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18»» 62 L. sührbaren Antrag« nur erschwert werde. DaS Schreiben schließt mit der Versicherung, daß, soweit e- die Anforderungen de« Betriebe« gestatteten, die Königliche Generaldirektion gern daraus hinwirken werde, ihren Beamten und Arbeitern noch mehr Gelegenheit zur Sonntags ruhe zu geben. tltch drei «al, Gmmade»»«, and erscheinenden „»eile» wtfttschm «M»«*" vtrrtrljShrlich 1 Mart SO Ps. Nummer der ZeittmgSpreiSliste. S338. Montag, den 20. Februar 1899, Viehmarkt in Bischofswerda S-e»f»r-chft-tt- Nr. ». Bestrlnngm ««dm bet allen Postanstalten de« deutsch« Reiche«, für Bischostwerd» und Umgmend bei uns«« ZeittmgSboten, sowie in d« Exped. d. vl. angenommen. Lr«1»»dfS«f»l,ft*r Iahe,»»». Jnsernt«, welch« in diese« Blatt« di« «eitest« Ve^reUnnst ^«n, «erd«bi» Montag, Mittwoch ^reita« früh 9 Uhr angenounnm und kostet dir dreigehwawn« LorpuSMe 10 Pf , «rter .«inarsandt- 20 Ps. »««ast« Jns«atmbetrag 2» Pf. - «mielnr Rum«« 10 Pf- Politische Weltschaa. Der BundeSrath setzte am Donnerstag seine übliche Wochenplenarsttzung wegen der an diese» Tage in Skyren stattgefundenen Begräbnißfeier des früheren Reichskanzlers Grafen Caprivi aus und hielt sie dafür am nächsten Tage ad. Hierbei widmete der Staatssekretär de« Reichs amtes deS Inneren Grafen PosadowSky de» verewigten zweiten Reichskanzler einen ehrenden Nachruf, worauf der BundeSrath in die eigent liche Tagesordnung eintrat und in deren Er ledigung u. A. die Entwürfe einer Fernsprech- gebühren-Ordnung und eines Telegraphenwege- Gesetzes den zuständigen Ausschüssen überwies. Der Reichstag brachte am Freitag die Generaldiskusston über die Bankgesetz-Novelle nach dreitägiger Dauer endlich zum Abschluß und verwies die Vorlage dann an eine beson dere Kommission. — Die FreitagSdiSkusstoa brachte zunächst den Führer der Freikonsrrvativen, Abg. v. Kardorff, auf den Plan; er bemängelte in seiner temperamentvollen Weise allerhand an der Reichsbank und ihrer Leitung, namentlich aber machte er der Reichsbank den Vorwurf, daß ihr Cour» zu häufigen Schwankungen unterliege und daß ihr Diskont zu hoch sei; ferner verlangte Herr v. Kardorff Sicherheit dafür, daß die Notenausgabe der RrichSbank in ein bestimmks Berhältniß zu ihrem Soldvorrath gesetzt »erde. Der nächstfolgende Redner war der Freisinnig« Fischbeck, er wetterte hauptsächlich gegen die Bo- strebungrn der Agrarier und trat im Uebrige» für die Regierungsvorlage ein. Die agrarisch« Partei wurde durch den dritten Redner vo» Tage, Abg. vr. Hahn (Bund d. Land».) gegen die ihr von dem freisinnigen Sprecher gemachte» Vorwürfe energisch in Schutz genommen. Segn« über de« «tuen vankaesetz vertrat vr. Hahn di« Anschauung, daß die Verstaatlichung der Reichs- bank entschieden nothwendig sei. Nunmehr griff Reichsbankprästdent vr. Koch in die Debatte ein, um da« seiner Leitung unterstehende Institut gegen di« Angriff« seitens der Abgeordnete» Dienstag, dm 14. Februar Ker säWeZrMer, Bezirksauzeiger für Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Amtsblatt »er K,l. ««tShiMmmmscheft,»« M Schalias-ettie- «. »cs «gl.H<mMeiimm1cs zu Bu-r-, lavie des Kzl. Aaüszmchtr and »es Stadttathes zu waltung «ine Revision der Dienstpläne im Gange, Annahme und Verbreitung des zur Zeit undurch nach deren Abschluß ein ganz wesentlicher Fort schritt für da« Personal erreicht sein »erde. Selbstverständlich werde hierbei darauf Bedacht genommen, die planmäßigen Ruhetage, soweit eS die Verhältnisse gestatten, auf Sonntage zu legen. Bon dem Zustande aber, daß jeder Be dienstete einen Sonntag um den anderen volle Sonntagsruhe genießen könnte, werde man noch weit entfernt bleiben. Man werde von diesem Zustand auch entfernt bleiben müssen, so lange die Ansprüche und Gewohnheiten des Publikums sich nicht vollständig veränderten, denn gerade an Sonntagen habe man im Personenverkehr« mit Leistungen zu rechnen, die bei einzelnen Linien und Stationen da« Doppelte und mehr dessen betrügen, waS an Wochentagen zu bewältigen sei, und habe man die Pflicht, nur solches Per sonal zu verwenden, welches den reichSgesrtzlichen Bestimmungen entsprechend vollständig ausge bildet sei. Nach der der Königlichen General direktion beiwohnenden Kenntniß der einschlagenden Verhältnisse sei zu behaupten, ohne den Nach weis deS SegentheilS befürchten zu müssen, daß die Schwierigkeiten, welche sich der Durchführung des Antrags entgegenstellten, zur Zeit unüber windlich seien. Dabei sei zu betonen, daß finanzielle Gesichtspunkte, obwohl solche auch nicht außer Acht gelassen werden dürften, in diesem Falle nicht die ausschlaggebenden seien. Auf eine Wirkung de« Antrags müsse noch hin gewiesen werden, die für die