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18SS S7 Die Eroberungspolitik derVereinigten Staaten ».Südamerika. Der AuSgang de» amerikanisch-spanischen Kriege» hat zur weiteren Ausbildung der Gegen- sätze zwischen Nord» und Südamerika sehr viel brigetragen, denn er bedeutet den Sieg der angelsächsischen Amerikaner über die romanische Raffe, und ist auch ein Zurückweichrn de» romanisch.katholischen Seist«» vor dem anglika nischen. Dazu kommt, daß die politische Heuchelei der Nordamerikaner eine sehr gefährliche Waffe Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Dienstag», DaanerStag« und Sannaten»«, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden,chrll^ triftische« Iveilage" virrtrljährlich 1 Marl so Ps. Nummer der ZritungSpreiSliste 0338. derselben in den Kämpfen und Unruhen der mittrlamerikanischen Republiken ist. Unter dem Boraeben für die Befreiung der betreffenden Insel kämpfen zu wollen, mischen sich die Nordamerikaner in den Streit, und wenn er zu ihren Sunstrn entschieden ist, behalten sie di« Insel. Nach diesem feinen Rezepte, da» an die rasfinirte Politik Napoleon» I. erinnert, können sich die Nordamerikaner nach und nach in dir Angelegenheit aller mittel- und südamerikanischrn Staaten nnmischen und einen der Staaten nach dem anderen der großen Union eiaverleibeu. Aber nicht nur der amerikanisch-spanisch« Krieg hat die Art dreister Eroberungspolitik der Nord amerikaner gezeigt, sondern sie haben auch den Ausstand in der Republik St. Domingo auf der Insel Haiti unterstützt, um sich auch dieser Insel dann zu bemächtigen. Solchen Vorgängen gegenüber ist e» begreiflich, daß die südamerika nischen Staaten fürchten, von Nordamerika unterdrückt zu werden und unter sich da» Be- dürfniß fühlen, einen südamerikanischen Bund zu schließen. Die Nachricht, daß die südamerika- Nischen Republiken unter Führung von Brasilien und Argentinien in Berhandlungen «ingrtretm sind, um sich brhuf» Wahrung ihrer nationalen und Colo nie, Königswartha mit Ente« Loga, Lomske bei Mittel, LomSke bei ! . Luttowitz, Malfitz, Merk«, Mittel mit Teicha, Milkwitz mit G-o Muschelwitz, Neschwitz, Neudorf bei Königswartha, Neudorf bei Re . _ _ Riederuhna, Riefendorf, Nimfchütz, Oberuhna mit Löfchan, Oehna, OPPitz, Pannewitz am Taucher, Patzditz mit Zfcharnitz, Prifchwitz, Puschwitz mit Neupuschwitz, Quatitz, Quoos, Radibor, Rattwitz, Salzen forst, Saritsch, Schmochtitz, Sdier, Seidau, Sollfchwitz, Storcha, Strohfchütz, Teichnitz, Temritz, Truppen, Uebigau mit Krinitz, Weidlitz mit Pannewitz, Weffel, Wetro, Zefcha, ZfchMicha« wird folgendes angeordnet: 1., bis zum Beginn der Truppenübungen ist da» Abernten des Getreides und das Einbringen der übrigen Feldfrüchte möglichst zu beenden. Ein Anspruch auf Vergütung ist nicht begründet, wenn das rechtzeitige Abernten der Felder unterlassen worden ist. UeberdieS begründen Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Betheiligten gewußt haben, daß sie durch die Uebungen der nächsten Tage zerstört werden müssen, einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht. 2., Felder mit dvswmSvws Bestellung (Zucker-Rüben, Raps u. s. w.) und junge Holzanpflanzungen, «bvw »««I» mmw sind durch Ausstecken von Strohwischen (nicht Flaggen) tm kenntlich zu machen. Flurschäden an derartigen, nicht durch Strohwische bemerkbar gemachten Grundstücken werden nicht vergütet. 3., Alle welche RIulLII« verursachen können, wie Pflüge, Eggen, Walzen und dergleichen sind während der oben angegebenen Zeit von den Fluren zu entfernen. 