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Anavend, den 31. December Ostld. chrift erscheint wöchentlich zwei Mal, I B und Esemabendsund .kostet einschlichlich de» deut> ^Dies« Zeitschrift Erscheint wdchmtltch zu»et Mal der Sonnavend» erscheinenden »teüetrWfch«« Belle vierteljährlich 1 Mark S0 Pf. Einzelne Nummer lv er sächsische Lrzähkr, Wochenblatt fkr Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Amtsdlatt da «gl. Amtshmchtmemischift, da Sgl. Schiliuspcüum u. des Sgl. Hulptsteucramtes zu Bautzen, samt des Sgl. Amtsgerichtes md des Stidttathes W Bischifswadu. »estrllimam ««dm A »2« Postänstalten S«««-. welch« in diesem Platte di. weiteste »erbreüung ut chen Reiche», für Bischoftwerda und Umgegend finden, werdm bi» Dienidtag «nd Freitag fM » Uhr n der Expedition diese» Blatte» angenommen. angenommen u. kostet dir dreigespaltene «orpuszrllr lv Pf.. »ermmdolerLioftar S«h»a»«a unter .Eingesandt" 20 Pf. Geringster Jnseratenbetrag 2d Pf. Bekanntmachung. Nach Vornahme der Ergänzungswahlen besteht der Bozirttallsschdch von jetzt an au» folgenden Mitgliedern: Herrn Rittergutsbesitzer Hetzer-Niederkaina, - Landesältester von Zezschdoitz-Bautzen, - Stadtrath Heerklotz-Bautzen, - Bürgermeister Gtnz-Bischofswerda, - Gemeindevorstand Lhoams-Ringenhain M. S., — - - Mchte-Rammenau, - Rittergutsbesitzer Pfauueusttel-Neudors, - - Lmdreer-Guhra. Gemäß § 28 der Verordnung vom 20. August 1874 wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliche AmtShauptmannschaft Bautzen, am 19. December 1889. v. Boxberg. Nachdem die Wahl des ArmcncassenverwalterS Herrn August Grohmmm zum Stadtverordneten von der Königlichen KreiShauptmann- schaft zu Bautzen als ungiltig erklärt worden ist, da der letztere als besoldeter Gemeindebeamter zu betrachten lei, hat an dessen Stelle der Buch- Lruckereibesitzer Herr Friedrich Emil Richard May, welcher nach Herrn Grohmann die nächsthohe Stimmenzahl erhalten hat, in Gemäßheit 8 60 der revid. Städteordnung in das Stadtverordneten-Collegium einzutreten, wgS hierdurch bekannt gemacht wird. Stadtrath Bischofswerda, den 18. December 1889. Tinz. Im laufenden Jahre wird in hiesiger Sparcasse nur noch bis mit Tonnabend, de« 28. d. M., expedirt und bleibt dieselbe sodann für alle Ein- und Rückzahlungen auf Sparkassenbücher, sowie für Zinsenzuschreibungen bis mit 25. Januar k. I. geschloffen. DarlehnSzinsen werden jedoch auch während dieser Zeit in den gewöhnlichen Expeditionsstunden (Montags bez. an WochenmarktStagen von 8—12 Uhr Vormittags, an allen übrigen Werkeltagen aber von 9—11 Uhr Vor- und von 3—4 Uhr Nachmittags) angenommen. Stadtrath Bischofswerda, am 19. December 1889. Sinz. jene Landtagsbeschlüsse, welche deutschen Ge- schen Sprache vörschreiben, den Zweck verfolgen, allgemeine Landesmittel zur Unterstützung aus schließlich czechischer Unternehmungen zu ver wenden und zugleich die Zweisprachigkeit für anerkannt deutsche Anstalten als Bedingung einer Landessubvention festsetzen, sowie gegen jene Be schlüsse, welche durch Verminderung der Schul klassen und Aufhebung einclassiger Schulen die Herabdrückung des deutschen Schulwesens be zwecken. „Die Versammlung verwahrt sich ebenso gegen den vorbereiteten Entwurf über die sogenannten Landesschulen für nationale Mino- tttäten. Angesichts dieses rücksichtslosen Vor gehens der Landtags-Majorität und angesichts der ablehnenden Haltung der Regierung gegen über den deutschen Forderungen spricht die Ver trauensmänner - Versammlung ihre Erwartung aus, daß die neugewählten deutschen Abgeordneten nur dann wieder an den Verhandlungen des Landtages theilnehmen, wenn ihnen ausreichende Bürgschaften für die Erfüllung der Forderungen des deutschen Volkes in Böhmen geboten werden, und überträgt die Vollmacht, hierüber nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, dem Klub der deutschen Landtags-Abgeordneten". Diese Resolution sand einstimmige Annahme. Hierauf genehmigte die Versammlung eben falls mit Einstimmigkeit die vorgeschlagene Can- didatenliste und einen längeren Wahlaufruf an das deutsche Volk in Böhmen, in dem es u. A. heißt: „Wir wollen wahr und aufrichtig den öffentlichen Frieden — aber wir wollen und fordern auch unser versagtes Recht. In diesem Sinne führen wir unseren Streit treu uns selbst — treu dem Gesetze — treu aber auch der Ueberzeugung, daß sein Preis nicht nur der Bestand unseres Volkes, sondern auch die staat- liche Größe, Freiheit und Zukunft unseres Vater landes Oesterreich sei." Sodann begründete vr. Hallwich den Antrag, des Executiv-Comitös auf Einberufung des deutsch-böhmischen Parteitages am 26. Januar 1890 nach Teplitz, welcher An trag allseitige Zustimmung fand. Nach einer kurzen Erörterung über einen Plan zur Organi- sirung der nationalen Arbeit, wurde die Ver sammlung, welche im Ganzen vier Stunden ge währt hatte, geschlossen. Deutsches