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1891 H- L. L. L. des Mauerwerks mit 3690 Mk. 1) Abthlg. 1, 2) Abthlg. 1, Stat. 7) Abthlg. 2, Stat. 5) Slbthlg. 1, 6) Abthlg. 2, Stat. Stat. Stat. Stat. Stat. aufgefordert, an vorbezeichnetem sowie nach Unterwerfung unter in dem Gasthofe zu Großseitschen 10) Abthlg. 1, 12) Abthlg. 2, 14) Abthlg. 3, Die diesjährige Obstnutzuttg am BischofSwerda-Großdrebnitzer und BischofSwerda-WeickerSdorser CommunicationSwege soll Montag den 10. August d. I., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Rathhaussaale versteigert werden und wollen sich ErstehungSlustige zur gedachten Zeit im genannten Saale einfinden. Stadt rath Bischofswerda, am 3. August 1891. Sinz Freitag, den 14. August 1891, von 8 Uhr Vormittags an, Versteigerung von 40 Raummetern kieferne»» Brennscheiten, 3 Raummetern birkenen und 115 Raummetern kieferne»» Brennknüppeln in den Abtheilungen 25 bis 28 des ButterbergrcviereS. Versammlung am sogenannten „Kuhkirchhof". S tad tr ath Bischofswerda, den 6. August 1891. Sinz Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reiches, für BischosSwerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte» angenommen. Sonnabend, de»» IS. August d. I., Vormittags 10 Uhr, in der Brauereirestauratiou in Bautzen auf der Keffelgaffe. Für 22 Strecken des l^und 2. Amtsstraßenmeisterbezirks. Staü i Sonnabend, den 8. August Obst-Verpachtung. Die Obstnutzungen an den nachverzeichneten fiskalischen Straßen sollen in folgenden Terminen meistbietend gegen sofortige Baarzahlung und unter den vorher bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Bautzen-Kamenzer Straste. 1.»-5,v. Bautzen-Hoyerswerdaer Straße. 1,06—6,«. 3) Abthlg. 2, Stat. 6,8—13,2. 4) Abthlg. 3, Stat. 13,2—16,73. Bautzen-Löbauer Straße. 0,8—4,0 (hierbei die anstehenden Pflaumen für sich). 4,0 8,«95. Bautzen-Weitzenberger Straße. 4,4—5,0. 8) Abthlg. 2 u. 3, Stat. 6,8—9,4. 9) Abthlg. 3, Stat. 9 4-12«. Bautzen-Neufalzaer Straße. 0,7—2,2. 11) Stat. 2,2—5,1. 5,i—6.«. 13) Stat. 6,«—10 2. 10,2—12,4. 15) Stat. 13,1—15,496. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind nach 8 17 der revidirten Städteordnung alle Gemeindemitglieder, welche die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben, öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch innerhalb der letzten bewen Jahre bezogen haben, unbescholten sind, eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuern und Gcmcindcabgaben, Armen- und Schulanlagen vollständig berichtigt haben, und entweder im Gemeindebezirk ansässig sind, oder daselbst wenigstens seit zwei Jahren wohnen, oder in einer anderen Stadt Sachsens bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren, dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche männlichen Geschlechts find, seit drei Jahren im Gemeindebezirk wohnen und mindestens 9 Mark directe Staatssteuern zu entrichten haben. Indem wir aus diese Bestimmungen hierdurch noch besonders Hinweisen, machen wir zugleich bekannt, daß die Anmeldungen für die nächste Bürgervcrpflichtung spätestens bis zum 1. September d. I. in hiesiger Rathsexpedition zu bewirken lind. Stadtrath Bischosswerda, den 4. August 1891. Sinz Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und TonnabeybS, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristische« Beilage" vierteljährlich l Mark 50 Ps. Einzelne Nummer 10 Pf. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Einführung von Nutz- und Zuchtvieh an Rindern aus Böhmen über die auS Anlaß des Ausbruches der Maul- und Klauenseuche in den böhmischen Grcnzbezirken Rumburg und Schluckenau seinerzeit geschlossene Grenzstation Gvers- pach nunmehr, nachdem die Seuche in den genannten Grenzbezirken wiederum erloschen ist, unter den in den Verordnungen vom 26. Jul« 1884 unv 4. Dezember 1886 vorgeschriebenen Beschränkungen und Bedingungen jedoch unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs von jetzt ab wieder gestattet. Bautzen, am 4. August 1891. Königliche A m t S h a u p t m a n n s ch a f t. In Vertretung: von Ulkerrnam», Reg.-Ass. er sächsische FrMer, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtshaHtmaimMst, der Kgl. SchulinsMion u. des Kgl. Hautztslcocmmles zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadttathes zu BischosSwerda. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal. Bestellungen werden bei allen Postanstalten ^nÄr^'we'rdei^biS D^I ftiih^g Uh? angenommen und kostet die dreigrspaltene CorpuSzeile lO Pf., unter„Eingesandt" 20Pf. GeringsterJnseratenbetrag2SPf Mehrbietungstermin. Für das zum Nachlasse des Schmiedcmcisters August Benjamin HVvdvn» in Großseitschen gehörige, ortsgerichtlich auf 4236 Mk. — Ps. gcwürdertc Schmiedegrttttdstück Cat.-No. 19 und Fol. 18 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großseitschen, welches einen Flächenraum von — Hektar 4„ Ar enthält, mit 33,„ Steuereinheiten belegt und bei der Landesbrandversicherungsanstalt einschließlich ' ' — Pf. versichert ist, ist die Summe von 4236 Mk. geboten worden. Als Mehrbietungstermin ist der 17. August 1891 anbcranmt worden und werden diejenigen, welche das Gebot von 4236 Mk. zu übersetze» gesonnen sind, hierdurch Tage Vormittags 10 Uhr an hiesiger Amtsstelle sich einzufinden und nach Ausweis über ihre Zahlungsfähigkeit, die gestellten, ihnen in diesem Termine bekannt zu machenden Vcrkaufsbedingungen, welche auch vorher allhier, sowie eingesehen werden können, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren sich zu gewärtigen. Bautzen, den 3. August 1891. Das Königliche Amtsgericht. ——Jaeger, A.-R.