen oder bekannt geworden find, sind sofort anher anzuzeigen. Bautzen, am 12. Mai 1900. Der Civil-Vorsitzende der Königliche« Ersatz-Kommission im Arrshebrrngsbezirk Bantzen. I. B.: Arhr. von Oer, RegierungSrath. u.