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»er füchftsGe Grzichlr». Gett» ». M. Keg. ll. 46/00. !»WIWWWMWHW Die Generalversammlungen werden in Radeberg oder in Dresden abgehalten und vom Borstande berufen, jedoch hat auch der Aufsichtsrat die Befugnis, eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen. . Die Berufung erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im GesellschastSblatte unter Angabe der Tagesordnung drei Wochen vorher, Veit Tag det Berufung und der Versammlung nicht mitgerechnet. Alle von der Gesellschaft ausgehende Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Sie werden vom Vorstand erlassen, sofern nicht der Erlaß im Statute oder im Gesetze dem Aufsichtsrate übertragen ist, und zwar letzteren Falk in der Form, daß sie mit den Worten „Der AufsichtSrat" unter Beifügung der Namensunterschrift des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters zu unterzeichnen sind. Gründer der Gesellschaft sind: Fabrikbesitzer Edmund Franz Hirsch in Radeberg, abrikbesitzer Otto Paul Hirsch daselbst, Herr Kanquier Erich Harlan in Dresden, Herr Bankdirektor Ferdinand Gruneberg daselbst und Herr Fabrikbesitzer Max Mohn in Radeberg. Die Gründer haben sämmtliche Aknen übernommen. Die Herren Fabrikbesitzer Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch in Radeberg als alleinige Inhaber der daselbst unter der Firma W. Hirsch bestehenden offenen Handelsgesellschaft legen in die Aktiengesellschaft ein: das in Radeberg und in Schmölln gelegene ihnen zugehörige, sowie das in Karlsfeld-Weitersglashüttc pachtweise betriebene Fabrikationsgeschäft nebst allen Ein- und Zubehörungen, und zwar nach dem Bestände, wie er am 1. Januar 1899 vorhanden war, um den gesammten Kaufpreis von 973821,38 Mark. Die Einlegung umfaßt im Einzelnen folgende Werthe: Grundstücks-Conto lAreal) (Parzellen Nr. 1116 und 1356 a des Flurbuchs, Blatt 838 des Grundbuchs für Radeberg und Parzellen Nr. 214 b und o des Flurbuchs, Blatt 241 des Grundbuchs für Nieder-Putzkau) 162000 — Gebäude-Conto 384124.73 Oefen - Conto 97698 — Geleise - Conto 21000 — Maschinen - Conto 26000. — Utensilien-Conto . 22200.— Pferde-, Wagen- und Geschirr - Conto 11358 — Debitoren - Conto 128448.58 Wechsel und Kassa 11252.52 Maaren- und Materialien - Conto 108714.30 Versicherungs - Conto 1025.25 Sa. 973821.38 M. Dieser Preis wird von der Aktiengesellschaft an die Einleger in der Weise gewährt, daß Erstere 219,000 M. auf dem eingelegten Grund besitze haftende Hypotheken zur eigenen Berichtigung und Verzinsung vom 1. Januar ds. I ab und 192573,05 M. Conto-Corrent und Acceptschulden zur eigenen Heimzahlung übernimmt, 550000 M. in 550 Stück Aktien zu je 1000 M. gewährt und nach Höhe von 12248,33 M. eine Hypothek an den eingelegten Grundstücke», welche mit 4 v. H. verzinst werden soll, bestellt. Unbeschadet dieser Festsetzungen tritt die Aktiengesellschaft in alle Rechte und Pflichten desjenigen Pachtvertrages ein, welchen die Firma W. Hirsch in Radeberg am 13. Juni 1898 mit den Herren Ingenieur Heinrich August Büße und Fabrikbesitzer Böla Pock in Karlsfeld-Weiters- glashütte auf die Zeit vom 5. Juni 1898 bis zum 30. Juni 1901 dergestalt abgeschlossen hat, daß dieser Vertrag nach seinem Abläufe auf unbe stimmte Zeit gegen einhalbjährige, an die Termine des 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres gebundene gegenseitige Aufkündigung fortgesetzt werden kann, jedoch mit der Abänderung, daß dann die Pachtsumme nicht 5000 M. pro Jahr, sondern 6000 M. betragen soll. Es erstreckt sich dieser Pachtvertrag auf die Blatt 1 des Grundbuchs für Weitersglashütte eingetragene Glasfabrik nebst den zugehörigen Wohn-, Wirthschafts- und Fabrik gebäuden Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6b, 7, 7b, 7o, 8, 13 des Brandkatasters und Nr. 234 des Flurbuchs für Weitersglashütte nebst den dazu gehörigen Flurstücken Nr. 18/31, 19, 20, 23, 24, 34 deS Flurbuchs für Weitersglashütte, nicht minder auf das Blatt 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Weitersglashütte eingetragene Hausgrundstück Nr. 6 des Brandkatasters und Nr. 30 des Flurbuchs für Weitersglashütte nebst den dazu gehörigen Flurstücken 21, 32, 33 und 41 des Flurbuchs für Weitersglashütte mit allen in den vorstehend erwähnten Grundstücken befindlichen, zum Betriebe benutzten Maschinen, Gerüchen und Einrichtungen, insbesondere auch mit der den Verpächter« zustehenden Berechtigung zum unbeschränkten Torfstich in dem bei dem verpachteten Glashüttenwerke liegenden Arnold'schen Grundstücke. Der Pachtzins beziffert sich auf ,, 5000 M. im ersten, 4000 M. im zweiten und 5000 M. im dritten Pachtjahre und Gewährung von 10 "/<> des jährlichen Reingewinnes