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Im hiesigen Handelsregister ist heute aus Fol. 110 verlautbart worden, daß die Firma Carl Traugott Grützner in Bischofswerda erloschen ist B i s ch o s s w e r d a, am 15. Juli 1891. K ö n i g l i ch e S A m t s g e r i ch t. ' - - -- - - - Kürsten, Assessor. Nach § 104 der Bauordnung für die Stadt Bischofswerda vom 29. April 1890 sind für alle Gebäude mit Wohnungen oder Arbeits räumen, sowie für Stallungen, Dünger- und beziehentlich Jauchengruben herzustellen. Diese Gruben sind in der erforderlichen Größe, soweit als möglich außerhalb der Gebäudegrundfläche und von der Straße entfernt im Hofraum anzulegen, haben cbensowie der aus dem Gebäude in die Grube führende Verbindungscanal (der GrubenhalS) besondere Umfassungen zu erhalten, und sind diese Umfassungen, sowie die Sohle wasserdicht in Cement gemauert aus hartgebrannten Ziegeln in der erforderlichen Stärke, und zwar die Umfassungen mindestens 1 Stein (d. i. 25 Centimeter) stark, die Sohle aus mindestens 2 im Verband gelegten Ziegelschichten, und Wände und Sohle mit einem dauerhaften und gut geglätteten Cementputz herzustellen. Die Gruben müssen mindestens 85 Centimeter von Kellern entfernt gehalten und sicher und luftdicht abgedeckt werden und sind deren Umfassungen mindestens 50 Centimeter von den nachbarlichen Grenzen zu halten. Hierdurch wird nun angeordnet, daß überall da, wo dergleichen Gruben noch nicht oder nicht in der vorschriftsmäßigen Weise vorhanden sind, Dünger- und Jauchengruben nach den obigen Vorschriften von den betreffenden Hausbesitzern ungesäumt und bis spätestens zum 31. Oktober o. I. anzulegen und herzustellcn sind. Säumige haben Bestrafung nach § 134 der Bauordnung zu gewärtigen. Stadtrath Bischofswerda, den 24. Juni 1891. ——Sinz L. Bekanntmachung t -er gemeinsamen Ortskrankenkasse für Stacha und Umgegend. 1 Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den in der Generalversammlung vom 3. Mai a. o. beschlossenen HI. Statutennachtrag, die Abänderung des § 8 betreffend, genehmigt. Hiernach hat der 8 8 zu lauten: Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen 1) für erwachsene männliche Kassenmitglieder ausschließlich der Lehrlinge und Oekonomiescholare 18 Pfg- 2) für erwachsene weibliche Kassrnmitglieder 12 - 3) für männliche Kassenmitglieder unter 16 Jahren, für Lehrlinge und Oekonomiescholare . . 10 - 4) für weibliche Kassenmitglieder unter 16 Jahren . 9 - Hiervon fallen '/» den Versicherungspflichtigen, V, den Arbeitgebern zu, so daß sich die Kassenbeiträge, welche den Versicherungspflichtigen -selbst zur Last fallen, wie folgt beziffern: 1) für erwachsene männliche Kassenmitglieder ausschließlich der Lehrlinge und Oekonomiescholare 12 Pfg. 2» für erwachsene weibliche Kassenmitglieder 8 - 3) für männliche Kassenmitglieder unter 16 Jahren, für Lehrlinge und Oekonomiescholare . . 7 - 4) für weibliche Kassenmitglieder unter 16 Jahren 8 - > H Stacha, am 15. Juli 1891. Der Kassenvorstand. Schreiber, Vorsitzender. Bekanntmachung -er Ortskrankenkaffe für Harthau und Umaeaend. Die Geschäfte der genannten Kasse werden von heute ab bis auf Weiteres vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Wilhelm Äück-l nn Großharthau erledigt. " Die Ortskrankenkasse Harthau und Umaeaend, am 16. Juli 1891. »»««vis, Vorsitzender. Sonnabend, den 18. Juli Per WWe FrMer Wochenblatt für Bifchofswer-a, Stolpen nn- Umgegen-. Rgm. 18S1 Bekanntmachung. Wegen Weiterbaues des Burkau-Uhyfter Verbindungsweges wird der an den Rittcrgutsgarten angrenzende Wegetract des jetzigen CommunicationSweges für den Verkehr gesperrt und letzterer auf den nach der Horn'schen, jetzt Uhlemann'schen Wirthschaft und nördlich am Rittergut Niederbnrkau vorbei führenden Weg verwiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 13. Juli 1891. von Boxberg Bekanntmachung. . Das Königliche Ministerium des Innern hat die Einführung von Nutz- und Zuchtvieh an Rindern auS Böhmen über die aus «n a^ dcS AuSbrucheS der Maul- und Klauenseuche in den benachbarten Grenzbezirkcn des Königreichs Böhmen seuier Zeit geschlossene Viehelnsuyrna on Zittau nunmehr, nachdem die Seuche in den fraglichen Grenzbezirken wieder erloschen ist, unter den in den Verordnungen vom 26. Juli iv»4 un 4. Dezember 1886 vorgeschriebenen Beschränkungen und Bedingungen, sowie unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs von jetzt ab wieder gestattet. Königliche Amtshauptmannschaft Bautzen, am 13. Juli 1891. von Boxberg. — Bekanntmachung. Montag, den 20. dieses Monats, Vormittags von 10-12 Uhr, wird AmtStag in dem Rathhaussaale zu Bischofswerda abgehalten werden. Bautzen, am 14. Juli 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boxberg. Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschast, der Kgl. Schulmspection u. de sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadtrathes ? s Kgl. Hgllptsteucramtes zu Bautzen, sU Bischosswerda. Diese Zeitschrift erscheint wiichenllich zwei Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Beilage" .vierteljithrlich 1 Mark 50 Ps. Einzelne Nummer 10 Ps. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutschen Reiches, siir Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. Sechs undvseLzlgfter Jahrgang. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste «ervreirung finden, werden bis Dien-tag und Freitag früh S Uhr angenommen und kostet die dreigespaltene CorpuSzeile 10 Ps-, unter „Eingesandt" 20Pf. GeringsterJnseratcnbetrag2SPf.