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k / Auf dem im hiesigen Handelsregister für die Aktiengesellschaft „Bemkverein" in Bischofswerda angelegten Folium235 ist heute eingetragen worden, daß der Gesellschaftsvertrag laus Protokollcs vom 20. dieses Monats abgeändert worden ist. Bischofswerda, den 30. December 1890. ' Königliches Amtsgericht. . Würsten, Ass. F. Diese Zeitschrift etheiris wöchentlich zwei Mal, Mtttw»«HS und C*»abe«dO, und kostet einschließlich der Sonnabend- erschriwide» „bÄleteistlscheu Beilage" vierteljithrlich l Mark b Pt. Einzelne Nummer 10 Pf. Inserate, welche in diesem Blatte die weiteste Verbreitung finden, werden bis Dienstag und Freitchg früh S Uhr angenommen und kostet die dreigrspaltene CorpuSzeile 10 Pf., unter „Eingesandt" 20Ps. Geringster Jnseratenbetrag2dPs. Bestellungen werden bei allen Postanstalten des deutsche» Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blatte» angenommen. Gech-aaddle^rigster ^iahrgaag. Bekanntmachung. Die nutzer Führung der RekrutirungS-Stammrollen betrauten Ortsbehörden — Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände — des hiesigen AuShebMaS- (amtshauptmannschaftlichen) Bezirks werden andurch veranlaßt, sofort durch öffentliche Bekanntmachung in ihrem Orte und auf sonst ortsübliche Leise Aufforderung behufs Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle an die hierzu verpflichteten Militärpflichtigen beziehentlich deren Elten, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung zur RekrutirungS-^Stammrolle unterliegen fämmtliche Wehrpflichtige, welche im Laufe deS Jahres »VL das SV. Lebensfahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtige« der alteren Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtungen näh nicht endgültig durch dieOber-Ersatzkommission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldefrist auch Rekruten, welche bis zum 1. Febnar des laufenden Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Bon der Mdcrholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmte» und zwar längeren Zeitraumals bis zum GestellungSjahr 1891 von den Ersatzbehörden hiervon entbunden oder über das laufende Jahr 1891 hinaus zurückgestellt worden sink Die Aumelymg zur RekrutirungS Stammrolle muß in der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres bei ver Orts- (StammrolM-) Behörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes erfolgen. Wer innerhalb des deutschen Reichsgebiets keinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, oder wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhaiptcr ihren letzten Wohnsitz in Deutschland hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stamm rolle anzumelden haben, zeit; abwesend, (auf Reisen, auf See u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Ver pflichtung, sie innerhalb des vorgenannten Zeitraums zur Stammrolle anzumclden. Die zum elnjÄrig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militär dienst eingetreten sind, bei dä Ersatzkommission ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungs scheins zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Bei der erstmalven Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das GeburtSzeugnitz, bei Wiederholung der Anchldung aber der im ersten Gestellungsjahr erhaltene Loosuugsschein vorzulegen. Außerdem sind bei der wiederholten Anmeldung etwa inzwischen ei^etretene Veränderungen in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w. mit anzuzeigen. Alle Militärpflichtige, welche navls Anmeldung zur Stammrolle im Lause eines ihrer Militärpflichtjahre ihren Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen, luden dieses behufs Berichtigung der Stammrollen beim Abgänge sofort und nach Ankunft an dem neuen Auf enthaltsorte spätestens innerhalb dreier Tage der Stammrollen-Behörde der betreffenden Orte zu melde»». Wer diese vorgeichütbeisen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die gemäß der BesHnmungen in 8 46 der Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 anzulegenden Rekrutirrrngs-Ttammrollen — für die Geburtsjahrgänge 1871, 1870, 1869 und, wenn erforderlich, auch für die älteren Jahrgänge — sind von den Orts- (Stammrollen-) Behörden, zn Vermeidung einer Ordnungsstwfc von 10 Mark, l spätestens bis zum 15. Februar dieses Jahres unter Beifügung der Geburtsliren, der Geburts- und LoosungSscheine, sowie der etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafung Militärpflichtiger anhev ciuzureichen. Ueber An- und A»«eldu»»gen Militärpflichtiger, welche «««I» Einreichung der Stammrollen im laufenden Jahre noch erfolgen, ist von den Orts- (Shgnnrollen-) Behörden stets sofort Anzeige anher zu erstatten, auch sind letzterer die Geburts-oder Loosungs- scheine beizufügen. Zu solchen Auxinen sind Auszüge zur Rekrutirungs-Stammrolle, welche in der Rösger'ichen Buchhandlung in Bautzen käuflich sind, zu verwenden. , Den OrtSbehörden lW weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in den Geburtslisten für den Geburts jahrgang 1871 verzeichneten militärpilichtigen Personen ungesäumt Erörterungen anzustellen und das Ergebniß in der Stammrolle zu vermerken. Personen, welche die deutsche Reichs- und Staatsangehörigkeit nicht besitzen, sind von der Aufnahme in die Rekrutirungs- Stammrolle auSzuschlicßen und ist solches in der Geburtsliste zu vermerken. Etwaige zweifelhafte dergleichen Fälle sind besonders anher anzuzeigen. V Der Civilvorsitzeude v. der Königl. Ersatzkommission des Aushebungsbezirks Bautzen, V den 1. Januar 1891. von Boxberg, j Amtshauptmann. ochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsblatt m W. Amts-aiiptmannschuft, der W. Schulinstzcction «. des W. Ha«ptfte«eramtes zu Bautzen, s > sowie des W. Amtsgerichts und des Stadtralhcs zu BWosswerda. Auf Fol. 237 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma A. 8. Wolf in Oberueukirch und als deren Inhaber der Kaufmann August Leberecht Wolf daselbst eingeäagen worden. Bischofswerda, den December 1890. Königliches Amtsgericht. «ürsten, Assessor. Wgner. Diejenigen Personen, welche süv daS Jahr 1891 eine Lomvkuarlwkmwt« zu erlangen wünschen, haben sich bis zum Id. Januar 1891 in hiesiger Rathsexpedition anzumelden, s Stadtrath Bischofswerda, den 27. December 1890. Sinz i Submission. Nächsten Montag, als de« S. Januar, Nachm. 3 Uhr, soll in der Etsenbahnrestauratiou aUhie* der Bau der zu bauenden Bahnhofsstraße, excl. des Anfahrens der Steine, au den Mindestfordernden unter Auswahl der Lieitantön vergeben werden. Bauzeichnung, sowie Bedingungen ließen beim Unterzeichneten zur Einsicht aus. D emitz , am 29. December 1890. * Dsr (Äsrntzinäsratli. > S-rr-erlich, Gemeindevorstand.