beim Betriebe des Pachtobjektes auf jedes der Pachtjahre. Auch tritt die Aktiengesellschaft in das ihren Besitzvorgängern an den vorgedachten Grundstücken eingeräumte Vorkaufsrecht um den Preis von 100000 M. allenthalben ein. Würde die Aktiengesellschaft von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen, so sind Verpächter gehalten, bei einem etwaigen anderweiten Verkaufe während der Pachtzeit dem Käufer die Verpflichtung aufzuerlegen, den Pachtvertrag zu übernehmen und bis zur Beendigung desselben zu erfüllen, im Zuwider handlungsfalle aber eine Vertragsstrafe von 30000 M. zu zahlen. Für die Uebertragung des mehrgedachten Pachtvertrages von der Firma W. Hirsch auf die Aktiengesellschaft stehen die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch ausdrücklich ein. „ Weiter haften die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch der Aktiengesellschaft dafür, daß bei Ablauf des oben erwähnten Pachtvertrags die Aktiengesellschaft die Aufwendungen, welche in das verpachtete Unternehmen gemacht worden sind, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Pachtvertrages mindestens zu den Buchwerten liquid machen kann. Der gesammte Geschäftsbetrieb der offenen Handelsgesellschaft W. Hirsch in Radeberg sowohl in Radeberg als auch in Schmölln und in Karlsfeld-Weitersglashütte geht vom 1. Januar 1899 ab auf Rechnung der Aktiengesellschaft, welche die seit diesem Zeitpunkte aus dem Betriebe entstandenen Passiven trägt. Die durch die Gründung und deren Vorbereitung, durch Anfertigung der Aktien, deren Stempel und ihre Einführung an der Dresdner Börse oder sonst entstehenden Kosten aller Art werden von den Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch gemeinschaftlich und zwar je zur Hälfte allein getragen, nur die durch die Eintragung des Besitzwechsels im Grundbuche entstehenden Gerichtskosten, Stempel und Ortsabgaben fallen der Aktiengesellschaft zur Last. Die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch verbürgen sich hiermit der Aktiengesellschaft gegenüber solidarisch für den richtigen Eingang aller auf diese übergegangenen Außenstände und leisten derselben Gewähr für die Richtigkeit der Höhe der übernommenen Passiven. Sie garantiren ausdrücklich dafür, daß sämmtliche am 31. Dezember 1898 vorhanden gewesenen Außenstände bis spätestens zum 30. Juni 1899 eingegangen sind. Etwaige an diesem Termine noch außenstehende Beträge haben sie an die Aktiengesellschaft bar zu bezahlen und erhalten dagegen von dieser die entsprechenden Forderungen eigenthümlich überwiesen. Die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch verpflichten sich, in den Vorstand der Aktiengesellschaft einzutreten und ihre Thätigkeit Mindestens 5 Jahre vom Einträge der Gesellschaft in das Handelsregister ab gerechnet ihr zu widmen, auch nach Lösung ihres Verhält nisses zu der Aktiengesellschaft innerhalb 5 Jahren von dieser Lösung ab eine Fabrik, welche gleiche Artikel wie die von der Aktiengesellschaft herge- stellten erzeugt, oder vertreibt, weder zu errichten, noch sich mit Kapital, Rath und That mittelbar.oder unmittelbar an einer solchen zu betheuigen. Eine Verletzung der eben gedachten Festsetzungen zieht für jeden einzelnen Fall und für jeden der beiden Herren eine Vertragsstrafe von je 100000 M. zu Gunsten der Aktiengesellschaft nach sich. Unbeschadet des Einlagepreises überlassen die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch der Aktiengesellschaft alle Patente und jeden Musterschutz, welche sie während ihrer Direktionszeit infolge eigener Erfindung nehmen oder von Dritten erwerben, unentgeltlich ins Eigenthum. , , Die Herren Edmund Franz Hirsch und Otto Paul Hirsch erklären, daß sie für den Verkauf ihrer Fabriken eine Bermittelungsprovision oder sonstige Vergütung an Niemanden weder gezahlt noch zu zahlen versprochen haben, nur haben sie sich verpflichtet, den Herren Hch. Wm. Bassenge : Co. m Dresden 6 Stück Aktien der neuen Gesellschaft ä 1000 M. krauoo Valuta aus ihrem Besitze zu überlassen. Mitglieder des AuffichtSrathes sind: Herr Banquir Erich Harlan in Dresden, als Vorsitzender, Herr Bankdirektor Ferdinand Gruneberg daselbst, als Stellvertreter des Vorsitzenden, Herr Fabrikbesitzer Max Mohn in Radeberg und Herr PrivatuS Richard Ulbricht in Blasewitz. Zu Revisoren waren gemäß Art. 209 k des Handelsgesetzbuchs bestellt: Herr Jos. A. Wilhelm CüpperS, Kaufmann, und Herr Chr. Ernst Rother, vereideter Sachverständiger für Kaufmännisches, Buchführung-- und Rechnungs wesen, beide m Dresden. Beim mlterzeichneten Gerichte kann von dereinst der Amneldung der Zweigniederlassung «ingereichten Schriftstücken Einsicht genommen wechm. Königliche» Amtsgericht. »-oft-. Aff.