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Die Expedition deS „sächsische« Erzählers Hat die Aufhebung des Getreide-Terminhandels dem Getreidehandel und zugleich auch der Landwirthschaft geschadet? Diese Frage wird in dem letzten Jahres» beritte der Aeltestrn der Berliner Kaufmann» schäft über den Grtreidrhandrl Berlins behandelt und bejahend beantwortet. Der Jahresbericht führt aus, daß irrige volkSwirthschaftlich« Grund» sütze und diesen entsprechende Gesetze den Ge» treidrhandrl auS den Börsengeschäften verdrängt hätten, und daß es sogar an einer Börsenordnung fehle, um den Kaufleuten in Berlin in Bezug auf den Getrridehandrl an der Börse gerecht zu werden. Seit Jahr und Tag seien keine neuen Getreide» und Produktengeschäfte' in Berlin ent standen, wohl aber hätten diesem Handelszweige angehörige Firmen mehrfach ihre Thätigkeit gänzlich eingestellt, durchweg sie eingeschränkt, theilweise auch auf andere Gebiete übertragen. Kein Getreidemarkt Deutschlands sei so schwer durch die der Bürsrngrsrtzgrbung entsprungenen Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, GteuSta,-, r»m»ee«taa« ^md GannaHendS, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden ^belle tristische» veUage" viertrljiihrlich 1 Mark SV Ps. Nummer der Zeitung-Preisliste S3SS. Maßnahmen geschädigt worden wie gerade Berlin, dessen Setre,behandel allmälig ganz erheblich zurückgegangen und von seiner ehemals hervor ragenden Stellung herabgesunken sei. Unmuth sei denn auch in den kaufmännischen, am Ge- trridrhandel betheiligten Kreisen Berlin» in stetem WachSthum begriffen. Wie könnt« e» ändert auch sein, wenn man anderseits sehe, welcher Behandlung die Kaufleute auSgrsetzt seien, als vermeintliche Gegner der -andwirthe, und wem» «au anderseits die Begünstigungen dieser sich vergegenwärtige? Der billige und emMme Freitag, den 4. August 1899, Vormittags 8 Uhr, sollen in Demitz-Thumitz (Versammlungsort: Gastwirthschast von Filiuger daselbst) gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. , Bischofswerda, aml. August 1899. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht daselbst. In Stellvertretung: «' Cotta, Aktuar. Freitag, den 4. August 1899, Vormittags 10 Uhr, soll in Bischofswerda (Versammlungsort: Königliches Amtsgericht daselbst) gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Bischofswerda, aml. August 1899. Der Gerichtsvollzieher j>«8 Königl. Amtsgerichts daselbst. In Stellvertretung: Cotta, Aktuar. AerufprechsteHe Nr. »S. Bestellung« werd« bet all« Postanstaltm des deutsch« Reiches, sür Bischofswerda und Umgmeod bet unser« ZettungSboten, sowie in d« Exped. d. Bl. angenommen. Dre1««»fS«f»ltster Jahr,«««. SMferatt, welche in dies«» Blatt« di« wetwst« ««bretNmg Mm^«d« bi» Montag, MttMoch mch Sretta, früh S Uhr -Amommen und kottet die dreig^pall«« TorpuSzeile 10 Pf-, unter .Eingesandt 20 Pf. «ettngst« Jnsrratenbetrag 2d Pf. — Emzelne Rumm« 1V Pf. Bezirksanzeiger für Bischofswerda, Stolpe« «ad vmgegend. Amtsblatt da Kgl. AmtShlmMwmschaft, da «gl. SchslWectioi s. des SAHllllMener-sllkszil vmtza>, sswie des «gl. Amtsgerichts und des StadttatheS M BischosStmw. Bekanntmachung, die Behandlung der Fleischwaaren betreffend. Nachstehende Verordnung vom 17. Juni 1899 wird hierdurch zur allgemeinen Krnntniß gebracht. Bischofswerda, den 31. Juli 1899. Der Stadt rat h. I. B.: ' Händler. Lhm. Die in Verfolg der Verordnung vom 4. August v. I. — No. 1455 II. M. — angestrllten Erhebungen haben ergeben, daß in verschiedenen Gegenden des Landes, theils um verdorbenes oder angegangenes Fleisch wieder genießbar zu machen, theilS um eine längere Haltbarkeit oder em frischeres Aussehen des Fleisches zu erzielen, dem Fleische Substanzen zugesetzt werden, welche nach Befinden Nachtheile für die menschliche Gesundheit zur Folge haben können. Bor Allem kommen hier Borsäure, beziehentlich dorsaure Salze in Betracht. ES ist gesunden worden, daß nicht nur aus ländische Fleischwaaren Zusätze von Borsäure enthalten, sondern daß auch einheimische Fleischer Borsäure, beziehentlich borfaure Salze zur Conservirung des Fleisches verwenden. DaS Ministerium des Innern will nicht unterlassen, auf die Gefahren aufmerksam zu machen, welche mit einer derartigen Behandlung deS Fleisches verbunden sind. Die unter den verschiedensten Namen angeprirsenen FleischconservirungSmittel find keineswegs immer ungefährlich; sie enthalten meist Bestandtheile, welche geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Insbesondere sind die Borsäure und die borsauern Salze als in gesundheitlicher Beziehung bedenkliche Substanzen anzusehen. Der fortgesetzte Genuß von mit ihnen behandelten Fleischwaaren kann, namentlich bei Kindern, Kranken und Personen mit geschwächten Verdauungsorganen leicht zu ernsten Störungen der Gesundheit führen. Diejenigen ober, welch« dem Fleische derartige Substanzen zusetzen oder mit solchen behandelte» Fleisch in d«w Verkehr brttyen, haben nach Befinden empfiMiche Bestrafungen nach dem Reichsgesetz vom 14. Mai 1879 zu erwarten. ES erscheint deshalb angezeigt, das Publikum nicht minder, wie die Fleischer und Fleischhändler darüber aufzuklären, daß die Verwendung von anderen ConservirungSmitteln als Kochsalz und Salpeter leicht bedenkliche Folgen haben könne, insbesondere ist die Bevölkerung vor Ankauf und Genuß von mit anderen Mitteln als Kochsalz und Salpeter behandelten Fleischwaaren eindringlichst zu warnen. Die Kreishauptmannschaften werden zugleich unter Bezugnahme auf die in No. 75 deS Dresdner Journals und der Leipziger Zeitung vom Jahre 1895 abgedruckte Verordnung, vom 26. März 1895, das „Irsusiii^ betreffend, veranlaßt, hiernach das weiter Erforderliche zu verfügen und die Amtshauptmannschaften, Stadträthe und Bezirksärzte anzuweisen, daß sie dem Fleischhandel in der hier fraglichen Beziehung ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Ministerium de» Innern. (gez.) v. Metzsch. — c-» «III auf den „sächsische« Erzähler" für die Monate «agaft und September «erden 44tdlktdllhhhh»heehh zu dem Preise von L Mark m der Expedition dieses Blatte», von allen Postanstaltm, und Landbriesträgem, sowie von unseren Zeitungsboten angenommen.