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1894 Lhm. Lhm. Kirschen Verpachtung soll Schdt. »er kommt es Brstellungm werdm bei allen Postanstaltrn de» deutschen Reiche», für Bischofswerda und Umgegend bei unseren Zeitunasboten, sowie in der Expedition diese» Blatte» angenommen. 2,01 und 9,5 Dienstag, den 12. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr, soll im Hofe des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vl» V»rt1«o gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 6. Juni 1894. Der Gerichts-Vollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Taupe. Diese Zritschrist erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und EemmbeuÜS, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „belletristischere Beilage" vierteljtihrlich 1 Mark 50 Pf. Einzelne Nummer 10 Ps. 0,i „ 8,17 ,, Unsere Militärvereine. *) Von einem Ehrenmitgliede derselben. II. Die zweite Bedingung zur Rettung der Militärvereine vor dem Eindringen der Sozial demokratie ist eine strengere Ueberwachung und ein energischeres Einschreiten seitens der VereinS- und Bezirksvorsteher. Soll dem Eindringen der Sozialdemokratie vorgebeugt werden, so müssen die Militärvereine genügend überwacht und eS muß mit allen Mitteln dafür gesorgt werden, daß dieselben zunächst von den bereits einge drungenen schlechten Elementen gereinigt, sodann aber auch rein erhalten werden. Ob das schwierig ist oder nicht, kann nicht maßgebend sein: es muß eben geschehen, denn es ist die einzige Mög lichkeit, die Militärvereine für die gute Sache zu erhalten. Und wo nur ein ernster Wille ist, da findet sich auch stets sehr bald der Weg. Dieser Weg aber ist bereits gegeben durch die in den Satzungen jedes MilitärvereinS befind lichen Bestimmungen: „Sozialdemokraten dürfen *) Au» der „Leipziger Zeitung". Freitag, den IS., und Sonnabend, den 16. Juni dieses Jahres, Werden die Lokalitäten des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt und daher nur dringliche, unaufschiebbar« Geschäfte erledigt. Bischofswerda, am 4. Juni 1894. Königliches Amtsgericht. Schmalz Bl. Die unterzeichnete Polizeibehörde sieht sich veranlaßt, bezüglich der städtischen Promenaden und deren Anpflanzungen erneut darauf hinzuweisen, daß das Abpflückrn der Blätter und Blumen, Abreiben der Zweige und Aeste von Bäumen und Sträuchern, ferner das Betreten der Beete, insbesondere das Herumlaufen der Kinder außerhalb der Wege streng verboten ist und daß Eltern und Pflegeeltrrn neben der Verpflichtung zur Ersatzleistung der durch ihre Kinder oder Pflegebefohlenen verursachten Schäden wegen unterlassener gehöriger Beaufsichtigung derselben verantwortlich sind. Außerdem machen wir auf die Verordnung vom 23. November 1893 aufmerksam, wonach das Radfahren auf den ausschließlich für Fuß verkehr bestimmten Wegen und auf den erhöhten Fußbahnen an Fahrwegen verboten ist. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs Platz zu greifen haben, im einzelnen Falle mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet. Bischofswerda, aml. Juni 1894. Der Stadtrath. »i». Lange in den Verein weder ausgenommen, noch in dem selben geduldet werden", sowie in folgendem Satze: „Wenn ein Mitglied zu der Annahme berechtigt, daß es sich sozialdemokratischen „Be strebungen" hingiebt, so hat Ausweisung zu er folgen". Also die Möglichkeit, die zum Ziele führen den Mittel zur Reinhaltung ist gegeben, man benutze sie nur ordentlich. Der Wortlaut ist absichtlich so weit und dehnbar gefaßt, damit man die Betreffenden auch wirklich fassen kann, also wende man ihn an! Die Militärverrine beruhen auf Gesinnung, schon diese ist ausschlaggebend für ihre, Mit glieder, keineswegs allein die Thaten sind'S. Wer nicht die Ansichten hegt, die ein Militär verein von jedem Mitglieds verlangen muß, nach dem er ihm einmal freiwillig beigetreten ist, der kann nicht länger in ihm bleiben, denn er erfüllt nicht die Voraussetzungen, entspricht nicht den Satzungen. Ja, selbst zweifelhafte Leute gehören nicht in einen solch' patriotischen Verein. Entweder sie sind für oder gegen den König; entweder sie wollen die im Fahneneide gelobte Treue halten, oder nicht. Zweitrlei kann man nicht sein, am Wenigsten in dieser EntscheidungSzrit. Tine halbe Treue, ein gethrilteS Herz giebt es nicht, zween Herren kann man nicht anhängen; man kann nicht zugleich dem Könige dienen und der Revo lution. Die Militärvereine können nur ganze Männer, bewußte Anhänger des Königs ge brauchen. Groß brauchen die einzelnen Vereine nicht zu sein, nur rein und zielbewußt; durchaus nicht auf die Quantität der einzelnen Vereine sowohl, als der einzelnen Mitglied» an, sondern viel wicht ger ist die Qualität. Schlecht oder auch nur zweife haft gesinnte Vereine schaden viel mehr, als sie nützen. Denn man glaubt auf sie zählen zu können und doch wird man im Ernstfälle bitter getäuscht; man hält sie für Freunde, während sie doch innerlich Feinde sind. Verantwortlich für den guten Geist und die unbedingte Zuverlässigkeit ihrer Vereine sind also in erster Linie die Vereins- und Bezirksvorsteher. Von den Vorstehern hängt Alle» ab, der Geist, das Gedeihen, die ganze Zukunft der Militär« Vereinssache. Wie der Vorsteher, so der Verein, wie das Haupt, so die Glieder; rin Verein ist gut, wen» sein Vorsteher gut ist. Auf ihnen ruht das Ganze. Gute, ihrer Stellung gewach sene Vorsteher sind die Voraussetzung und Bor- Freitag, den 15. Juni dieses Jahres, vo« Bormittays Uhr an, kommen die in den Abteilungen 1, 9, 10, 12, 18 und 19 des HöllenrevierS aufberriteten Brennholz-Sortimente, als: 40 rm weiche Brennknüppel, 60 rm weiche Stöcke, 15 Wellenhunderte birkenes und 15 Wellenhundrrte weiches Brennreisig zur öffentlichen Versteigerung. Interessenten wollen sich zu obengedachter Zeit auf dem Holzschlage unterhalb des „Gasthauses zum goldnen Löwen" allhier einfinden. Bischofswerda, am 8. Juni 1894. Der Stadtrath. »r Lange 46 Sonnabend, den 9. Juni. , Der säcWheLrzähler, Wochenblatt fiir Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt -er Kgl. Amtshauptmunnschaft, der Kgl. Schulinspecüon u. des Kgl. Hsudtstcucramtes zu Bautzen, sowie drs Kgl. Amtsgerichts und des Stadttathes zu Bischofswerda. ' Iwserate, welche in diesen, Blatte die weiteste Berbreitmrg finden, werden bl» Diendtag und Freitag früh S Uhr angenommen und kostet die dreigespaltene SorpuSzeile 10Pf„ unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster Jnsrratenbrtrag 25 Pf. Montag, den 18. Juni 1894, vormittags 10 Uhr, im Gasthofe zur Sonne in Bischofswerda gegen das Meistgebot und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen ver pachtet werden. Bautzen, am 5. Juni 1894. Königliche Stratzenbauverwaltung Die diesjährige Kirschennutzung an der Bischofswerda—Zittauer Straße, Stat. 11,75 bis Stat. 12,25, „ —Neustädter „ , „ Steinigtwolmsdorf— „ „ , „