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Henke. Büchner. L. K. Bekanntmachung. Nach Beendigung der Herstellungsarbeiten aus dem Belmsdorf-Niederputzkauer Kommunikationswege wird derselbe für den Verkehr wie er freigegeben und die diesseitige Bekanntmachung vom 21. April vorigen JahreS außer Kraft gesetzt. Bautzen, am 7. Oktober 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und TonuabendS, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristische« Beilage" vierteljlihrlich 1 Mark SO Pf. Einzelne Nummer Iv Pf. Auserate, welche in diesem Blatte die we,teile « rorenunu Ken, werden bis Dienstag und Freitag früh S M angenommen und kostet die dreigespaltene EorpuSzeile 10 M-, unter „Eingesandt" 2vPs. Geringster Jnseratenbetrag 25 Pf. Donnerstag, den 15. Oktober 18dl, von 9 Uhr Vormittags an, öo^3tRaummetern buchenen und 50 Raummetern kiefernen Brennknüppeln, sowie 85 Wellen buchenem Brennreißig in den Abteilungen Versammlungsort: Butterbergrestauration. Stadtrath Bischofswerda, den 7. October 1891. B1«z Grundstücks- nnd Mobiliar-Versteigerung. ErbtheiluugShalber soll das zum Nachlasse des Gutsbesitzers Adolf Moritz Gebler in Hauswalde gehörige, aus 24 000 Mk aewürderte wid"mi?400W S?E ?Aegt^' ^rund- und Hypothekenbuchs für HauSwalde, 22 Hkt. 11,6 Ar (39 Acker 288 L-R.) umfassend am Donnerstag, den 15. Oktober 1891, - i Vormittags 11 Uhr, «n Ort und Stelle unter den nn Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden. _ An derben Tage Rachmi^gS nach erfolgter Grundstücksversteigerung und nach Befinden am folgenden Tage kommt ferner der AnFche^erU und HauSgeräthen, Erntevorräthen, Kleidern, Wäsche u. s. w. gegen sofottige Baarzahlung Der Lrsteher des Gutes hat den zehnten Theil der Erstehunaösumme sofort im Termine zu erlegen oder sicher zu stellen. r« - sonstigen VersteiacrungSbedlngungen, sowie ein Verzeichniß der zu verauktionirenden beweglichen Gegenstände sind aus den an der --GertthtStafel hier und nn Gasthofe zum Löwen in HauSwalde befindlichen Anschlägen zu ersehen, werden auch auf Verlangen abschriftlich mitgetheilt PuL»nltz, am L. Oktober 1891. o DaS Königliche Amtsgericht. »i-. Hempel. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Einführung von Nutz- und Zuchtvieh an Rindern aus Böhmen über Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in den benachbarten Grenzbezirken des Königreichs Böhmen seiner Zeit kleschlossene V h f ) s Litt«« nunmehr, nach dem die Seuche in den fraglichen Grenzbezirken wieder erloschen ist, unter den in den Verordnungen vom 2 . .. .. . 4. Dezember 1886 vorgeschriebenen Beschränkungen und Bedingungen, sowie unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs von letzt ab wiever g s Bautzen, am 30. September 1891. KöniglicheAmtS Hauptmannschaft. von Boxberg. -L— Bekanntmachung. Die Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl im 7. Wahlkreis des platten Landes soll Sonnabend, den 17. dieses Monats, Vormittags V»** Uhr, im Rathhaussaal zu Bischofswerda vorgenommen werden. Der Zutritt ist allen Wählern des Wahlkreises gestattet. Die Herren Wahlvorsteher werden ersucht, die Wahlprotokolle nebst Wahllisten und sonstigen Unterlagen dem Unterzeichneten rechtzeitig und spätestens bis zum 15. dieses Monats zugehen zu lassen und dabei zu bescheinigen, daß die in 8 43 des Wahlgesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung ihrerseits erfolgt ist. Bautzen, den 6. Oktober 1891. Der Wahlkommissar für den 7. Wahlkreis des platten Landes. AmtShauptmann von Boxberg., Bekanntmachung, die Landtagswahl im XI. Wahlkreise des platten Landes betreffend. Von dem unterzeichneten Wahlkommissare soll die Zusammenstellung der Ergebnisse der am 13. dieses Monats stattfindenden Bezirks wahlen im XI. Landtagswahlkreise des platten Landes Sonnabend, den 17. Oktober 1891, Vormittags 10 Uhr, im Gasthofe zum Stern in Reustadt vorgenommen und dabei das Ergebniß der Wahl sofort verkündigt werden. Den Stimmberechtigten ist freigestellt, der Wahlhandlung beizuwohnen. An die Wahlvorsteher ergeht unter Hinweis auf die Vorschriften in 8 45 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868, gleichzeitig Aufforderung, die über die Wahlen in ihren Bezirken aufgenommenen Protocolle nebst den Wahllisten und sonstigen Unterlagen, namentlich auch mit den für ungiltig erklärten Stimmzetteln — der Beifügung der giltigen Stimmzettel bedarf eS nicht, — ungesäumt nach Schluß der Wahlhandlung, jedenfalls aber längstens bis zum 15. dieses Monats, an den unterzeichneten Wahlkommissar nach Pirna portofrei einzusenden und dabei nach 8 22 der zu dem vorangezogenen Wahlgesetze ergangenen Ausführungsverordnung vom 4. Dezember 1868 zugleich zu bescheinigen, daß die in 8 43 dieses Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung frist gemäß erfolgt ist. Pirna, am 6. Oktober 1891. Der Königliche Wahlkommissar für den XI. Landtagswahlkreis des platten Landes. — Le Maistre, Amtshauptmann. Ker sächsische Frzähler, Wochenblatt fiir Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft, der Kgl. Schulinspection u. des Kgl. Hauptsteueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. Di.k» lin.t Mnk Bestellungen werden bei allen Postanstalten I Inserate, welche in diesem Blatte die^weiteste Bnbr*kung des deutschen Reiches, siir Bischosswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. SechS«»dvle»zWter"Jah*sa»»«.