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iso» 703 v. imd bei unseren N. angenommen. hätte fördern können. , WohnungSgeldzuschüffen nach der von Mir ge- theilten Ueverzengung Meiner l" dringende, vrds Rrgternng Ihnen für die öä, be-üglichen darf Mich ger»sprechfl«Il« N». ». Bestellungen werden bei allen Postanstalten de« deutschen Reiches, für Bischofswerda und V ZritnngSbotrn, sowie in der Exprd. vr«r»»»fü»f,tNft«r Satze,»»» «»«»blatt brr »gl. Amishm-imomWaft, der Sgl. Schllli-s-ectiou «. des «gl-HmMaimnatt- zu Blw-ev, sWie des Sgl. Amtsgerichts und des StadtratheS zu vischossmerda. Die Rede Sr. Maj. des Königs VOßM fUTMUßHßHEN MßVMH WVG «ß «MI >H M«i lautete wie folgt: .Meine Herren Stände! Sie find nunmehr -um Schluff« einer langen und arbtitSvolle« Landtag,fefston gelangt and WMtzLWmriffe, Micher an Ihren häuslichen Herd zurückzukrhrrn. Durch Ihre Beschlüsse zum StaatShäuShaltSetat» ist für die Bedürfnisse der Staat,Verwaltung auf allen ihren Gebieten in der Hauptsache Borsorge getroffen worden, auch wenn Sie geglaubt haben, einzelne Postnlate mit Rücksicht auf die Finanzlage zurückstellen oder doch abmindern zu müssen. Leider ist r, nicht gelungen, über die Einführung de, kam» btuirtm DieustolterüstufenshsteM, eine Einigung zu erzielen und zu der Vorlage weg« Semih« Diese Zeitschrift erscheint vöchentltch drei Mal, 1e««ta,r, DamzerSwn« und »««abeu»», und art einschließlich der Sonnabend» erscheinenden ^beva» trtMche» «eUage" vierteljährlich 1 Mark do Ps. Rümmer der ZrttungSpreiSlistr «670. Freitag, de« 18. Mai 1900, Barm. 10 Uhr, sollen in Bischofswerda (Versammlungsort: König!. Amtsgericht daselbst) L «1»«rm«r 1 E»gfSm»gs«m, L lk'»»» L HVamvI»1>»vM, L »m«I 1 H»vl» gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 14. Mai 1900. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht daselbst. Wachtmeister Eimpe. rung von Wohnung,geldzuschüssra an die Be amten zu einem Beschlüsse zu gelangen, welcher dieser hochwichtigen Frage Da die Gewährung von ... mgung Meiner Regierung al, ein »ürfniß auzusehen ist, wird Meine Ichste Tagung den tzentwarf anderweit vorlege». Sch Hoff»»», hinkte«, dah «z Anshevnngsgeschöst im Bezirk Bautzen. DaS AuShebungSgeschäst findet in diesem Jahre - „ 1) für die Militärpflichtigen au« den Orten des Amtsgerichtsbezirke» Bischofswerda am SS. und »«. Mai von früh N Uhr an im „Hotel König Albert" in Bischofswerda (Eingang von der BiSmarckstraße), 2) für die Militärpflichtigen ouS den Orten der Amtsgerichtsbezirke Bautzen und Schirgiswalde vom 28. Mai bis mit 1. Juni von früh 7 Uhr an im SchützenhairS zu Bautzen statt. Den OrtSbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (OrdreS) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auSzuhändigen find. Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober - Ersatz - Kommission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn deS AuShebungSgeschästS einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die OrtSbehörden die Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschicken. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den AuShebungSbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen OrtSbehörden, welchen die Vorladungen von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. Ueber zugezogene Militärpflichtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der RekrutirungSstammrolle und des LoosungsscheineS unverzüglich Anzeige anher zu erstatten. Von der persönlichen Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommifsion kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; eS sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch rin ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angrstellt ist, von der OrtSpolizeibehörde zu beglaubigende» Zeugniß zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können ihnen auch die Bortheile der Loofung entzogen werden. Ist diese Bersäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch des auS etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs aus Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Hehrer und EchulamtSknndidate« habe« Ihr Reifezeugnis und Ihre Anstellungsurkunde mitzubringen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission werden mündlich ertheilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. Berufungen und Beschwerde« gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, welche Militärpflichtigen und ihren zur Reklamation berechtigten Angehörigen zustehen, müssen spätestens bis zum SL. August diese- JahreS eingereicht werden. Diejenigen Personen, z« deren Gunsten reklamirt worden ist, habe« am Aushebungstage mit z« erscheinen und find von den OrtSbehörden hierauf noch besonders aufmerksam zu mache« Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersotz-Kommission über die körperliche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die vrrtheilung der ausgehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile, sowie über die Berthrilung der Ersatzreservistrn auf die verschiedenen Waffengattungen rc. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am AuShrbungStage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Die OrtSbehörden (Bürgermeister und Gemeindevorstände) der Militärpflichtige stellenden Orte haben in jedem AuShebungSorte nur am letzten Dage der Aushebung, mithin in Bischofswerda am 26. Mai, Vorm. 6 Uhr, im Hotel „König Albert", in Bautzen am 1. Juni, Vorm. 7 Uhr, im Schützenhause daselbst, zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgrkommen oder bekannt geworden sind, sind sofort anher anzuzeigen. Bautzen, am 12. sl^ai 1900. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz- Kommission im AuShebungSbezirk Bautzen. I. B.: Arhr. von Oer, RegierungSroth. U. Montag, den 21. Mai 1900, Viehmarkt in Bischofswerda SWkeeM«, welch« in diesem Watt« di« wrttrst« Verbreitung Mrn, »erd« Ä« Montag, Mittwoch rmd Arrita, früh v Uhr angenommen und koprt di« dreigrspaltm« Loqmrzrile 10 Ps., untrr „Eingesandt" 20 Ps. GerinBer Achrratenbetrag 2d Ps. - Emzrlnr Rummrr 10 Ps. sächWe Lrzähker, Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« nud Umgegend.