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in der Expedition dieses Blattes angenommen. SechsundvterzUfter Jahra««« miiier- fahren ist ein Oder hriges oder Frau em 2. kfahrt c und kannte ist in icrger dheim ixdorf !t. — unger tlers- beiter ch in unter Frau nbrod tnden Blitz- der durch verks nken- ndelt über- )chen, irden Lohn brach !e. — j. D. kreuz eiffcr der die eit«; öeip- ens; das In russ. sep- nun« Der itadt i im d zu pen, 889 lins 782 » in tern Zuli vinz vaS mit 062 er oa^ Bahn Iterzug l Vor- >r da durch im der ierfuhr Laufe ährend mög- : u. A. seklagt, ganze Inhalt e deS oft verden Vor- e das schul- e auch ttborte Manche dafür im die !lndere dergl. on an i ver- Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwochs und Tonnabends, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden »belletristische« Beilage" vicrteljöhrlich l Mark 50 Pf. Einzelne Nummer 10 Pf. Die diesjährige Obstnutzttttg am Bischosswerda-Großdrebnitzer und Bischofswerda-Weickersdorser CommunicationSwege soll Montag den 10. August d. I., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen RathhauSsaale versteigert werden und wollen sich Erstehungslustige zur gedachten Zeit im genannten Saale einfinden. , Stadtrath Bischofswerda, am 3. August 1891. Sinz laset und inHEräner'icheu Gasthofe zu Göda zu ersehen. ErstehnngSlustige werden geladen, zur obcnbe^ Erörterungen im Schoohe 'seines Hauses nicht gescheut hat, um die evangelische Glaubenstreue in dem Herzen der Tochter der Kaiserin Friedrich wach zu halten. Es war wohl auch kein Zufall, daß die Kronprinzessin auf ihrer letzten Reise nach Deutschland ihren hohen Bruder nicht sah. Es war vergebens, daß die evangelische Presse damals an das Schicksal aller der deutschen Fürstinnen erinnerte, die im fremden Lande mit einem Uebertritt ihr irdisches Heil zu begründen hofften und nur ihr Unheil sanden. Heute denkt man vielleicht schon ernster über diese wohlgemeinten Erinnerungen. Einige ultramontanc Blätter aber in Deutschland bringen eS fertig, auch bei solcher Gelegenheit, die doch außer der konfessionellen Seite ihre nationale hat, Schadenfreude auSzu» sprechen und daraus selbst Kapital für ihren Grundsatz der Wiedertaufe zu schlagen!« Der bekanntlich offiziösen „Polit. Korresv." wird au» Berlin geschrieben: „Für die eigentliche Politische Weltschau. Zu der von unS erwähnten Nachricht, wo nach die Kronprinzessin Sophie von Griechenland veranlaßt werden soll, sich der Wiedertaufe zu unterziehen, schreibt der „Rcichsbote«, jedenfalls den Empfindungen weiter protestantischer Kreise Ausdruck gebend: „Wenn die Sachlage in der That so ist, wie sie hier geschildert wird, so ist sie eine traurige, traurig für die deutsche Kaisers tochter, an der sich die schiefe Ebene, die ihr Glaubenswechsel cingeleitet hat, rasch vollzieht, traurig für das Ansehen der evangelischen Kirche, deren Schirmherr der deutsche Kaiser ist. Es ist von evangelischer Seite Alles geschehen, um die Heirath des Kronprinzlichen Paares von Griechenland zu ermöglichen, von griechisch-ortho doxer aber ebenso Alles, um die religiöse Ge wissensfreiheit, die der preußischen Prinzessin ge- md noch am Tage ihrer Hochzeit pelte Trauung durch Kögels Hand zum Ausdruck kam, zu beschranken und zu unter graben. Die neue Anmaßung der griechisch- orthodoxen Kirche ist ein Faustschlag in daS Gesicht der evangelischen Kirche, sie stellt den Protestantismus auf eine Stufe mit Heidenthum und Ketzerei. Nicht einmal die römische Papst kirche wagt heute die Nothwendigkeit der Wieder taufe, wie fest sie diese auch innerlich bewahrt, offen herauszukehren und hier wird sie von der Popenkirche gegenüber einer deutschen KaiserS- tochter in krassester Form verlangt, nachdem man zuerst, um ihren Einzug in Athen zu er möglichen, in Berlin ihr Freiheit des religiösen Bekenntnisses zugesichert, und um sie zum Ueber tritt zu bewegen, eine Oelung abschwächend an ihrer Stelle auSgefiihrt hatte. Das würde nichts wie eine stufenweise, immer tiefer steigende Demüthigung des evangelischen Glaubens be deuten. Wir wissen, daß unser Kaiserpaar Alles gethan hat, um den Religionswechsel der Kron prinzessin zu verhindern, daß es selbst aufregende Der sächsische LrzäW Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schulinspectwn u. des