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t-'7 mä. u versteigert werden und ist -ferner lowie Cs. L. k.: r äiv, I'sivr oksna i rmä vllks, lüüä- jovis litLr- rmä !i ru larost' l^isbe ütixs iisrr- oUöü 8SM. 891. M >ender Haftstrafe unter- ' " verhindern, N mit aller zu zwanzig Stiftungen. rordn.-Vorsteher. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Evm«a»e«»A, und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden „belletristischen Beilage" Diertrljöhrlich 1 Mark b0 Ps. -Einzelne Nummer 10 Pf. Die BrodvertheUung aus der Herrmann schen Brodstiftnng findet Sonnabend, den 16. Mai dieses Jahres, Mittags 12 Uhr, -iim Saale des HerrmannstisteS hier statt. Bischofswerda, am 8. Mai 18S1. D i e, A d m i n i st r a t o r e n der «In-. S-t-trich «Uh. Mnv. Bestellungm werdm btt. allen Postanstalten Inserate, welche in diesem Blatt« die weiteste Verbreitung de» deutschen Reiche», für osswerda und Umgegend finden, werden bi» Dten»tag und Freitag früh S Uhr in der Expedition diese» Blatte» angenommen. EechSnnvvlergknVer^Satz»«»»«. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Amtsräume können Montag, den 11., und Dienstag, den 12. dieses Monats, Lei der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt werden. Bautzen, am 2. Mai 1891. Die Königliche AmtShauptmannschaft. von Boxberg. — Bekanntmachung. Die nächste öffentliche Sitzung des Bezirks-AusfchttfseS findet Donnerstag, ven 14. Mai 1891, Vormittag- '/.II Uhr, im Sitzungszimmer der unterzeichneten Behörde statt. Die BerathungSgegenstände sind aus der im amtshauptmannschaftlichen Gebäude angeschlagenen Tagesordnung zu ersehen. Königliche AmtShauptmannschaft Bautzen, am 2. Mai 1891. von Boxberg. Mr sachlW Lrzahker, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« und llmgegend. Amtsblatt der Kgl. AmtShaiiPtmamischaft, der Kgl. Schulinspcctimi u. des Kgl. Hmiptstmeramtes zu Bautzen, sowie des Kgl. Amtsgerichts und hcs Stadttathes zu MschosSwnda. Dienstag und Freitag früh g Mr angenommm und kostet die dreigespaltene LorpuSzeile 10 Pf., unier„Eingesandt" 20Ps. GeringsterJnseratenbetrag25Pf. Zwangsversteigerung. Das i>n Grundbuche auf den Namen des Lohgerbermeisters Eduard Jnpner, dermalen in Seifhennersdorf, eingetragene HauSgrundstück mit Garten, Nr. 86 des Brandkatasters, Nr. 254a und 254b des Flurbuchs, Folium 48 des Grundbuchs für Oberneukirch Meißner SeitS, nach dem Flurbuche 9,8 Ar ----- 53 LI-R. groß, mit 48,30 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 5880 M. — Pf., soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise der 11. Juni 1891, Vormittags 1« Uhr, als Mnmeldttermi», der 25. Juni 1891, Vormittag- 10 Uhr, als VrrstrigormtgSttrmstr, der 9. Juli 1891, Vormittags 1v Uhr, als Termin zu Verkündung deS BerthettnngSplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kosten- Forderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichts schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bischofswerda, aml. Mai 1891. Königliches Amtsgericht. Schmalz - Mittwoch, den 13. Mai 1891, Nachmittags 3 Uhr, loll in Grost-Harthan 1 hellbraunes Pferd (Wallach) -gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Versammlungsort: Rüdrich'S Restauration in Groß-Harthau. Bischofswerda, den 8. Mai 1891. Der Gerichts-Vollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Saupe Mittwoch, den 13. Mai d. I., von 8 Uhr früh ms, Versteigerung von 10 Raummeter weichen Vrermfcheiten, 60 Meter Breuukuüppeln und 35 Wellenhundert Reistig, in den Abth. 11, 18, 19, 20, 21 und 22 des HöllrnrevierS. Versammlung am Aster'schen Bahnwärterhaus an der Kreuzung des BelmSdorf-Kesseler Weges mit der Sächs.-Schles. Eisenbahn. Stadtrath Bischofswerda, den 4. Mai 1891. Sinz, Bürgermeister. Jede Beschädigung ver Promenaden und öffentlichen Anlagen hiesiger Stadt, das Abreißrn von Blüthen, Blumen, Zweigen und Arsten, das unbefugte Betreten der der hiesigen Stadtgemeinde oder den hiesigen milden Stiftungen gehörigen Grundstücken, die Beschädigung der auf den selben angebrachten Bewässerungsvorrichtungen wird hierdurch wiederholt bei Geldstrafe bis zu 60 Mark beziehentlich entspreche 7 7 "" ' lagt und ersuchen wir insbesondere die Eltern und Erzieher, durch strenge Beaufsichtigung der Kinder Uebertretungen obigen Verbots wie wir übrigens an jeden wohlgesinnten Einwohner der hiesigen Stadt die dringende Bitte richten, etwaigem UnfUge in dieser Ntzj Energie entgegentreten beziehentlich denselben zur sofortigen Anzeige bringen zu wollen, schließlich aber demjenigen eine Belohnung Mark zufichern, welcher die Urheber von vorsätzlichen und rechtswidrigen Beschädigungen und Zerstörungen von Gegenständen, die zum "öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze und Anlagen dienen, so zur Anzeige bringt, daß sie strafrechtlich belangt werden können. Ungenügende Beaufsichtigung der Kinder in den Promenaden und öffentlichen Anlagen wird unnachsichtlich mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. beziehentlich entsprechender Haftstrafe geahndet werden. Stadtrath Bischofswerda, am 8. Mai 1891. Sinz