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Amts- M AlUUMtt für den Abauuemeut vtertelj. 1 M. 2b Pf. einschließl. des .Jllustr. UnterhaltungSbl.' u. der Humor. Beilage .Seifen blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Lrlkgr.-Adrrssr: Amtsblatt. ÄeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlmgedung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwai DienStag, Donnerstag u. Sonn- abend. InsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile l2 Pf. Im amtlichen Teile vie gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprecher Ur. List. —- — .. . bk. Jahrgang. — , — -— s. Dienstag, den 12. Januar Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 168 bis 172 leinhundertachtundsechzig bis einhundertzweiundstebzig), 174 bis 178 (einhundertvierundstebzig bis einhundertachtundfiebzig), 181 (einhunderteinundachtzig), 182 und 184 (einhundertzweiundachtzig und einhundertoierundachtzig), aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt und 123 (einhunderldreiundzwanzig) aus dem Serum-Laboratorium »Ruete Enoch" in Hamburg sind wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, den 8. Januar 1909. Ministerium des Innern. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Schwarzenberg, denb. Januar 1909. 32 v. Königliche Amlshauptmannschaft. B Maßregeln gegen Eisgang und Hochwasserschäden. Mil Rücksicht auf den zu erwartenden Eisgang werden zur Verhütung von Schäden und im Interesse der öffentlichen Sicherheit nachstehende Sicherheitsvorkehrungen angeordnet: 1. Alle Wehre sind dergestalt aufzueisen, daß der Wehrkamm ganz eisfrei und im ganzen Wehrteiche aufwärts ein Kanal bis 1 m Breite, soweit nicht in ein zelnen Fällen bereits etwas anderes angeordnet worden ist, offen gemacht wird. 2. Alle Brucken, Stege, Einbaue und Uferbefestigungen sind vollständig vom Eise zu befreien. 3. Alle Flußstrecken, wo erfahrungsgemäß das Eis schwer zum Aufbruch kommt und leicht Schutze entstehen, sogenannte Kräften, sind nach Länge und Breite aufzueisen. 4. Die unter 1 bemerkten Eisungen sind offen zu halten, die Wehrteiche aber auch noch durch Querschläge in Entfernungen von 14 bis 17 m aufzueisen. 5. Alle oberen vorhandenen Wehraufsätze sind zu beseitigen. 6. Klötzer, Bretter und ähnliche im Wässer schwimmende Gegenstände dürfen in der Nähe von Wasserläufen nur derart abgelagert werden, daß sie nach den gemachten Erfahrungen nicht vom Hochwasser oder Treibeis erreicht und fortgeführt werden können. 7. Als ungefährer Anhalt für die hochwasserfreie Lage dieser Plätze und Schutz dämme hat mindestens a. an der Mulde und am Schwarzwasser unterhalb der Mittweida-Ein mündung die Höhe von 3,n m, d. am Schwarzwasser oberhalb der Mittweida-Einmündung, an der Mitt weida von Markersbach abwärts und am Pöhlwasser die Höhe von 2,s m und o. an den übrigen kleineren Wasserläufen des amtshauptmannschaftlichen Bezirkes die Höhe von 1,» m über die Sohle des betreffenden Wasserlaufes zu dienen. 8. Die Stützmauern und Hochflutdämme der Holzablagerungsplätze dürfen keines wegs übermäßig belastet werden, auch die darauf abgelagerten Klötzer, Bretter usw. die wasserseitigen Kronenkanten der Mauern und Hochflutdämme nicht überragen. 9. Bei jeder größeren Hochflut sind die etwa untergebauten hölzernen Joche eiserner oder hölzerner Brücken oder Stege durch Anschlingen an am Ufer befestigte Seil« oder Ketten vor dem Abichwimmen gehörig und rechtzeitig zu sichern. 10. Bei dem Eintreten von Hochwasser sind die Bretaufsätze von den Wehren voll ständig und rechtzeitig zu entfernen und die Betriebsgrabeneinlässe derart teilweise oder ganz zu schließen, daß der höchste zulässige BelriebSwasserstand im Graben keinesfalls überstiegen werden kann. 11. Bei eintretenden Unglücksfällen, insbesondere bei entstehenden Eisschützen ist durch vereintes Zusammenwirken der betreffenden Privaten und Gemeinden schleunige Hilfe zu schaffen, übrigens auch sofort Anzeige anher zu erstatten. 12. Den etwaigen besonderen namentlich bei Revisionen an Ort unk Stelle erteilten Anordnungen der Straßen- und Wasserbaubeamten, sowie auch der Polizeiorgane ist eintretenden Falls von Jedermann unweigerlich Folge zu geben. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, deren Ucberwachung den Ortsbehörden hiermit zur Pflicht gemacht wird, werden auf Grund von Z 366 Abs. 10 beziehentlich 366» deS Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 bez. 150 M. oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet. Schwarzenberg, am 19. Februar 1897. Königliche Amtshauptmannschaft. Arhr. v. Mrstng. Atimclduiijl der MilitürpflichtMil zur Rckruticrungs- ftammrollc. Die hier aufhältlichen Militärpflichtigen, die ») im Jahre 1889 geboren oder d) in den Vorjahren zurückgestellt worden sind, werden hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar vis zum 1. Aevrnar 1909 in der hiesigen Ralskanzlei zur Rekrutierungsstammrolle anzumelde«. Die Militärpflichtigen aus früheren Jahrgängen haben ihre LosungSscheine, die im Jahre 1889 anderwärts geborene» Militärpflichtige« die standesamtliche Se» bnrtsdescheinignng für militärische Zwecke mit zur Stelle zu bringen Sind Militärpflichtige, welche sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend (auf der Reite begriffene Handlungsdiener usw), so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrikherrn zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung unterlassen, werden mit Geld bis zu 30 M. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Ttadtrat Eibenstock, den 9. Januar >909. Hesse. Müller. Die gemischten ständigen Ausschüsse sind im Jahre 1909 wie Abschätzungs - Ausschuß. Stadtrat Justizrat Landrock, Ritter pp., Vor sitzender, Stadtrat Kom.-Rat Wilhelm Dörsfel, Stell vertreter, Stadtverordneten-Mzevorsteher Fritzsche, Stadtverordneter Flemmig, „ Grohs, „ Heckel, „ Hirschberg, „ Müller, „ Tittel, „ Zeuner, Amtsstraßenmeister Martin Jahn, Landwirt Ernst Rau. Armen-Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Wilhelm Dörffel, Stell vertreter, Stadtverordneter Flemmig, „ Herklotz, „ Scheller. Bau-Ausschutz. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Eugen Dörffel, Stell Vertreter, Stadtverordneter Drechsler, Funk, „ Heckel, Schlegel, Kaufmann Bernhard Löscher. Wasser - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Eugen Dörffel, Stell ¬ vertreter, Stadtverordneter Bahlig, „ Funk, „ Höhl, „ Kunz, „ Lorenz. „ Schlegel. Gas - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Wilhelm Dörffel, Stell vertreter, Stadtverordneter Elauß, „ Flemmig, „ Hirschberg, „ Kunz, „ Müller, „ Scheller. sheuerlösch- u. Beleuchtungs-Ausschuß. Stadtrat Alfred Meichßncr, Ritter pp., Vor sitzender, Stadtrat Koni. Rat Eugen Dörffel, Stell vertreter, Stadtverordneter Heckel, „ Herklotz, „ Pfefferkorn, „ Zeuner, Feuerwehr-Kommandant P. Müller. Haushallplan- und Rechnungs- Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Wilhelm Dörffel, Stell Vertreter, Stadtverordneter Bahlig, „ Clauß, ,, Höhl, „ Männel, „ Pfefferkorn. Sparkassen - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Waisenräte. Kaufmann Herm. Wagner, Ritter pp., I. Bez. ,, Gustav Günther, II. „ „ Emil Mcnde, III. „ Oberlehrer Walther Voigt, IV. „ Kirchner Ernst Mühlig, V. „ Kaufmann Hermann Drechsler, VI. „ folgt zusammengesetzt. Stadtrat Kom.-Rat Eugen Dörffel, Stell vertreter, Stadlverodneten-Vorsteher Diersch, Stadtverordneter Bahlig, „ Kunz, „ Männel, „ Müller, „ Pfefferkorn. Rats-Ausschuß zur Erledigung der Steuer- und Schulgeldrefte. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kommerzienrat Wilhelm Dörffel. Schnl - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrar Justizrat Landrock, Ritter pp., Stell vertreter, Pfarrer Gebauer, Ritter pp., Stadtverordneten-Vorsteher Diersch, Stadtverordneten-Vizevorsteher Fritzsche, Stadtverordneter Clauß, „ Hirschberg, „ Männel, „ Schlegel, Schuldirektor Petzold. Jndustrieschul - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Eugen Dörffel, Stell vertreter, Stadtrat Kommerzienrat Wilhelm Dörffel, Stadtverordneter Kunz, „ Lorenz, „ Tittel, Kaufmann Mar Ludwig, Handelsschulvereins- Vorsitzender, Kaufmann Bernhard Förster, i Mitglieder des Stadlverordneter Hans HöhlZVoatl.-Erzgeb. Kaufmann Hermann Keßler, s Jnv.-Verems. Zeichenlehrer Kneisel. Ausschuß für die gewerbliche Zeichen schule. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtverordneten-Vizevorsteher Fritzsche, Stadtverordneter Pfefferkorn, Stadtbaumcifter Lützner. Einquartierungs-Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom.-Rat Eugen Dörffel, Stell vertreter, Stadtverordneter Drechsler, „ Tittel. Gesundheits - Ausschuß. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Justizrat Landrock, Ritter pp., Stell vertreter, Stadtverordneter Grohs, Höhl, Sanitätsrat Di. maä. Hirgo Zschau, Apotheker Edgar Wiß, Amtstierarzt Rudolf Günther, Schuldirektor Petzold, Drogist Hermann Lohmann, Rentier Gustav Unger, Stadtbaumeister Lützner, Nahrungsmittelchennker Weber-Dresden, Stickmaschinenbesitzer Gustav Heymann, Ab geordneter der Krankenkassen. Gemeindewaisenrat. Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Kom. Rat Wilhelm Dörsfel, Stell vertreter, Stadtverordneter Herklotz, „ Müller. Ersatzmänner. Buchbindcrmcister August Mehnert, I. Bez. Lehrer Martin Rausch, II. „ Gastwirt Gustav Bcrthel, III. „ Hutmachermeister Hermann Rau IV. „ ! Amtsstraßenmeister Martin Jahn V. „ ! Kaufmann Carl Seidel, VI. „ Eibenstock, den 9. Januar 1909. Der St ad trat. Heflc. Müller.