Kgl. Hau-tsteueramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Bischofswerda. Das Landstiinbische Direktorium Th. v. Zezfchwitz, Landesältester. Bestellungen werden bei allen Postanstalien Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung des deutschen Reiches, Mr Bischofswerda und Umgegend finden, werden bis Dienstag und Freitag früh S Uhr angenommen und tostet die dreigespaltene CorpuSzeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 2V Ps. Geringster Jnseratenbetrag Lb Pf. Gutsverkauf in Göda Die zum Nachlasse deS Gutsbesitzers Carl August Larratz in Göda gehörigen Grundstücke Nr. 40Ü des Brandkatasters, Fol. 52 des Grundbuchs sür Göda AmtSantheils, Nr. 45, 48o, 252, 293, 316, 321, 339, 340, 349, 350, 351, 352, 353, 356 und 357 des Flurbuchs von Göda, zusammen 50 Acker 240 Li-Ruthen Fläche enthaltend, mit 754,„ Steuereinheiten belegt und durch den landwirthjchastlichen Sachverständigen Herrn Otto Beyrich in Bautzen auf 57,000 Mk. geschätzt, sollen auf Antrag der Erben durch das unterzeichnete Amtsgericht Dienstag, den 11. August 1891, Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle zu Göda ohne Inventar, jedoch mit der heurigen Ernte versteigert werden. Der Ersteher soll den zehnten Thcil der Erstehungssumme sofort im Termine, weitere vier Zehntel aber längstens vier Wochen später erlegen. Im klebrigen sind die Vcrstcigerungöbedingungen, sowie die ungefähre Beschreibung der Grundstücke aus den Aushängen an hiesiger Gericht-- laset und imtEräuer'ichen Gasthofe zu Göda zu ersehen. ErstchungSlustige werden geladen, zur obcnbezeichnetcn Zeit im Larraß'schen Gute Nr. 41 des Brand-Kat. für Göda sich einznfinden, ihre Gebote zu eröffnen und des Weiteren sich gewärtig zu halten. Königliches Amtsgericht Bautzen, am 24. Juli 1891. Jaeger, A.-R. . Bekanntmachung. Das Landft»indische Direktorium macht hierdurch bekannt, daß die Landstündische Bank zu Bautzen bereit ist, die in der sächsischen Oberlausitz gebildeten und entstehenden landwirthschaftlichen Genossenschaften und landwirth- schaftlichen Darlehns- und Sparkassenvereine nach jeder Richtung hin zu unterstützen. Es soll dies namentlich geschehen durch Gewährung von zunächst unverzinslichen Darlehnen im Betrag von 300 bis 500 Mark zur ersten Einrichtung, durch Eröffnung des Contocorrentverkehrs rnit den Genossenschaften und Kassen, wobei der Zinsfuß für die Einlagen zunächst auf 3V, °/o, der Debetzinsfuß auf 4 °/« normirt wird, ferner durch Uebernahme der vorgeschriebenen Revisionen der Kassen und durch Unterstützung nach jeder anderen erwünschten Richtung. Die landwirthschaftlichen Genossenschaften und Darlehnskassen der Provinz werden daher aufgefordert, Anschluß an die Landständische Bank zu suchen und sich mit dieser direkt in Verbindung zu setzen. Es wird dabei darauf hingewieseu, daß die Landständische Bank kein auf allgemeiner und solidarischer Haftverbind lichkeit der Mitglieder begründeter Verein, sondern ein den Ständen des Landkreises der sächsischen Oberlausitz gehöriges, von diesen garantirtes Geldinstitut ist. Durch die Geschäftsverbindung mit dieser Bank übernehmen also die Genossenschaften, Kassen und die Hypotheken schuldner gar keine Haftpflicht, während dies bei den anderen landwirthschaftlichen Kreditinstituten in der Regel der Fall ist. Bei dieser Gelegenheit wird zugleich anderweit bekannt gegeben, daß die Landständische Bank Darlehne auf Hypothek in der Oberlausitz gegenwärtig zu °/o gewährt. Da diese, auf Wunsch auch amortisirbaren, Darlehne ohne Provision und baar, ohne Rücksicht auf den Cours der Pfandbriefe, ausgereicht werden, so ist der Zinsfuß nicht höher als der von den anderen landwirthschaftlichen Kreditinstituten jetzt bedungene. Denn bei dem gegenwärtigen Coursstand der Pfandbriefe der anderen inländischen landwirthschaftlichen Kreditinstitute erleidet der Darlehnsnehmer dort bei der Ausreichung einen Kapitalverlust, durch dessen Ausgleichung, unter Hinzurechnung des Verwaltungskostenbeitrags, sich der Zinsfuß von 3Vr "/» in Wirklichkeit wesentlich erhöht. Die von der Landständifchen Bank gewährten hypothekarischen Darlchne werden bei pünktlicher Zinsenabführung nicht gekündigt und ebensowenig hat der Darlehnsnehmer eine willkürliche Erhöhung des Zinsfußes zu befürchten. Bautzen, am 1. August 1891.