Königliche General direktion von besonderer Wichtigkeit sei. Der Antrag habe mit dem Gewichte de« Ansehens einer Diöcesanversammlung durch die Presse vielfach Verbreitung gefunden. Unwillkürlich sei dadurch in der öffentlichen Meinung und noch mehr bei den Beamten und Arbeitern der Eisen bahnverwaltung der Eindruck hervorgerufen worden, als, ob es von einer einfachen Ent schließung der Generaldirektion und von deren Wohlwollen abhänge, den gewünschten Zustand herbeizuführen, als ob die Sorge für den physischen, sittlichen und geistigen GesundheitSzu- stand der Veainten und Arbeiter der vtaats- risenbahnverwaltung der eigenen Dienstbehörde nicht genug am Herzen liege. Habe nun auch «ine solche Absicht den Antragstellern zweifellos fern gelegen, so müsse doch bedauerlicherweise festgestellt »erden, daß die Stellung der König lichen Seneraldirektion dem Publikum »ie den Beamten und Arbeitern gegenüber durch die Sonntagsruhe der Bahnbediensteten. Der von der ersten Diöcesanversammlung der ««»errichteten Ephvrie Auerbach angenommene Antrag, „daß baldthunlichst den Bahnbediensteten, soweit eS jetzt noch nicht erreicht ist, die Mög lichkeit, an einem Sonntag um den anderen volle Sonntagsruhe zu genießen, verschafft und ge währt werden möchte", ist seinerzeit zur Kenntniß de« evangelisch-lutherischen LandrSkonsistoriumS gebracht worden. Wennschon dasselbe nach einer jetzt der Superintendentur zugegangenen Eröffnung dem Anträge in der Erkenntniß der großen Trag weite desselben nicht ohne Weiteres zuzustimmen vermocht hat, ist e» dessen ungeachtet mit der Königlichen Generaldirektion der Sächsischen StaatSrisenbahnen deshalb ins Lernehmen ge treten. AuL der von letzterer dem LandrSkon- fistorium zugegangenen Rückäußerung sind wir ermächtigt, das Nachstehende mitzutheilen: In dem erwähnten Anträge komme, so schreibt die Königliche Seneraldirektion, eine wohlwollende Fürsorge für da« ihr unterstellte Personal zum Ausdruck, über welche sie sich an sich nur freuen könne. So wenig sie aber die gute Absicht verkenne, so bestimmt müsse doch ausgesprochen werden, daß bei den bestehenden thatsächlichen Verhältnissen die Verwirklichung beS ihr in dem Anträge vorgesteckten Ziele- für absehbare Zeit ausgeschlossen erscheine. Als bekannt dürfe zunächst vorausgesetzt werden, daß in den Bureau« der Hauptver waltung und in den dem Srwerbrbrtriebe gleich- zustellenden Rebenbrtrieben der Staatseisenbahn verwaltung, wie Werkstätten, Imprägnier- und Gasanstalten, volle Sonntagsruhe bestehe, daß ferner bereits seit Jahren an Sonntagen der Betrieb der Güteriüge soweit eingeschränkt sei, als sich dies mit den Anforderungen des Ver kehrs irgend vereinbaren taffe. Weiter aber "dürfe darauf hingewiesen werden, daß auf An< trag der Etaatseisenbahnvenvaltung feiten der letzten Ständeversammlung sehr erhebliche Mittel lediglich zu dem Zwecke zur Verfügung gestellt rden seien, um Dieasterleichterungen für das i» Betrieb beschäftigte Personal herbeizuführen «ad die Ruhezeiten größer und regelmäßiger zu Bemeffen. Nachdem inzwischen die Grundsätze Aber die dienstliche Inanspruchnahme des Per- sonals und dir Ruhezeit« des Betriebspersonals ve» bearbeitet und festgestellt worden seien, sei Jetzt t» ganzen Bereiche der StaatSeisrabahnver- »oi Vorarbeiten zum Bahnball Bischofswerda—Elstra. DaS Königliche Finanzministerium beabsichtigt, für die Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Bischofswerda nach Elstra die speziellen Vorarbeiten ausführen zu lassen. Hiervon werden im amtShauptmannschastlichen Bezirk die Fluren Bischofswerda, Ryuitzfch, Echo«» Lrimu, Pick»», Rammenau, Pohla, Taschendorf und Burka« betroffen werden. Die Besitzer, Nutznießer und Pächter von Grundstücken in diesen Fluren haben bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 150 Mk. — Pis- oder rntsprrchenven Haftstrasen, beziehentlich der Bestrafung auf Grund de« ReichSstrafgesetzbuchS die Vorarbeiten zu dulden und denselben kein Hmderniß in den Weg zu legen, auch die eingeschlagenen Pfähle und Merkzeichen, welche voraussichtlich längere Zeit werden stehen bleiben müssen, unversehrt zu lasten. Durch unbefugte Wegnahme der BermessungSpfähle kann eine Wiederholung umfänglicher Vermessungen nothwendig werden, für deren Kosten diejenigen haftbar zu machen sein würden, detien die Beseitigung, Verrückung u. s. w. zur Last fällt. Bei den BermessungSarbeiten werden Beschädigungen an Grundflächen, Feldfrüchten u. s. w., ebenso wie Durchholzungen thunlichst vermieden werden. Unvermeidliche Beschädigungen werden — womöglich im Wege sofort an Ort und Stelle zu treffender Vereinbarung — vergütet. Bautzen, am 13. Februar 1899. , Königliche Amtshauptmannschaft, »r. Hempel.