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Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schalinspertivn u. des Kgl. HaHtsteaemmtes z« Bautzm, sowie des Kgl, Amtsgerichts uud des Stadtralhes zu Bischofswerda, wSchentlick »wei Mal. Bestellungen werden bei allen Postanstalten Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung der Eonn^end« prr?.! und kostet einschließlich des deutschen Reiches, siir Bischofswerda und Umgegend finden, werden bis Dienstag und Freitag früh s Uhr viertelitlkrllck I mW"!» ", »belletristischen Beilage" in der Expedition dieses Blattes angenommen. angenommen und kostet die dreigespaltene CorpuSzeile 10 Pf., vieneliayruq^ Mark r>v Pf. Einzel.,. NÜmmer 10 Ps. «echSnndvt-rzlW^Jahrgang. un>er„Eingesandt"20Pf. GeringsterJnseratlnbetrag2bPf. T e ch S « « d v lergWkerÄ a h r g a « «. / Rgnr. Schw. Hirsch. e Hirsch. L. O. AmtShauptmannschaft. I. B.: von Wöhrmann, Regierungs-Assessor. Bekanntmachung Nach Z 4 der Bekanntmachung der unterzeichneten AmtShauptmannschaft, das Sc Bekanntmachung Das Königliche Ministerium des Innern hat dem Direktorium der Diakonenbildungsanstalt mit Rettungshaus zu Obergorbitz die Erlaubniß zu Veranstaltung einer Hauskollekte im Lause des Jahres 1892 für den Bereich des ganzen Königreichs Sachsen ertheilt und dem genannten Direktorium darüber einen Vorweis ausgestellt. Die Ortsbehörden des hiesigen Bezirks werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Sammelboten sich vor Beginn der HauSkollekte unter Vorzeigung des Vorweises oder einer beglaubigten Abschrift desselben bei den zuständigen Ortsobrigkeiten zu melden haben. Bautzen, am 14. Dezember 1891. Königliche AmtShauptmannschaft. I. V.: von Wöhrmann, —Regierungs-Assessor. Bekanntmachung I Viehhändlers Albin und ^tach 8 4 der Bekanntmachung der unterzeichneten AmtShauptmannschaft, das Schlafstellenwesen betr. vom 18. September 1888 — sächsischer Erzähler Nr. 76 1888 — haben die Ortspolizeibehörden von Zeit zu Zeit, mindestens aber einmal im Jahre eine Revision der zur Ausnahme von Kost- oder Quartiergängern bestimmten Räume vorzunehmen und über den Erfolg anher Anzeige zu erstatten. Da nun dergleichen Revisionsanzeigen, mit Ausnahme von zwei, auf daS laufende Jahr bei der unterzeichneten Behörde noch nicht emgegangen sind, hat man diese Bestimmung den Herren Gcmeindcvorständen des hiesigen Bezirks mit der Veranlassung wieder in Erinnerung zu bringen, nunmehr ungesäumt die vorgeschriebene Revision vorzunehmen und den Erfolg bis längstens den 31. dieses Monats anher anzuzeigen. Bautzen, am 12. Dezember 1891. Königliche AmtshauPtmannschaft. I. V. von Wöhrmann, —— Regierungsassessor. Die hier in Pflicht stehenden Vormünder werden hiermit aufgefordert, die für ihre Mündel auf das Jahr 1891 fälligen «aluattsdvrlvlut« ft»vwv. alsbald nach Jahresschluss und längstens am 31. Januar 1892 zu Vermeidung von Zv 3 Mark Ordnungsstrafe anher einzureichen. Zu den Vormundschaftsberichten können gedruckte Formulare allhier entnommen werden. Bischofswerda, am 12. Dezember 1891. i Königliches Amtsgericht. Schmalz Die unter den Viehbeständen des f deS Wirthschaftsbesitzers OSkar In 8vIuS«I»riiiiii O.-8., sowie des Gutsbesitzers Julius Theodor Oolmiv In Ski». 78 ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist vrl»8vl»v». Bautzen, am 16. Dezember 1891. Königlich Im laufenden Jahre wird in der Vparlra»«« uni» «»«I» dl» inlt öl«» S8. 8 M., «xpocklwt und bleibt dieselbe sodann für alle Ein- und Rückzahlungen auf Sparkassenbücher, sowie für Zinsenzuschreibungen bis mit 24. Januar k. I. DarlehnS- zinsen werden jedoch auch während dieser Zeit in den gewöhnlichen Expeditionsstunden (Montags bez. an WochenmarktStagen von 8—12 Uhr Vormittags, an den übrigen Werkeltagen aber von 9—11 Uhr Vor- und von 3—4 Uhr Nachmittags) angenommen. Stadtrath Bischofswerda, den 14. Dezember 1891. .... Sinz. Die Trottoirs sind stets von Schnee und Eis frei zu halten und bei eintretender Glätte sofort und so ost als nöthig mit Asche, Sand oder Sägespähnen zu bestreuen. Unterlassungen dieser Verpflichtungen werden auf Grund tz 366,^ deS R.-Str.-G.-B. mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. geahndet. A " Stadtrath Bischofswerda, den 18. Dezember 1891. Sinz L. ' Die Herrmann'sche OI»rl8tI»v»vI»«»ru»8 findet Vaii»«r8t«8, den 14. Dezember, Abends 5 Uhr, und die Herrmann'sche »rock den 27. Dezember, Vormittag 11 Uhr im Saale des HerrmannstiftS hier statt. Bischofswerda, den 17. Dezember 1891. '*7 ^ Die Administratoren der H e r r m a n n' s ch e n Stiftungen. .. Sinz. Friedrich Wilh. Kind. Heinrich Griffe Stadtverordn.-Vorsteher. „ Bekanntmachung. . Sicherung des öffentlichen Verkehrs werden die Wegebaupflichtigen deS hiesige» amtShauptmannschastlichen Bezirks bei einer vo", 30 Mk. hierdurch veranlaßt, bei elntretendem Schneefall alle Kommunikationswege, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, En,o wie oie anzulegenden Winterbahnen sofort mit mindestens 2 Meter hohen, an dem oberen Ende mit Reisigbüscheln oder Strohwischen versehenen "öelmäßigen Abständen von höchstens 20 Metern auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung, so lange Schnee liegt, jeder Zeit in orocntuqem Stande zu erhalten, auch den Schnee auf den Kommunikationswegen unverzüglich auszuwerfen, sobald dadurch der Verkehr gestört wird. i ^"'.allgemeinen Verkehrsintercsse hat man die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird daher auch jede zur Anzeige gelangende Zuwwechandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Königliche AmtShauptmannschaft Bautzen, am 5. Dezember 1891. I. B.: v. Wöhrmann, . RegierungSassessor. M. 'M