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Landwirthschast lastende Druck soll «ne Milde rung erfahren, dem gewerblichen Fleiße, dem Handel, der Schifffahrt soll der Boden friedlichen Schaffens gesichert und erweitert werden. Zu letzt entläßt der Kaiser das bisherige Parlament mit huldvollen Worten, demselben für seine er sprießliche Thätigkeit seinen kaiserlichen Dank zollend. Dem feierlichen Schlußacte folgte Abends 7 Uhr ein vom Kaiser den scheidenden Reichs boten im Weißen Saale gegebenes Fest mahl nach, an welchem auch die zur Zeit in Berlin anwesenden Prinzen des preußischen Königshauses, die BundrSrathSbevollmSchtigten,. die Ritter des Schwarzen Adlerordens, die kaiser lichen CabinettSchef», die Generalität u. s. w. thrilnahmen. Im verlause der Tafel hielt der Kaiser eineAnsprache, in welcher er dem Reichs tag seinen und der Kaiserin Friedrich Dank für die in Gestalt des genehmigten Kaiser-Friedrich- Penkwal» in Berlin gespendete Gabe aussprach. H« Weiteren drückte der Kaiser die Hoffnung pu», die nach Hause zurückkehrenden Reichsboten Würden die Üeherzeugung mit sich nehmen, daß er und seine Käthe redlich bemüht seien, auf den von dem große« Hiser Wilhelm I. vorgeschriebenea Bahnen Weiter zu wandeln. Dann richtete er' einen förmlichen Appel! an die scheidenden Volks vertreter, e» möge jeder in seiuem Kreise i« Geiste de» Heimgegangenen' großen KaiserS wk seine» edlen verewigten Sohne« wirken, wie den« der erlauchte Redner auch für sich selbst verstzhery^. Rechnungsjahr 1898; vom 31. März 1898. Nr. 2458) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen de» R«ch»WreW der Marine und der ReichSeiseNbahne«; vom 31. März 1898. Rr. 2457) Gesetz Wegen Verwendung überschüssiger RrichSeinnahmen zur Schulden tilgung; vom 31. März 1898. Nr. 2488) Gesetz, betreffend die Feststellung de» Hau»halt»-Etat» für die Schutzgebiete auf da» Rechnungsjahr 1898; vom 31. März 1898. Nr. 2489) Gesetz, betreffend die anderweit» Festsetzung de» GesammtkontingentSder Brennereien; vom 4. April 1898. Rr. 2480) Bekanntmachung, betreffend di« Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschland» und^ Luxemburg»; vom 26. März 1898. Nr. 2461) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung de» Verzeichnisse» der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen; vom 8. April 1898. Nr. 2462) Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit: überseeischen Ländern; vom 13. April 1898. Nr. 2463) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügelcholera; vom 13. April 1898. Rr. 2484) Gesetz, betreffend die deutsche Flotte; vom 10. April 1898. Nr. 2488) Verordnung, betreffend die Dahlen zum Reichstage; vom 22. April 1898. vorstehende» Reichsgesetzblatt liegt in unserer RathSexpedition zu Jedermann» Einsicht aus. Bischofswerda, am 9. Mai 1898. DerStadtrath. .»w. Lange. kann. In mitunter recht warmen Tönen würdigt die Rede nochmals die hervorragenderen Leistungen des verabschiedeten Parlaments während seiner fünfjährigen Thätigkeit, in erster Linie d^S Zustandekommens des HeereSverstärkungS- und des FlottenvermehrungSgesetzeS, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes über die Reform der Militärstrafprozeßordnung anerkennend ge denkend. Auch sonst kargt der Monarch in der Rede durchaus nicht mit seinem Lobe für den Reichstag, dessen Wirken auch auf dem Gebiete der wirthschastlichen, gewerblichen und sozialpolitischen Gesetzgebung die Anerkennung de« Kaisers findet, und dies gewiß mit Recht. Neben den Rückblicken auf die parlamentarische Vergangenheit der letzten fünf Jahre enthält die kaiserliche Kundgebung auch mehrere auf Gegen wart und Zukunft bezügliche Wendungen be- merkenSwerther Art. Klar und bestimmt hebt sie den friedliebenden Charakter der auswärtigen Politik Deutschland» hervor, betont die absolute Neutralität de» Reiche» im spanisch-amerikanischen Kriege, hierbei zugleich erklärend» daß die Reichs regierung den deutschen Handel und die deutsch; Schifffahrt nach Möglichkeit vor etwaigen Schädigungen durch die KriegSwirren schützen werde, und »eist auf die für die deutsche Flotte wie für den deutschen Handel wichtige Aktion der ReichSregirrung in Ostafien, dir zur Er- Werbung von Kiautschou führte, hin. Hoffnungs voll blickt der Kaiser auf die weitere wirthschast- liche -ntwickelung Deutschland»; der auf der Vs« Gesetz- mrd Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen find das 1. bis mit 3. Stück den» Jahre 18V8 erschienen. Dieselben enthalten: Nr. 1) Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Beucha über Brandt» nach Altenhain betreffend; vom 11. Dezember 1897. Nr. 2) Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung von Schneeschutzanlagen an der Eisenbahnlinie DreSden-Werdau betreffend; vom 11. Dezember 1897. Nr. 3) Bekanntmachung, die Gemeindeverfassung der Stadt Ernstthal betreffend; vom 24. Dezember 1897. Nr. 4) Bekanntmachung, die Festsetzung de» Betrages der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1898 zu gewährenden Vergütung betreffend; vom 5. Januar 1898. Nr. 5) Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem LandtagSausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden unter dem 29. Dezember 1897 erlassenen Bekanntmachung; vom 19. Januar 1898. Nr. 6) Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 22. August 1874, die infolge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretendrn veränderten Kompetenz verhältnisse betreffend; vom 20. Januar 1898. Nr. 7) Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgesetze auf die Jahre 1896 und 1897 vom 27. März 1896 betreffend; vom 22. Januar 1898. Nr. 8) Verordnung, die Anstellung im höheren StaatSforstdienste betreffend; voyl 22. Januar 1898. Nr. 9) Verordnung, Abänderung einiger Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder der Kör- und KrriS-Körkommissionen vom 16» April 1890 betreffend; vom 18. Januar 1898. Nr. 10) Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt LeiSnig betreffend; vom 21. Januar 1898. Nr. 11) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892; vom 31. Januar 1898. Nr. 12) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Verträge zwischen Sachsen und Großbritannien über den Schutz der Autoren rechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung; vom 7. Februar 1898. Nr. 13) Bekanntmachung, die Feststellung der Beiträge zur Deckung des Bedarfs des LandeSkulturrathe» betreffend; vom 12. Februar 1898. Nr. 14) Gesetz, die Umwandlung der als Staatsschuld übernommenen, ursprüng lich 4*/,Prozentigen, jetzt 4prozentigen PrioritätSanleibe der vormaligen Leipzig-Dresdner Eisenbahnkompagnie vom Jahre 1872 in eine 3'/,prozentige Staatsschuld, beziehentlich die Tilgung derselben betreffend; vom 2. März 1898. Nr. 15) Verordnung wegen Veröffentlichung einer von dem Land tagSausschusse zu Verwaltung der Staatsschulden unterm 14. dieses Monats erlassenen Bekanntmachung; vom 14. März 1898. Nr. 16) Verordnung, Abänderung der Polizeiordnung für die Schifffahrt und Flößerei auf der Elbe vom 8. Januar 1894 betreffend; vom 4. März 1898. Nr. 17) Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Nebenbahn von Zwönitz über Grünhain und Elterlein nach Scheibenberg betreffend; vom 8. März 1898. Nr. 18) Gesetz, die Errichtung eines Amtsgerichts in Reichenau betreffend; vom 10. März 1898. Nr. 19) Verordnung zu Ausführung de» Gesetzes, die Errichtung eines Amtsgericht« in Reichenau betreffend; vom 11. März 1898. Nr. 20) Ver ordnung, die Ausführung des Reichsgesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 betreffend; vom 15. März 1898. Nr. 21) Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Herstellung einer Schneeschutzanlage an der Eisenbahnlinie Leipzig-Hof betreffend; vom 19. März 1898. Rr. 22) Bekanntmachung, die anderweite Abgrenzung der Berginspektionsbezirke betreffend; vom 1. April 1898. Nr. 23) Verordnung zur Ausführung der 88 68 und 75 des Gesetzes vom 2. April 1884, die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des V. Abschnitte« Kapitel II des allge meinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 betreffend; vom 1. April 1898. Nr. 24) Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die LandeS-Brand-- versicherungSanstalt vom 25. August 1876 in der Fassung vom 13. Oktober 1886 betreffend; vom 30. März 1898. Nr. 25) Verordnung, die Ent» eignung von Grundeigenthum für die Verlegung des Bahnhofes Borna betreffend; vom 30. März 1898. Vorstehendes Gesetz- und Verordnungsblatt liegt in unserer RathSexpedition zu Jedermanns Einsicht aus. Bischofswerda, den 9. Mai 1898. DerStadtrath. ' Lange Land- und sorstwitthschaftliche Ortskrankenkasse zu Aiederneukirch. Sounadeud, de« 14. Mai 18S8, Abends S Uhr, im Erbgericht. Schluß der Präsenzliste Abends V-1O Uhr. Tagesordnung: 1) Vorlegung der JahreSrechnung und Abnahme derselben. 2) Beschlußfassung über die ferneren Krankenkassenbeiträge. 3) Neuwahl eine« Vorstandsmitgliedes au« den Arbeitnehmern. Zahlreiches Erscheinen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist erwünscht. Nieder-Neukirch (Lausitz), am 1. Mai 1898. Gedenktage zum rv. Geburtstag und rsjShrigen Regierungs- JubilLum König Alberts von Sachsen. 18K8 — 1878 - 1888 1». «KN. 1871. Der Friede zwischen Deutschland und Frank reich wird zu Frankfurt ^^abgeschlossen. 1888. Prinz Georg von Sachsen vermShlt sich zu Lissabon mit der Prinzessin Maria Anna von Portugal. Politische' Weltschall. In überaus eindrucksvoller Weise ist am vergangenen Freitag der Reichstag vom Kaiser selbst verabschiedet worden, durch dir Thron rede, mit welcher der erlauchte Schirmherr de» Reiches da» Parlament voo 1893 und hier mit die gesammte bisherige Legislaturperiode ge schlossen hat. Schon hierdurch erhielt der ReichStagSschluß da» Gepräge eine» besonderen feierlichen Staatsakte», während dessen Bedeutung aittzrrdem noch dadurch widergespiegelt wurde, daß er sich im historischen Weißen Saale de» Berliner Rrsidenzschloffe» und in dem Rahmen glänzenden höfischen Ceremoniell» vollzog. Wa» nun die kaiserliche Thronrede selbst anbelangt, so ist sie ausgezeichnet durch «ine sachliche und würdige Sprache, namentlich hat sie e» ver- nüedy»; die bevorstehend« Wahlentschridung im RuM irgendwie zu berühren, welche weise SeLWejchränkung nur wohlthurnd berühren ''