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Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung fuiden, werden bis Dienstag und Freitag srüb v Ubr angenommen und kostet dir dreigespaltene Lorpurzeile 1V Pf., unter „Eingesandt" 20Pf. Geringster Jnseratenbetrag2SPf. Wegen des einfallenden Pfingstfestes gelangt die nächste Nummer dieses Blattes nicht Dienstag, sondern erst Mittwoch, Abends 6 Uhr, zur Ausgabe. Die Expedition des „sächsischen ErziihlerS". Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Vellage" vierteljöhrlich l Mark SV Ps. Einzelne Nummer lv Pf. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte- angenommen. Bekanntmachung, das AushebungsgefchSft im Aushebungsbezirke Bautzen betr. DaS Aushebungsgeschäft findet in diesem Jahre 1. für die Militärpflichtigen ans den Orten des Amtsgerichtsbezirks Bischofswerda am 7. und 8. Juni, von früh 7 Uhr an, im zu Bischofswerda und 2. für die Militärpflichtigen aus den Orten der AmtSgertchtSbezirke Bautzen und Schirgiswalde am 9., 10., 12., 13. und 14. Juni, von früh 7 Uhr an, im zu Bautzen statt. - Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (OrdreS) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen und sind dieselben sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auSzuhändigen. Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn des AuShebungSgeschästS einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die OrtSbehörden die betreffenden Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsorte» der fraglichen Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschicken. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist seiten derjenigen Ortsbehörden, welchen die betreffenden Vorladungen von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. Bon der persönlichen Gestellung vor die Königliche Ober-Ersatz.Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand Vie persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich ange- stellt ist, von der OrtSpolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugniß zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der erhaltenen Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Ersätz-Kommission als genügend aner kannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können denselben auch die Vortheile der Loosnng entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so könne» dieselben auch des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer und Schulamts« kandidaten haben ihr Reifezeugnis nnd ihre Anstellungsurkunde mitznbringen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Kommijsion werden mündlich ertheilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publizirt. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten rekiamirt worden ist, haben am AnShebungStage mit zn erscheinen und find dieselben von den OrtSbehörden hierauf «och besonders aufmerksam zu machen. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am AushebnnyStage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugniß eines bsßmteten Arztes beiznbringen. Die OrtSbehörden (Bürgermeister und Gemeindevorständr) der Militärpflichtige stellenden Orte haben in jedem Aushebungsorte nur am letzten Sage der Aushebung, mithin in Bischofswerda am 8. Juni, in Bautzen am 14. Juni, Vormittags 7 Uhr im Schiebhause daselbst zu erscheinen und bi» nach Beendigung der Aushebung dort zu warten. Rach beendigtem AushebungsgeschSft werden den OrtSbehörden für die nicht zur Vorstellung kommenden Man»« schäften AuSmusterungS- bez. Landstnrmfcheine zugeheu. Diele Scheine find alsbald an die Betreffenden gegen Empfangs bestätigung auSzuhändigen, letztere selbst aber find aufzubewahren. Bautzen, am 17. Mai 1893. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen. 698 v.gez. von Zezschwitz, Amtshauptmann. Henke. Sonnabend, den A). Mai. 189S sächWe LrMler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspection u. des Kgl. Hau-tstcueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. Bekanntmachung. Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Reviersörster Herr Carl Alexander als GutSvorsteher für den exemten GntSbezirk des der Stadt Bautzen gehörigen DaucherwaldeS bei Uhyst am heutigen Tage allhier in Pflicht genommen worden ist. Bautzen, am 13. Mai 1893. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. 1417 ä. von Zezschwitz. Htg. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche für Demitz auf die Namen Friedrich Louis Heintz einerseits, sowie Herrmann'sche HoSpitalstiftung und Herrmann'sche -HinderbewahranstaltSstiftung andererseits eingetragenen Grundstücke, nämlich 1) die frühere Tuchfabrik, Nr. 43 des Brandkataster«, Folium 38 des Grundbuchs für Demitz, bestehend aus den Flurstücken Nr. 187, 188 und 189», nach dem Flurbuche 84,7 » groß, mit 100,87 Steuereinheiten belegt, 2) da« frühere Trockenhau», Nr. 43 des Brandkataster«, Folium 36 de« Grundbuchs für Demitz, bestehend aus dem Flurstücke Nr. 197», nach dem Flurbuche 12,3 » groß, mit 14,62 Steuereinheiten belegt, welche Grundstücke ortSaerichtlich zu 1 auf 10000 Mark, 2 2100 geschätzt worden sind, sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden" Die Versteigerung erfolgt, soweit die den aedachten Stisiunaen zugehörige Hälfte der Grundstücke in Frage kommt, mit Zustimmung der Stiftungs-Administratoren zwangsweise. ES ist " " / der 8. Juni 1893, Vormittags ,14 Uhr, als Anmeldeiermin, ferner