Reich.. Zufolge Allerhöchsten BeschlusseS^tzSeiner Majestät des Königs gelangen Dev^' ^Mn für Die deutschen Vertrauensmänner Böhmens. Im Spiegelsaale des Deutschen Hauses in Prag versammelten sich am Sonntag, den 15. d. M. auf Einladung des Executiv-Comitös der bisherigen deutsch-böhmischenLandtagsabgeordneten zahlreiche Vertreter des deutschen Volkes in Böhmen, Reichsrathsabgeordnete, Landtagsabge ordnete, Bürgermeister, Bezirksobmänner und Gemeindevorsteher, um abermals an die Arbeit der Vorkehrungen für die Wahlaction zu gehen. Diese Vollversammlung wurde von dem be kannten Führer vr. Schmeykal mit einer dem Ernst der Sachlage angemessenen Ansprache er öffnet. Hierauf erhielt der Abg. vr. v. Plener das Wort, welcher zunächst die Bescheidenheit der von den Deutschböhmen in der am 2. Juni L. I. stattgefundenen Versammlung aufgestellten Forderungen und den Mangel jeden Entgegen kommens von czechischer Seite lebhaft betonte. Das einzige Vorgehen der Regierung bestand in der Ernennung des Grafen Franz Thun zum Statthalter Böhmens, in der Niemand ein Ent gegenkommen für die Deutschen erblickte. Der aus eigenem Antrieb im September d. I. von dem Fürsten Schönburg unternommene Aus- glcichsversuch scheiterte, nach der Behauptung Pleners, nicht an den Deutschböhmen, sondern <rn der Haltung der Regierung. Für die Deutschen blieb nun nichts übrig als die Fern haltung vom böhmischen Landtage, in dem die Jungczechen eine Adresse an die Krone bean tragten, in welcher sie die längst abgethanen staatsrechtlichen Ansprüche wieder geltend machten, die Altczechen aber bei Ablehnung dieser Adresse in der motivirten Tagesordnung das sogenannte „böhmische Staatsrecht" selbst wieder aufnahmen. Im weiteren Verlaufe seiner Rede sagte Plener von dem Wunsch der Czechen, für Böhmen eine ähnliche Stellung wie Ungarn zu erlangen: „Diese Bestrebungen haben den entschiedenen Widerstand der Deutschen hervorgerufen. Die selben wissen sehr gut, daß der souveräne böhmische Staat gleichbedeutend ist mit der nationalen Herrschet der Czechen im Lande, und wissen aus der Geschichte, daß ähnliche Versuche immer von der ärgsten Verfolgung des deutschen Elements im Lande begleitet waren. Die Deutschen in Böhmen sind daher in allen jenen Kämpfen immer auf der Seite der Staatseinbeit gestanden, welche allein ihre nationale Selbst ständigkeit und ihren Zusammenhang mit den übrigen Deutschen Oesterreichs verbürgte. Das j. ist ein Punkt, über welchen cs keine Transaktion mnnden und "Bezirken den Gebrauch der czechi giebt; wir wollen Oesterreicher sein, nicht aber Unterthanen einer böhmischen Krone. (Bravo)! Wir, die wir den Frieden im Lande und die Consolidirung des Reiches wollen, können es daher nur beklagen, daß der böhmische Landtag neuerdings diesen verderblichen staats rechtlichen Streit heraufbeschwört, aber ebenso ist es unsere Pflicht, auch heute in dieser Ver sammlung, welche die Vertrauensmänner des ganzen deutschen Volkes in Böhmen umfaßt, offen und ««schieden unsere Verwahrung und Einsprache dagegen zu erheben, damit für Nie manden ein Zweifel darüber bestehe, daß 2^ Millionen Deutsche in Böhmen von einem böhmischen Sonderstaatsrecht nichts wissen wollen." (Zustimmung.) Der Redner erörterte dann, wie das von dem böhmischen Landtage beschlossene Gesetz über den Sprachengebrauch der autonomen Organe weit über das administrative Bedürfniß des Verkehrs der Behörden hinausgehe, wie die Ver pflichtung deutscher Gemeinden und Bezirke zur Annahme czechischer Zuschriften und Eingaben dem Nationalitäten - Gesetz vom Jahre 1871 widerspreche und praktisch undurchführbar sei. Das Sprachengesetz verfolge den Zweck, das Ein dringen czechischer Beamten in die deutsche Ge meindeverwaltung zu fördern, da deutsche Commu- nalbeamte des Czechischrn nicht mächtig seien, also czechische Beamte hierfür bestellt werden müßten; außerdem verfolge es den Zweck, die czechische Sprache zu einer allgemein amtlichen Verkehrssprache zu machen. Ferner bekämpfte der Abg. v. Plener den Landtagsbeschluß, dem kerndeutschen Reichenberger Gewerbe-Museum den Fortbezug der Landesunterstützung an die Be dingung der Zweisprachigkeit zu knüpfen. Er machte darauf aufmerksam, daß in der Nachsession des böhmischen Landtages noch ein Gesetz über die auf Landesunkosten zu errichtenden Minder heitsschulen zu gewärtigen sei, das keinen anderen Zweck habe, als Landesmittel für czechische Schulen in deutschen Bezirken zu verwenden. Durch alle Beschlüsse ziehe sich der Geist der Rücksichts losigkeit gegen die Deutschen, denen angesichts der unmöglichen Verständigung nicht« übrig bleibe als festzuhalten und nicht nachzugeben. Schließlich beantragte Plener eine Resolution, in der sich die Vertrauensmänner - Versammlung entschieden gegen das sogenannte böhmische Staats recht ausspricht und Verwahrung einlegt gegen