4., Steinbrüche, Sand-, Lehm- und Kiesgruben, tiefliegende Teiche, alte Bergwerks Halden, Torfstiche, Moräste und alle Oer tlichkeiten, deren gefährlicher Zustand nicht sofort von Weitem erkennbar ist, sind spStestens bis zum 31. August ds. I. mit Strohseilen wahrnehmbar abzugrenzen und außerdem mit kleinen schwarzen Flaggen zu bezeichnen. 5., Die Nichtbefolgung der vorstehend unter 3 und 4 getroffenen Anordnungen wird an den Säumigen mit Geldstrafe bi» zu SO Mark geahndet werden. Auch wolle sich Jedermann vergegenwärtigen, welche schwere Verantwortung er auf sich ladet, fall» infolge seiner Säumigkeit ein Unglücks fall eintreten sollte, und daß ihm in diesem Falle nicht nur eine unter Umständen schwere Bestrafung aus Grund de» Reichsstrafgesetzbuch», sondern auch Heranziehung zum Schadenersätze bevorsteht. Bautzen, am 21. August 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. vw. Hempel. ^wtavwte. welche tn diesem Blatte die weiteste Verbreitung Kdm/»Ldm ti, Montag, Mittwoch »md Freitag 9 Uhr angenommen und kostet dir dreigespalten« Co^uSzeilr 10 Pf., unter .Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratenbetrag 2S Pf. — Emzelne Nummer 19 Pf. Mavöoer. Die diesjährigen Manöver der 5. K. Infanterie-Brigade No. 63 und der 3. K. Division No. 32 werden in dem von der nördlichen Landesgrenze de» Bautzner Amtshauptmannschaftlichen Bezirks, den fiskalischen Straßen Commerau bei Guttau-Bautzen, sowie Bautzen-Kamenz und der westlichen Grenze der Königlichen Amtshauptmannschaft eingeschlossenen Gelände innerhalb der Zeit vom 2. bis einschließlich IS. September stattfinden. Für die in diesem Gelände gelegenen Fluren der Gemeinden bez. selbstständigen Gutsbezirke: Bolbritz, Bornitz, Brehmen, Briefing, Brohna, Burk, Cammina, Camminan, Catzlan, Colln, Commerau bei Gutta«, Commerau bei Königswartha, Dahlowitz, Doberfchütz bei Nesch witz, Dreikretfcham, Droben, Enttich, Großdubrau, Grotzwetta, Gnhra, Holscha, Jeßnitz bei Neschwitz, Jefchütz, Johnsborf, Kauppa, Kleinbubrau, Kleinfeidau, Kleinwetta Dorf - - - - hänke, Kronförstcheu, Lauste, Liebou, LiPPitfch, efchwitz mit Liffahora, Lubachau, Luga, Luppa, - - Kleinvröfern, Witz, Riebergurig, germsprechfteN« «r. «S. Bestellungen werden bet allen Poftanftalten de» deutschen Reiche», für Wschostwrrda und Umgegend bei unser« Zritung»boten, sowie tn der Exped. d. Bl. angenommen. DretmudfümfgiKfte» Jahr,««». Bekanntmachung, die Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher-Zwangs-Jnnung bett. Nachdem die Statuten der Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher-Zwangs-Innung von der Königlichen KrriShauptmannschaft genehmigt worden sind und die bisherige Barbierinnung zu Bautzen geschlossen worden ist, soll die Constituirung der Barbier-, Friseur- und Perrückenmacher- ZwangS - Innung durch den unterzeichneten Beauftragten der Aufsichtsbehörde, welcher die erstmalige Wahl de» JnnungSvorstande» leiten wird, vor genommen werden. Alle im JnnungSbezirke d. h. in den Städten Bautzen und Bischofswerda und im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen wohnenden Personen, welche das Barbier-, Friseur« und Perrückenmacherhandwerk al» stehende» Gewerbe selbstständig betreiben, werden daher hierdurch geladen, sich zur Wahl de» JnnungSvorstande» d« SS. August 18SS, Nachmittags 4 Uhr, Lmm «»vmuttlimiims» (Stadtverordneten - Sitzungssaal) einzufinden. Bautzen, am 17. August 1899. Stadtrath Lindner. N. Der sächW LrMr, Bezirksauzeiger fiir Bischofswerda, Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt der «gl. Amlshm-tmaimschast, der Sgl. SchulWeetiou u. de» Sgl-HmPtsteuemmtes zu Bauycu, sowie des Sgl. Amtsgerichts uud des Stadtnahes zu Bischofswerda.