Volltext Seite (XML)
»V Der sächsische Vr-ähler Wette ». 18»si. Diejenigen Militärpflicktigen, welche der Vorladung der Ortsbehörden bez. der gegenwärtigen Aufforderung zur Gestellung ohne einen von der Ersatz-Commission als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch eine härtere Strafe verwirkt haben, mit 8«lö»1r»f« dl» ru 30 ttnrlc ocloi» stakt di» ru 3 lagen dsstrakt, es können denselben auch die Bortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Bersäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige zu behandeln. änttSg» auf rurllvlcstollung von öor ^uskvdung wegen bürgerlicher Verhältnisse sind mögllvd»t dalä, versehen mit Gutachten der Orts behörde, in einfachen Exemplaren portofrei hier einzureichen. »olrlnimatl«»»«»» nur ck»»» «»rck»», vom» »I« vom ckom »«ttiolllgt«» vor ck«»» o«I»r So» SIm,tor»»U»t»r»»I»o a«II»»t »m^«I»r»vttt «Imck. 8pNt«r« S»lLl«»i»»tIo»«» ckttritv» »ar ckmmm I»o»«I»t«t vorckom, v«aa «II» V«r»»I»n»ui»8 «a ckvmovll»«» «r»1 a»«tt »««ncklgmmg tt«, Mmnt«rm»g»» «»tntmackvu lut. Vlv^vmlg«» ^«r»»a»a, ua «Rorvii «aastva rvklsialrt vlr«l, tt»I»«m »a» V»g« ckvr Sl«»tvraax ttv» I»«- 4r»Kvmck«m ÄlllllLrVttlvtttzlMva »m Hluslvraa^uut«!!« aalt um oroottolmo». Die mit Führung der Rekrutirungs-Stammrollen beauftragten Behörden werden veranlaßt, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Orts, deren Familienverhältmsse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten haben. Die Betheiligten haben die zur Begründung der Zurückstellungsgefuche geltend gemachten Thatsachen «pälvat«», la» Allmotvrmmgo- 1»ra»Ia» durch Gestellung von Zeugen, Sachverständigen bezw. Vorlegung obrigkeitlich beglaubigter Urkunden zu beweisen. Nachträgliche Beweis führung wird nicht zugelassen. Formulare zu den Reklamationsanträgen können bei dem Unterzeichneten unentgeltlich entnommen werden. Die Loosnua der im Jahre 1879 geborenen Militärpflichtigen findet für den ganzen Aushebungsbezirk Bautzen Mittwoch, den 29. März 1899, statt und beginnt , Vormittags 8 Uhr im Schießhaus zu »aulLvn. Jedem Loosnngsbercchtigtcn steht es frei, dazu persönlich zu erscheinen. Für die Nichterschieneuen wird durch ein Mitglied der Ersatz- Commission geloost. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich iin 1., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Durch diese freiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vortheile der Loosnummer und gelangen in erster Linie zur Aushebung. ». Zurückftellungsverfahren. Die Zurückstellung der Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie der ausgebildeten Landsturmpflichtigen zweiten Auf gebots wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse findet gleichzeitig im Anschlüsse an das Musterungsgeschäft statt. Schließlich werden die Ortsbehörden veranlaßt, zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 30 Mark, durch besondere Auf forderung und Bekanntmachung in ihren Gemeinden darauf hinzuwirken, daß die gestellungspflichtigen Mannschaften ihrer Gemeinde z« de« betreffenden Musterungsterminen sämmtlick rechtzeitig sowie nüchtern und in reinlichem Zustande erscheinen. Die Vertreter der Ortsbehörden haben behufs etwaiger AuskunftSerthellnng selbst an Musterungsstelle so lange mit anwesend zu bleiben, bis der letzte Militärpflichtige ihrer Gemeinde entlasten ist. Bautzen, am 28. Februar 1899. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commisfion des Aushebungsbezirks Bautzen. »r. Hempel, Amtshauptmann. Mcklt. Wegen Reinigung der AmtSräume werden Freitag, den 17. und Sonnabend, den 18. dieses Monats, bei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Sachen erledigt. Bautzen, am 8. März 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. - »r. Hempel. Coll. Freitag, den 24. und Sonnabend, den 2S März Hs. Js., werden die Geschäftsräume deS unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt und daher »mr ckrlmgll«!»«, »»»mknrttlol»!»«»-» «»««ttükt» erledigt. Bischofswerda, am 7. März 1899. Königliches Amtsgericht. V. R. 3/99.Hecker.Liebscher. DaS zum Nachlasse Lm»Il I^vrckt»»»«! HVImttlor» in Neuschönbrunn gehörige Fol. 60 deS Grundbuchs, Nr. 132», 132b, 131, 129, 130, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143 deS Flurbuchs und Nr. 74 deS Brandkatasters für Schönbrunn L. S., umfassend 3 b» 64,5 ar, mit 74,54 Steuereinheiten belegt, mit 4860 Mk. —. Brandkasse eingeschätzt und ortsgerichtlich auf 12,600 Mk. —. gewürdert, soll mit den vorhandenen Mühlenutensilien, als: Wasserwerk mit Getriebe, 1 Spitz- und 1 Mahlgang mit Cilinder u. s. w., sowie eingebauter Dreschmaschine mit Wasserbetrieb, aus Antrag der verw. Winkler Donnerstag, den 23. März 1899, Vormittags 11 Uhr, im» AknvttlsooUrmmckstüolrv durch das unterzeichnete Amtsgericht versteigert werden. Erstehung-lustige wollen sich am gedachten Tage zur angegebenen Stunde im Nachlaßhause einfinden, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auSweisen und des Weiteren gewärtig sein. Eine ungefähre Beschreibung deS Grundstücks, sowie die Versteigerungsbedingungen sind dem Anschläge in der Schuster'schen Schankwirrh- schäft in Schönbrunn angefügt. Bischofswerda, am 8. März 1899. Königliches Amtsgericht. I. 6/97 Nr. 7. Hecker. Montag, den 13. März 18SS, Mittags 12 Uhr, soll im Gasthof zur goldenen Krone in Oberneukirch gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 10. März 1899. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgericht» daselbst. Wachtmstr. Wanpe. Dienstag, den 14. März 1899, Vormittags 10 Uhr, sollen im Hofe des hies. Königl. Amtsgerichts 1 Idrlllnnnoottl»« muck L HVtrtttoottnttowngo» gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 10. März 1899. Der Gerichtsvollzieher de» Königl. Amtsgericht» daselbst. Wachtmstr. Saupe. Montag, den 20. März 1899, Viehmarkt in Bischofswerda. Dr sand <i konzert ergang Bi vedam künde, meister heute Tod ri denn d Thätig sehr vi v. I. jubiläu Stadt und dc Bi abend hoher 5 Regim, Sinfi angesetz ersten! bekannt Konzrr zu hab -s- lung Jüngli der Hl schritt bericht gliederz Mitgli, 8 EntI luth. ; fanden sammtz aus 1 46 Jü sammlr halten den Vl KreiSse dem d vereine darf, ; kirch ge hielt d dorf a abend c bietung Verein gebilde bar ei Wustm stunde Zweigt Leitun, 24 M lingSve daS Lebens aus sie der 6. l sich ei Wort D Treue Salz z nur a schäum der Z fesselt und G wissend Weiße sondere wie der I verbrei I' wurden predigt andere, Exemp Liebes, für tu Misst» in klei worden von H nahm« Mark nichtig I M'I Bericht Bem L außen